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KmtsverkündigungZblatt
der Kreisämter (Biegen, ^rieöberg, Lüdingen, Lauterbach und Kisfeld ■
Sir. 2 Jahrgang 1S3S Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen. 13. Aamrae 1939
Der Londrat des Landkreises Gießen
Betreffend: Maul- und Klauenseuche in den Gemeinde» Wei- tershain, Kcssclbach, Rüddingshausen und Geilshausen.
Bekanntmachung.
Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche ist amtlich fest- gestellt worden in den Gemeinden Weitershain, Kesselbach, Nüddingshausen und Geilshausen.
In Weitershain wird zum Sperrbezirk erklärt ein Ortsteil, begrenzt durch die Straße Weitershain—Bernsfeld und die Schombergasse, Beobachtungsgebiet ist der übrige bebaute Ortsteil und die Gemarkung.
In Kcssclbach ist Sperrbezirk der ganze bewohnte Ort, Beobachtungsaebiet die Gemarkung.
In Rüddingshausen wird der bebaute Ortsteil südlich der Hauptdorfstraße zum Sperrbezirk, der übrige bebaute Ortsteil und die Gemarkung zum Beobachtungsaebiet erklärt.
In Geilshausen wird ein Ortsteil, begrenzt durch Klause, Kirchgasse und Erünberger Straße, zum Sperrbezirk, der übrige bebaute Ortsteil und die Gemarkung zum Beooachtungsgebiet erklärt.
Die von der Amtsveterinärstelle Grimberg getroffenen Maßnahmn werden bestätigt. 2m übrigen wird auf die mehrfach veröffentlichten viehseuchenpolizeilichen Bestimmungen verwiesen. ■ '
Gießen, den 12. Januar 1939.
Der Landrat des Landkreises Gießen.
Dr. Lotz.
Betreffend: Landespolizeiliche Begutachtung des Entwurfs für die Straßenmeisterei Reiskirchen, Kilometer 65,7 der Reichsautobahnstrecke Gießen—Hersseld.
Bekanntmachung.
Der Entwurf für die Straßenmeisterei Reiskirchen, Kilometer 65,7 der Reichsautobahnstrecke Gießen—Hersfeld, liegt 8 Tage lang vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an in den Amtsräumen des Landratsamts Gießen zur Einsichtnahme offen. Etwaige Einwendungen gegen den Entwurf sind während der Osfenlegungsfrist beim Landrat des Landkreises Gießen schriftlich einzureichen.
Gießen, den 14. Januar 1939. ।
Der Landrat des Landkreises Gießen.
Dr. Lotz.
Betreffend: Landespolizeiliche Begutachtung des Entwurfs für die Tankanlage Reinhardshain Kilometer 72,5 der Reichsautobahnstrecke Gießen—Hersfeld.
Bekanntmachung.
Der Entwurf für die Tankanlage Reinhardshain, Kilometer 72,5 der Reichsautobahnstrecke Gießen—Hersfeld, liegt 8 Tage lang vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an in den Amtsräumen des Landratsamts Gießen zur Einsichtnahme offen. Etwaige Einwendungen gegen den Entwurf sind während der Offenlegungsfrist bei dem Landrat des Landkreises Gießen schriftlich einzureichen. *
Gießen, den 14. Januar 1939.
Der Landrat des Landkreises Gießen.
Dr. Lotz.
'etrcffend: Schornsteinfegerwesen; hier: Neubesetzung des Kehrbezirks Gießcn-Land.
Bekanntmachung.
Auf Grund der §§ 19 und 23 der Beiordnung über das -chornsteinfegerwesen vom 28. Juli 1937 hat der Herr Reichs- ratthalter in Hessen — Landesregierung — den Schornstein- egermeister Joses Wagner aus Alzey mit Wirkung vom 1. Januar 1939 an zum Bezirksschornsteinsegermcister des Kehrbezirks Eirßcn-Land auf Probe bestellt.
Gießen, den 11. Januar 1939.
Der Landrat des Landkreises Gießen.
Dr. Lotz.
Betr.: Sprechstunden des Stadt- und Kreisschulamts Gießen.
Die Sprechstunden des Unterzeichneten fallen am Dienstag, den 17., und Samstag, den 21. Januar 1939, aus.
Gießen, den 14. Januar 1939. !
