Teil eines Werkes 
Band 2, Erster Theil (1886)
Entstehung
Seite
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ſchwendung auch hier bei dem thatſächlichen Ueberfluß der menſchlichen Arbeitskräfte in vielen Familien einen ausſchlaggebenden Einfluß auf die wirthſchaftliche Lage der Bevölkerung nicht hat, ſo iſt doch die Gewöhnung ſo vieler Perſonen an das Nichts⸗ thun bei der Einzelhut, ferner die ungünſtige Einwirkung auf die Moralität der Be⸗ völkerung von ſo großer Bedeutung, daß auf die Beſeitigung dieſes Uebelſtandes hin⸗ gewirkt werden ſollte. Die Bevölkerung ſelbſt hält die gemeinſame Hut nicht für aus⸗ führbar und führt als Gründe an: Die Benutzung der Kühe zum Zug, die Zer⸗ ſtückelung der Grundſtücke, das ungleichmäßige Austreiben des Viehes, welches durch die unbedingt erforderliche Ausnutzung der Hauptarbeitsperioden im Herbſt und Früh⸗ jahr nicht zu umgehen ſei ꝛc.

Frage VIII.

a. Wie vertheilt ſich der ermittelte Betrag der Immobiliarverſchul⸗ dung auf die einzelnen Beſitzgruppen(größerer, mittlerer und kleinerer Grundbeſitz) und auf welche Gruppe entfällt der ſtärkſte Procentſatz der Schuldenlaſt?

b. Datirt der Schuldenſtand aus älterer oder aus neuerer Zeit, im letzteren Fall, wie hat derſelbe im letzten Jahrzehnt zugenommen?

c. Sind in den letzten 5 Jahren die Zinſen und Güterziele im All⸗ gemeinen regelmäßig bezahlt worden oder ſind bemerkenswerthe Rückſtände bekannt?

d. Welche Urſachen haben einen erkennenswerthen Einfluß auf die Ver⸗ ſchuldung z. B. das beſtehende Erbrecht oder die üblichen ehelichen Güter⸗ ſyſteme, unwirthſchaftlicher Ankauf von Grundſtücken zu hohen Preiſen, ungenügendes Betriebscapital, zu frühe Gründung eines eigenen Haus⸗ halts, Verſchwendung und nachläſſige Wirthſchaft, die Aufeinanderfolge ſchlechter Ernten u. ſ. w.?

a. Behufs Feſtſtellung der Verſchuldung in der Gemeinde Burkhards wurde ein alphabetiſches Verzeichniß der Bewohner aufgeſtellt, im Großh. Steuercommiſſariat Schotten die Größe der einzelnen Beſitzungen, und aus dem Brandkataſter der Ge⸗ bäudebrandkaſſenbetrag eingetragen. Hierzu kamen die Beträge, welche als Hypotheken eingetragen waren, ferner die Beträge, welche als Handſcheinſchulden bei den Kaſſen mit Sicherheit ermittelt werden konnten. Um nun ein annähernd ſicheres Urtheil über die volle Mobiliarverſchuldung zu erlangen, wurden mit einigen Ortsbürgern, die als ortskundig bekannt waren, die einzelnen Bewohner durchgegangen und die wahrſchein⸗ liche taxmäßige Verſchuldung beigefügt. Zur Berechnung des Liegenſchaftswerthes dienten Mittelzahlen, die aus den Taxationen des Ortsgerichtes berechnet waren. Aus dieſen Aufzeichnungen ſind die Tabellen A. B. C. D. zuſammengeſtellt worden.