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Kmtsverkündigungsblatt
der Landkreise Gießen, Friedberg, Vüdingen, Lauterbach und Kisfeld
Beilage der Oberhelji^chen Tageszeitung
91t. 3 Jahrgang 1939
Glotzen. 19. Januar 1939
Gemeinsame Bekanntmachung der Landräte Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach
Betreffend: Durchführung des Brieftaubengcfetzes.
Nach § 1 des Brieftaubengefctzes voin 1. Oktober 1938 (RGBl. I S. 1335) bedarf jeder, der Brieftauben halten oder Handel mit Brieftauben betreiben will (B rieftaube n- Halter), einer besonderen Erlaubnis, die nach § 1 der Ersten Durchführungsverordnung vom 29. 11. 1938 (RGBl. I 6. 1749) durch die Kreispolizeibehörde erteilt wird. Ferner muß jeder Brieftaubenhalter dem Reichsvcrband ■ für Brieftauben- wcsen e. B. in Berlin (gesetzliche Fachorganisation gemäß § 1 der I. Durchführungsverordnung) angehören.
Alle Brieftaubenhalter werden hiermit aufgefordert, alsbald Antrag auf Erteilung der Erlaubnis bei dem für sie zuständigen Landrat zu stellen. Gleichzeitig ist Antrag auf Aufnahme in den Reichsvcrband für Brieftaubenwesen e. B. zu stellen. °Für diesen Antrag hat der Antragsteller das von dem genannten Reichsvcrband herausgegebene Formular zu benutzen, das durch den Landesverband oder durch den Kreisverband des Reichsverbandes für Brieftaubenwesen e. B. zu beziehen ist. i
Gießen, den 14. Januar 1939.
Für die Landräte in Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach:
Dr. Lotz.
Der Mol des Landkreises loulerbach
Bekanntmachung.
Deir.: Schornjteinscgcrwcscn; hier: Reueinteilung der Kehrbezirke in dem Landkreis Lauterbach.
Der Herr Reichsstatthaltcr in Hessen hat mit Wirkung vom 1. Januar 1939 auf Grund der 88 1 und 5 der Verordnung über das Schornsteinfegerwesen vom 28. Juli 1937 (RGBl. I S. 831) folgende Einteilung der Kehrbezirke des Landkreises Lauterbach verfügt:
1. Der Kchrbczirt Lauterbach (Bezirksschornsteinfegermeister Max Staubach) umfaßt folgende Gemeinden' Allmenrod, Angersbach, Bcrnshausen, Blitzenrod, Frauronibach, Frischborn, Hartershausen. Heblos, Hemmen, Hutzdorf, Landenhausen, Lauterbach, Maar, Rieder-Stoll, Ober-Wegfurth, Pfordt, Queck, Reuters, Rimbach, Rimlos, Rudlos, Sandlofs, Schlitz, Sickendorf, Ucllcrshausen, Uetzhausen, Unter- Schwarz, Unter-Wcgsurth, Wallenrod, Wernges, Willofs.
2. Dem bestehenden Kehrbezirk Freiensteinau (Bezirksschorn- steinfcgermeister Johann Hofmann in Freiensteinau) werden die früher dem aufgelösten Kreis Schotten zugehörigen Gemeinden der Kehrbezirke Laubach und Schotten: Feldkrücken, Hartmannshain, Herchenhain, Kölzenhain, Meiches, Rebgeshain, Ulrichstein und Volkartshain zugewiesen.
Der Kehrbezirk Herbstein bleibt bis zum Ablauf des Nutzungsjahres der Witwe des Bezirksschornsteinfeger- meisters Norbert Staubach (30. September 1939) in seinem bisherigen Umfange bestehen. Nach Ablauf des Nutzungsjahres mit Wirkung voin 1. Oktober 1939 wird er mit dem Kehrbezirk Freiensteinau vereinigt. Dieser neue Kehrbezirk mit dem Sitz in Herbstein umfaßt die folgenden Gemeinden: Altenschlirf, Bannerod, Bermutshain, Crainfeld, Dirlammen, Eichelhain, Eichenrod, Engelrod, Feldkrücken,
Fleschenbach, Freiensteinau, Grebenhain, Gunzenau, Hart- mannshain, Heisters, Herbstein, Herchenhain, Hörgenau, Holzmühl, Hopsmannsfeld, Ilbeshausen, Kölzenhain, Lan- zenhain, Meiches, Metzlos, Salz, Metzlos-Echaag, Rieder- Moos, Nösberts-Weidmoos, Ober-Moos, Radmühl, Rebgcs- hain, Reichlos, Rixfeld, Schadges, Schlechtenwegen, Stein- furt, Stockhausen, Ulrichstein, Vaitshain, Volkartshain, Wünschen-Moos und Zahmen.
Lauterbach, den 14. Januar 1939.
Der Landrat des Landkreises Lauterbach:
B o n h a r d.
Der Landrat des Landkreises Alsfeld
Bekanntmachung.
Betreffend: Maul- und Klauenseuche im Kreise Alsfeld.
Die Maul- und Klauenseuche ist erloschen in den Gemeinden Arnshain, Angenrod, Seibelsdorf, Haarhausen, Zell,. Ehringshausen.
Die für diese Gemeinden angeordneten Sperrmaßnahmen werden hiermit ausgehoben und die genannten Gemeinden und Gemarkungen wieder der Schutzzone zugeteilt.
Die Seuche ist abgcheilt, die Desinfektion aber noch nicht abgenommen in der Gemeinde Lehrbach.
Die verseuchten Echöste dieser Gemeinde bleiben vorerst Sperrgebiet, die unverseuchten Beobachtungsgebiet. Die Feldgemarkung dagegen scheidet aus dem Beobachtungsgebietaus.
In nachgenannten Gemeinden ist die Seuche neu aus- gebrochen:
Ober-Breidenbach, Gontershausen, Lehnheim.
Die Gemeinden Ober-Breidenbach und Gontershausen bilden'Sperrgebiete, und die Feldgcmarkungen dieser Gemeinden Beobachtungsgebiete. In Lehnheim wird aus dem Unterdorf und der Köppestratze ein Sperrbezirk gebildet, während der übrige bebaute Ortsteil und die Fcldgemarkung Vcobachtungs- gebiet werden.
Sämtliche Gemeinden des Kreises, soweit sie nicht den Sperr- und Beobachtungsgebieten zugeteilt sind, gehören zur Schutzzone.
Ich verweise im übrigen auf das in den beiden letzten Absätzen meiner Bekanntmachung vom 3. Oktober 1938 — Amts- verkündigungsblatt Nr. 56 vom gleichen Tage — Gesagte, das auch hier gilt.
Alsfeld, den 16. Januar 1939.
Der Landrat des Landkreises Alsfeld:
Dr. S ch ö n h a l s.
Bekannt in achung.
Betreffend: Hebammcnversammlung.
Heute Donnerstag, den 19. Januar 1939, vormittags 11 Uhr, findet im Saale des Gasthauses „Hessischer Hof" zu Alsfeld eine Hebamntenpflichtversainmlung statt, zu der sämtliche Hebammen des Kreises hiermit geladen werden. Die Bürgermeister werden beauftragt, die Hebammen auf diese Versammlung und aus die Pflicht zur Teilnahme hinzuweisen.
Tagesordnung:
1. Mitteilungen von Frau Willig.
2. Mitteilungen des Amtsarztes, evtl, kurzer Vortrag.
3. Verschiedenes.
Alsfeld, den 13. Januar 1939.
Der Landrat des Landkreises Alsfeld:
Dr. S ch ö n h a l s.


