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Erscheint fünfmal wöchentlich, wenn es nöthig ist mit Beilagen (Sonntag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, mit Aus- nahme der hohen Festtage).
Hessischer
Erster Jahrgang
Preis vierteljährlich mit Post⸗ aufschlag im Thurn- und Taxis'schen Postbezirk 1 fl. 20 kr., in Gießen mit Bringerlohn 1 fl. 20 kr.— Einzelne Numern 2 kr. Anzeigen kosten die Drittelzeile 2 kr. Für Abonnenten bis 25 Zeilen die Hälfte.
uuer.
Zusch
Nr. 128.
Gießen, Donnerstag den 4. Juli
1830.
An die Leser. Wir ersuchen unsere auswärtigen Abonnen⸗
ten, ihre Bestellungen baldigst bei der zunächst
gelegenen Poststelle(nicht bei uns) machen zu wollen, damit noch vollständige Exemplare nachgeliefert werden können. Die Expediton.
Gießen. Bei Gelegenheit der Installation des Hrn. v. Dalwigk erlauben wir uns unterthänigst folgendes Edict Sr. königl. Hoheit in gefällige Erinnerung zu bringen und der gebührenden Nachachtung zu empfehlen:
„Nachdem Unser Herr Vater, des Großherzogs Königl. Hoheit, beschlossen haben, durch das Edict vom gestrigen Uns zum Mitregenten zu ernennen, eine Anord⸗ nung, der Wir Uns in Betracht der durch das vorgerückte Alter Unseres Hrn. Vaters gegebenen Veranlassung mit Schmerz unterzogen haben, ist es uns ein Bedürfniß, Un⸗ serm Volke den Dank für die treue Liebe, welche es bisher Unserm Hause bewährt hat, zu verkünden, und die Zuversicht auszusprechen, daß Uns diese Liebe und Ver⸗ trauen in Unsere wohlwollenden Absichten werden be⸗ wahrt bleiben.
Was zur Gewähr politischer und bürgerlicher Freiheit gehört, soll Unserm Volk nicht vorenthalten bleiben. i
Wir zählen auf die verfassungsmäßige Mitwirkung und Unterstützung Unserer Stände bei Leitung der Lan⸗ desangelegenheiten, und Wir finden darin eine Gewähr des Vertrauens des Volkes.
Die Presse ist frei, die Censur hiermit aufgehoben.
Wir werden den Ständen eine allgemeine Volks⸗ bewaffnung in Vorschlag bringen lassen.
Das Militär wird auf die Verfassung sofort beeidigt werden.
Wir werden den Ständen unverzüglich einen Ge⸗ setzentwurf auf Aufhebung des Art. 81 der Verfassungs⸗ urkunde vorlegen lassen, damit das Petitionsrecht und das Recht der Volksversammlungen frei ausgeübt werden können.
Die freie Ausübung aller religiösen Culten ist gewährleistet.
Die Bundesverfassung hat die gerechten Forde⸗ rungen auf nationale Geltung nicht befriedigt; dabei haben Wir die Ueberzeugung gewonnen, daß eine Na⸗ tionalvertretung zur Vervollständigung der Organisation und zur Erstarkung Deutschlands wesentlich beitragen wird. Wir werden Uns nach Kräften bemühen, bei den mitverbündeten deutschen Fürsten die Ueberzeugung Eingang zu verschaffen. I
(Folgen dann weitere Verheißungen in Bezug auf
Civil⸗, Straf⸗ und Polizeigesetzgebung.) Darmstadt, 6. März 1848.
Der Minister des Innern: Ludwig.) H. Gagern. Tagesneuigkeiten.
Gießen, 2. Juli.[Herr v. Dalwigk.] Ueber unsern neuen Premier liefert der Schwäbische Merkur folgende Notizen: Er stammt aus einer alten freiherr⸗ lichen Familie des Fürstenthums Waldeck. Sein Vater trat früh in hessen-darmstädtische Militärdienste und starb vor einigen Jahren in hohem Alter in Darmstadt als Generallieutenant. Sein Sohn Reinhard v. Dal⸗ wigk ward nach vollendeten rechtswissenschaftlichen Stu dien, bald im Verwaltungsfach angestellt, nach Stiftung der Provinzialkommissariate und Kreisverwaltungen Provinzial⸗ und Kreisassessor in Darmstadt, später Kreisrath in Worms und, nach v. Lichtenbergs Tod,
Das hessische Rütli.
Vor einigen Wochen enthielt die Darmstädter Zeitung ei⸗ nen wehmüthigen Aufsatz zur Vermittlung in der constitutionel⸗ len Partei. Es wurde darin von Seiten der reactionären Con⸗ stitutionellen(Frankfurter) ein wahrer Sturm unternommen. Die letzteren konnten ssch zwar bei der ergreifenden Anrede vor Rührung der Thränen nicht enthalten, allein da aus dem Auf⸗ satz, wie sehr es auch zu verbergen gesucht wurde, doch deutlich zu ersehen war, daß die reactionären Constitutionellen blos des⸗ halb gute Worte gaben, um sich der Mitwirkung der absoluten Constitutionellen bei den Landtagswahlen zu versichern, so hemm⸗ ten sie den Lauf der Thränen. Ihre Häupter stützten ihren Be⸗ schluß, die Rührung gewaltsam zu unterdrücken, darauf, daß, wenngleich in dem Aufsatz erklärt werde, daß die Beschickung des frankfurter Congresses der Unionsverfaßung nicht
„sich doch sorgfältig vor der Versicherung gehütet worden ei, an der Unionsverfassung festzuhalten, und dieß um so we⸗
niger entschuldigt werden könne, da ja die Maiversprechungen keinen Vorzug vor den Märzversprechungen hätten und deßhalb so wenig wie diese gehalten zu werden brauchten.
Indeß guter Rath kommt mit der Zeit. Die Partei der absoluten Constitutionellen überlegte sich noch ein Paar Tage, daß sie ohne die beiden andern Parteien, in welche die Consti⸗ tutionellen zerfallen, nämlich die revolutionär⸗constitutionelle und die altrevolutionäre, ganz gewichtlos sei; sie gedachte der der ge— meinschaftlichen Leiden und Freuden bei der Flucht von Frank⸗ furt und des Triumphs von Erfurt, und so ist es gekommen, daß sie den beiden andern Parteien die Hand zu einem freund- schaftlichen Vergleich geboten hat. Diese haben solchen angenom⸗ men, und so handelt es sich jetzt in dem jetzigen Augenblick von einer Zusammenkunft zum Abschluß eines Bündnisses und als nothwendige Folge davon zur Begründung der Einheit und Freiheit Deutschlands.
Die Verabredungen gehen nun dahin, daß, um gleichen Thaten gleiche Namen zu geben, ein Ort als hessisches Rütli
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