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Ertrag der Chausseen und Zollgefälle 124,441 fl., beim Brückengeld 7322 fl., bei den Geldstrafen 14,450 fl., im Ganzen 529,079 fl. weniger eingingen. Ob man diesen Ausfall in den Einnahmen— wie es in jedem guten Haushalt geschehen muß— durch Ersparung in den Ausgaben zu decken suchte, oder ob man ihn durch Schöpfung neuer Lasten zu decken suchte, wird man sehen bei den ö ö Ausgaben. Diese vertheilen sich:
1. Lasten und Abgänge 725,265 fl. hier erfahren wir, daß die sog. Standesherren unter verschiedenen Titeln(J. B. Entschädigungsrenten für den verlorenen Bezug indirekter Abgaben;— Entschä⸗ digungsrenten für aufgehobene Leibeigenschafsgefälle;— Ausfall wegen geringerer Steuerpflicht derselben ꝛc/) dem Staat die jährliche Summe von 55,715 fl. kosten, wozu noch ein beträchtlicher Theil der 101,994 fl. be⸗ tragenden Summe kommt, welche als Entschädigungs⸗ renten für Staats⸗, Jagd⸗ und gutsherrliche Frohnden und für die Ablösung des standesherrlichen Steuer⸗ privilegs und der Steuerfreiheit der Pfarr- und Schul⸗ besoldungsgüter, verausgabt wird.
2. Verzinsung und Tilgung der Staats-
schuld: 652,165 fl.
3. Civil- und Militärpensionen: 75,000 fl. 4. Sedürfnisse des Großh. Hauses und Hofes: Großherzog 581,000, Apa⸗ nagen und Deputate der Prinzen 129,258 fl. 0. 710,258 fl. 5, Landstände e. 20,000 fl. Anterhaltung des Militärs: 1,523,600 fl. Staatsministerium, Staatsrath etc.
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und Ministerium des Hauses und des Aeußern: dabei die Reichs⸗ und Bundeslasten mit 129,700 fl..
208,306 fl. Fortsetzung folgt!).
Tagesneuigkeiten. i
Gießen, 3. Juli.„Die Wahlen sind ausgeschrie⸗ ben, wählt Männer, welche die Maßnahmen unserer wohlgesinnten Regierung billigen! Wer nicht taub gegen die Geschichte sein will, der muß einsehen, daß Deutschlands Heil nur unter wahrhaft constitutio⸗ nellen Formen gedeihen kann.“
So ungefähr läßt sich die Darmst. Ztg. in ihrer letzten Nummer aus Rheinhessen schreiben. Hat man je einen krasseren Blödsinn gehört?„Männer, welche die Maßnahmen der Regierung billigen!“ Welche Maß⸗
nahmen? Die früheren oder die künftigen? Sollen die Landstände es billigen, daß die Regierung der preußischen Union beigetreten ist, oder sollen sie es bil⸗ ligen, daß sie sich von derselben losgesagt hat? Solle sie die bekannte Politik Jaups oder die unbekannte Pl. litik Dalwigk's oder jede andere Regierungspolitik zum Voraus billigen? Was versteht man doch in der D. Ztg. unter dem wahrhaften Constitutonalismus? Be⸗ steht derselbe darin, daß sich die Laudstände nach der Regierung, oder vielmehr darin, daß sich die Regierung nach den Landständen richtet? Heraus mit der Farbe!
§ Gießen, 4. Juli. Rentamtmann Schneider, während der letzten Assisen wegen Veruntreuung von Staatsgeldern zu 2 Jahren Correktionshaus verurtheilt, wird, wie wir aus zuverlässiger Quelle vernehmen, heute, in Folge eines Urtheilsspruches des Cassations⸗ hofes, seiner Haft entlassen werden. Wie man sich aus den früher mitgetheilten Verhandlungen dieses Prozesses entsinnen wird, waren die Fragen vom Assisenhofe so verwickelt gestellt, und von den Geschworenen, unter denen zwei Advokaten waren! so undeutlich und sich selbst widershrechend beantwortet worden, daß der Assi⸗ senhof eine Bejahung der Schuld, der Vertheidiger da⸗ gegen eine Freisprechung des Angeklagten daraus fol⸗ gerte. Letzterer Ansicht trat der Cassationshof bei, be⸗ sonders da der Anwalt Schneiders die schriftliche Er⸗ klärung der Geschworenen beibrachte, daß sie durch die Beantwortung der Fragen die Absicht der Freispechung gehabt hätten.
