Teil eines Werkes 
Band 2, Erster Theil (1886)
Entstehung
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ſeitens vieler Landwirthe, im letzten Decennium namentlich, weſentlich gehoben worden. Ebenſo iſt auch der Zukauf von Kraftfutter nur ein ſehr minimaler. Außer den aus dem eigenen Mahlgut gewonnenen Kleien werden nur noch geringe Mengen von Rapskuchen gefüttert; einzelne Landwirthe verwenden wohl auch noch Biertreber, Malzkeime und hin und wieder etwas Palmkuchen. Eine nicht unbedeutende Hülfe für die Erhaltung des Productionsmaterials des Ackerlandes mag wohl die Laubſtreu bieten, welche in großen Mengen von faſt allen Landwirthen angewendet wird.

Im Allgemeinen macht es den Eindruck, als ob die mittleren und kleineren Güter in Meſſel intenſiver und ſorgfältiger bewirthſchaftet würden als die großen. Frage II.

a. Wie iſt das Verhältniß der Größe der Gemarkung zur Größe der anſäßigen Landbau treibenden Bevölkerung?

b. In welcher Weiſe vertheilt ſich das landwirthſchaftliche Gelände unter die anweſende Bevölkerung(todte Hand, Großgrundbeſitz, Groß⸗, Mittel⸗, Klein⸗Bauern, Tagelöhner und Gewerbtreibende) und ſind in den letzten Jahren weſentliche Aenderungen in der Beſitzvertheilung eingetreten?

c. Iſt die Beſitzvertheilung im Allgemeinen als eine günſtige zu bezeichnen, wenn nicht, wodurch giebt ſich die behauptete ungünſtige Ver⸗ theilung zu erkennen, welche Umſtände haben letztere veranlaßt, z. B. das geltende bäuerliche Erbrecht, die üblichen Syſteme des ehelichen Güterrechts oder der Zuſammenkauf von Grundſtücken?

d. Iſt ein Theil der Gemarkung Allmendland und welchen Einfluß hat die Benutzung des letzteren auf die Lage der Bevölkerung?

a. Die Größe der Gemarkung beträgt 535,31 Hectar, die Zahl der Haushaltungen mit Landwirthſchaft 144. Hiervon können nur 480 Hectar und 93 Haushaltungen überhaupt in Betracht gezogen werden, da der übrige Theil auf ganz kleine, nicht in Berechnung zu bringende Beſitzungen fällt. Es kommen demnach pro Haushaltung durch⸗ ſchnittlich 5,16 Hectar, die als vollkommen genügend und ungefähr gerade ausreichend erſcheinen, eine mittlere Haushaltung(2 Erwachſene und 2 bis 3 Kinder) unter be⸗ ſcheidenen Anſprüchen zu ernähren, ſowie ihre Mitglieder zu beſchäftigen(ſ. Frage IX). Da auch die Zahl der auf obige Haushaltungen fallenden Köpfe mit der letztgenannten übereinſtimmt, ſo dürfte das Verhältniß zwiſchen der landwirthſchaftlich benutzten Fläche und der anſäſſigen Landbau treibenden Bepülkerung als ein im Allgemeinen günſtiges zu bezeichnen ſein.

b. Die Beantwortung der Frage VIII gibt ein Bild der Vertheilung des Grund⸗ beſitzes unter die einzelnen Beſitzgruppen; ein Großgrundbeſitz iſt darnach nicht