Einzelbild herunterladen

Erscheint fünfmal wöchentlich, wenn es nöthig ist mit Beilagen (Sonntag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, mit Aus nahme der hohen Festtage).

0

Erster Jahrgang.

Preis vierteljährlich mit Post gufschlag im Thurn⸗ und Taxisischen Postbezirk 1 fl. 20 kr.„n Gießen mit Bringerlohn 1 fl. 20 kr. Einzelne Numern 2 kr. Anzeigen kosten die Drittelzeile 2 kr. Für Abonnenten bis 25 Zeilen die Hälfte.

Hessischer Zuschauer.

Nr. 129.

Gießen, Freitag den 5. Juli

1850.

Die Kosten der Staatsverwaltung in einer Monarchie, und die in einer Republik.

Bekanntlich sind die letzten Stände heimgeschickt worden, ehe sie von dem wichtigsten constitutionellen

Rechte des Volkes: die Staatseinnahmen und Ausgaben

zu prüfen und festzustellen— Gebrauch machen konn⸗ ten. Ebenso bekannt ist es, daß die Regierung es ver⸗ standen hat, seit 2 Jahren mit Verhöhnung des Geistes und der wesentlichsten Grundsätze der Verfassung, zu regieren, ohne das Büdjet von den Ständen prüfen zu lassen. Wir halten es daher an der Zeit, bei den herannahenden Landtagswahlen einen Blick auf unseren Staatshaushalt zu werfen, und einmal zu sehen, ob denn unsere Finanzverhältnisse so glänzend stehen, daß unsere klugen Herrn Finanzmänner den Beirath der Stände zu entbehren vermögen, oder ob nicht vielmehr

der Staatsgeldkarren so im Kothe steckt, daß ein Staats⸗

banquerut und der gänzliche Ruin des Volkes in nicht sehr ferner Aussicht stehen. Die Zahlen mögen hier entscheiden. 1 Nach dem zweiten, dem Finanzausschusse der letzten Kammer vorgelegten Hauptvoranf chlag der Staats⸗Einnahmen und Ausgaben(Staats⸗ Budjet) des Großherzogthums Hessen in den Jahren 1848, 1849 und 1850 beträgt: Die jährliche Staats-Einnahme: J. Von den Pomänen: 1) Kameraldomänen 546,139 fl. 2) Forstdomänen.. 1,080,992„ Summe 1,627,131 fl. 2. Von den Regalien: Einkommen von Wassergefällen 3800 fl., Salinen⸗ und Bergwerksregal 26,320 fl., Post⸗

regal 25,000 fl., sonstige Regalien 20 l 55,320 fl. 3. Von den direkten Steuern: Grund⸗, Personal⸗u. Gewerbsteuer 1,968,165, ständige Steuer aus dem Amt Kürn⸗ 1 bach 108, außerordentliche Einlom⸗ 11 mensteuer 35,312 fl. 203,585 fl. 4. Von den indirekten Steuern: Trank⸗ 6 steuer 600,000, Salzregie 685,000, Jagdwaffenpässe 16,000, Wasserzölle 12,000, Rhein⸗Schifffahrts⸗Octroy 211,450, Chausseegeld 175,000, Brückengeld 85,000, von öffentlichen Wagen 600, Sporteln 75,000, Stempel 460,000, Collateralgelder 55,000, Abgabe von Hunden 21,000, Zollgefälle 1,061,277 fl. 3,457,327 fl. 5. Von den Einnahmen aus verschiedenen Quellen: Darunter die Geldstrafen mit 95,000 fl., aus den Ueberschüssen der Hauptstaatskasse 182,318 fl., Zufällige Einnahme— wahr⸗ scheinlich die Ausgabe der 1 Million Grundrentenscheine 3„ 651,138 fl. Hauptsumme aller Einnahmen 7,794,501 fl. Von diesen Einnahmen kommen auf die Provinz Starkenburg 2,934,677 fl.— auf Oberhessen 2,281,482 fl. L auf Rheinhessen 1,386,250 fl.— Im ersten, Ende 1847 ausgearbeiteten, Budjet waren die Einnahmen auf 7,842,973 fl. veranschlagt. Sie erreichte jedoch die Höhe lange nicht, da unter Anderm bei den Kameral⸗ und Forstdomänen 247,231 fl., bei der Trank⸗ und Salzsteuer 60,045 fl., beim Stempel 80,000 fl., beim

Die Landreformer in Amerika.

5

Obgleich die Partei der Landreformer oder, was gleichbe⸗ deutend ist, der Socialreformer, bis vor wenigen Monaten noch sehr schwach und in der Presse noch durch wenige Organe ver⸗ treten war, zeigt sich doch jetzt schon die Macht ihrer Forderungen als so groß, daß die ersten Staatsmänner der Union, Männer aus der alten demokratischen, sowie aus der alten Mhigpartei, im Senate sich den Rang abzugewinnen suchen durch die Er⸗ hebung radikalerer agrarischer Anträge auf den Schild ihrer Partei und zu Gunsten ihres persönlichen Einflusses.

Der leitende Grundsatz der Landreformer ist; die Natur liefert allen Menschen das Material zu ihrer Existenz, und nur die Bearbeitung dieses Materials kann einen vernünftigen Titel auf dessen Besitz geben. So ist der Boden das gleiche Eigen⸗ thum Jedes, der ihn zuerst selbst bebaut. Jeder Mensch hat das Recht, ein unbebautes Land durch Bebauung desselben in Besitz zu nehmen. Niemand soll ein Land besitzen, das er nicht selbst

bebaut, auf dem er Andere und zwar zu seinem Vortheile und ohne selbst zu arbeiten, ausbeutet. Ein Gesetz wird verlangt, das den Wucher mit Ländereien aufhebt, und das Jedem die Möglichkeit gibt, durch freie Bearbeitung des Bodeus sich eine glückliche Existenz zu erwerben.„Die Landreform ist, wie ein Blatt dieser Partei sich ausdrückt, jedem Menschen auf der Erde

eine Heimathsstätte zu gewähren, auf der er eine Familie er⸗ ziehen und sich alles des Glückes erfreuen kann, welches nur der

kennt, der eine Heimathstätte besitzt. Wer kann den Fleiß, die Intelligenz, das Glück, die Erhebung der Charaktere berechnen, die auf dem Boden dieses Landes aufleuchten würden, wenn die Regierung es als ihre erste Pflicht ansehen wird, jeder Familie eine Heimstätte zuzusichern? Ein Mensch, der keine Heimstätte zu lieben hat, hat kein Vaterland zu lieben. Die Landreform muß jedem Menschen eine Heimstätte als ein unveräußerliches, unzerstörbares Recht sichern. Sie muß auch die Grenze der Ländermenge festsetzen, die irgend ein Mann besitzen darf, da⸗ mit Alle Heimstätten haben können. Der Betrag an Laud, den

——ͤ-k—