* Butzbach, 1. Juli.[Der Bürgermeister Kraus.] Was die Reaction am meisten ärgert, das sind unsere demokratischen Bürgermeister. Das Ge⸗ meindegesetz ist von 1820 und nicht von 1848. Die demokratischen Bürgermeisterwahlen beweisen also, daß der demokratische Geist in's Volk selbst gedrungen ist, daß das Volk gelernt hat, seine wahren Freunde von seinen falschen zu unterscheiden. Ist es auch der Re⸗
action gelungen, einige charakterlose Schwachköpfe, die sich Demokraten nannten, und die deßhalb auf den Bür⸗
germeistersessel gehoben wurden, einzuschüchtern und in gefügige Werkzeuge der Regierungsgewalt zu verwandeln, so ärgert sie das ehrenfeste Verhalten derjenigen Bür⸗ germelster um so mehr, die auf der gegebenen breiten demokratischen Grundlage Posto gefaßt haben und sich von derselben nicht vertreiben lassen. Ihr ganzes Bestreben geht daher dahin, den Beweis zu liefern, daß diese Bürgermeister ihrem Amte nicht ge⸗ wachsen und unfähig seien, Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten. Daß da, wo demokratische Bürgermeister walten, der Sinn für wahre Ordnung sich ver⸗
irgend einer haben soll, soll seine Heimstätte bilden, und soll durch keinerlei Gesetzregel dem Zwangsverkauf unterworfen sein. Die Landreform wird die unbebauten Ländereien den Landlosen geben, und wird den Preis der bebauten Ländereien auf ihren wahren Werth zurückführen. Der hohe Preis, der dem nackten Boden auferlegt ist, ist ein foreirter künstlicher Preis. Die Land⸗ reform wird solchem Boden keinen höheren Marktpreis geben, als Licht und Luft haben. Weil er unentbehrlich ist zur Existenz, kann er kein Handelsartikel sein. Er wird so wohlfeil als das Sonnenlicht sein, das zur Existenz eben so unentbehrlich ist.“
Was nun die allgemeine Landreform betrifft, so wird sie, wenn sie auch dießmal noch nicht im Congreß durchdringen sollte, in weniger denn 5 Jahren siegreich daraus hervorgehen.
Die Rückwirkung solcher Maßregeln auf die Zustände Eu⸗ ropa's kann nicht ausbleiben.
Bei all' der Macht und staunenswerthen Größe dieses re⸗ publikanischen Staatenbundes bleibt aber immer schon für jetzt das Größte, das hier bewiesen ist, daß die Demokratie die Staats⸗
form ist, in der sich ein Volk friedlich und ohne Bürgerkrieg in den Formen seiner Gesellschaft reformiren und regeneriren kann. Die agrarische Frage ist der rothe Faden, der sich durch die ganze Geschichte der aristokratischen römischen Republik, der über die Leichenhügel geschlachteter Bauern durch das Mittelalter und
der verdeckt durch das Kampfgewühl der ersten Hälfte des neun⸗
zehnten Jahrhunderts sich schlingt. Und diese Frage, die in Eu⸗ ropa dennoch ungelöst über einem solchen Meer von Blut und Thränen schwebt, wird in Amerika durch die friedliche Abstim⸗ mung demokratisch gesinnter Bürger gelzst werden. Wahrlich, wenn es noch eines Beweises für die Wahrheit bedürfte, daß die Demokratie ein Naturgesetz ist, dem sich kein Mensch und kein Volk auf die Länge widersetzen kann, so wäre es die Lö⸗ sung der agrarischen Frage in der Demokratie der Vereinigten Staaten von Nordamerika.“