Stadt- und Kreisschnlamt Gießen.
I. V.: Rebeling
Der iondrol des Landkreises Lauterbach
Bekanntmachung.
Betreffend: Maul- und Klauenseuche in Gunzcnau.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Eunzenau erloschen und die Schlußdesinfektion abgenommen ist, werden die durch Verfügung vom 10. Oktober 1938 angeordneten Schutzmaßnahmen wieder aufgehoben.
Lauterbach, den 9. Januar 1939.
Der Landrat des Landkreises Lauterbach.
2. 21.: Lautz.
Der Landrat des Landkreises Aisleid
Alsfeld, den 6. Januar 1939.
Betreffend: Einsendung der Kirchen- und Stistungsrechnungen für das Rechnungsjahr 1937 und die Rechnungsjahre 1935/37.
An die Kirchenoorstände des Kreises.
Unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 17. 9. 1938 — Amtsverkiindigungsblatt Nr. 53 vom 23. 9. 1938 — erinnere ich die Rüchständigen von 2hnen an die Berichterstattung über die erfolgte Ablieferung der Rechnung für das Rechnungsjahr 1937 vom Rechner an Sie.
Der Landrat des Kreises Alsfeld. Dr. Schönhals.
Alsfeld, den 7. Januar >939. Betreffend: Die Einsendung der Gemeinde- und Kirchenrechnungen für das Rj. 37 an die Eemeinderechnungs- kammer Darmstadt.
An die Bürgermeister und Kirchenoorstände des Kreises.
Die Gemeinderechnungskammer Darmstadt teilt mit, daß ihr von einer Anzahl Gemünden und Kirchengemeinden des Kreises die Rechnungen für das Rj. 1937 noch nicht zur Prüfung eingesandt worden seien. Soweit sie mit Einsendung im Rückstand sind, wollen Sie die Rechnung mit Urkunden bis spätestens 15. Februar ds. Js. an die Eemeinderechnungskammer absenden.
Der Landrat des Kreises Alsfeld. Dr. Schönhals.
Alsfeld, den 7. Januar 1939. Betreffend: Mitteilungen über Bohrungen und Grabungen durch die Behörden an die Geologische Landesanstalt.
An die Bürgermeister des Kreises.
Das nachstehende Ausschreiben der geologischen Landesanstalt empfehlen wir 2hrer genauen Beachtung.
Abschrift 2hrer der geologischen Landesanstalt zugehenden Mitteilung wollen Sie uns jeweils vorlegen.
Der Landrat des Kreises Alsfeld. 2. V.: Beringe r.
Die Geologische Landesanstalt richtet hierdurch an alle Behörden des Landes die ergebenste Bitte, ihr von allen durch sie veranlaßten, von ihnen zu beaufsichtigenden, oder ihnen sonst zur Kenntnis kommenden Bohrungen, Schachtanlagen, Kanalisationen, Drainagearbeiten, Quellfassungen. Brunnengrabungen, Neuanlage von Friedhöfen, Straßen oder Wegen, Bahnen und Grundgrabungen für die Fundamentierung öffentlicher Bauten, Feldbereinigungen, überhaupt von allen solchen Arbeiten, bei denen Bodenaufschlüsse entstehen, so frühzeitig Mitteilung zu machen, daß die Geologische Landcsanstalt die betreffenden Arbeiten von Anfang an verfolgen und für die regelmäßige Probeentnahme Sorge tragen kann.
Die Geologische Landesanstalt hat die Aufgabe, den Ausbau des Landes möglichst genau zu erforschen und die praktische Perwertung der Gesteine und Bodenarten, der Quellen usw. zu ermöglichen. Sie kann aber diese Aufgabe nur dann erfüllen, wenn sie von allen Behörden hierbei durch Mitteilung der genannten Art unterstützt wird. Da sich auch oft bei kleinen Schürfungen usw. geologische Aufschlüsse von großer Wichtigkeit ergeben, so kommt es auf möglichst vollständige Mitteilung aller derartigen Arbeiten an. Wir bitten auch dringend, den unterstellten Beamten diese Aufforderung zu Beginn jeden Jahres wieder in Erinnerung zu rufen, da sie sonst erfahrungsgemäß in Vergessenheit gerät.
Direktion der Hessischen Geologischen Landcsanstalt.


