Ausgabe 
11.2.1939
 
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klmtsverkündigungsblatt

der Landkreise Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach und Kisfeld

Beilage 6er Op er he f fi f che n Tageszeit ung

Gießen, 11. Februar 1939

91c. 5 Jahrgang 1939

Der Lendroi des Landkreises Gießen

Betreffend: Schulgefechtsfchießen im Gelände östlich Daubrin- gen an den Tagen 13.18. Februar 1939.

Bekanntmachung.

Das I./3. R. 116 in Gießen wird an den Tagen 13.18. Februar 1939 Schießübungen mit scharfer Munition im Gelände östlich Daubringen abhalten, und zwar an den Tagen 13.17. Februar, von 8 Uhr vormittags bis 5 Uhr nachmittags und am 18. Februar, von 8 Uhr vormittags bis 1 Uhr mittags. Das gefährdete Gebiet liegt innerhalb des Raumes Daubringen Treis/Lda. Climbach Beuern Eroßen-Buseck I Alten- Buseck Daubringen. Es wird während des Schießens durch die Truppe abgesperrt werden.

Das Betreten des gesperrten Gebietes ist verboten, den Anweisungen der Wachposten ist unbedingt Folge zu leisten.

Gießen, den 9. Februar 1939.

Der Landrat des Landkreises Gießen.

I. B.: Weber.

Betreffend: Die Ausführung des Art. 20 des Volksschulgesetzes.

An die Schulvorstände des Kreils. "

Sie wollen mir bis spätestens 1. März die Namen der Schüler und Schülerinnen mitteilen, auf die der Art. 20 des Volksschulgesetzes Anwendung finden soll.

Fehlanzeige nicht erforderlich.

Gießen, den 6. Februar 1939.

Krcisschulamt Gießen.

Nebeling.

Der Mini des Landkreises Laulerbach

Bekanntmachung.

Betreffend: Maul- und Klauenseuche in Unter-Wegfurth.

In der Gemeinde Unter-Wegfurth ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Sperrgebiet: Die Ortschaft Unter-Wegfurth, Beobachtungs­gebiet: Die Gemarkung Unter-Wegfurth.

Schutzgebiet: Alle Gemeinden rm Umkreis von 15 Kilometer um das Sperrgebiet.

Die vom Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen wer­den hiermit bestätigt. Auf die Vorschriften des Neichsvieh- seuchengesetzes und sie erlassenen Durchführungsbestimmungen wird verwiesen.

Lauterbach, den 6. Februar 1939.

Der Landrat des Landkreises Lauterbach.

V o n h a r d.

Bekanntmachung.

Betreffend: Maul- und Klauenseuche in Allmenrod.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Allmenrod erloschen und die Schlußdesinfektion abgenommen ist, werden die durch Verfügung vom 14. Dezember 1938 ungeord­neten Schutzmaßnahmen wieder aufgehoben.

Lauterbach, den 6. Februar 1939.

Der Landrat des Landkreises Lauterbach, l

Bonhard.

Der Landrat des Landkreises Alsfeld

Bekanntmachung

Vetr.: Die Bildung eines Wasserverbandes in Nicder-Osleiden.

Der Reichsstattüalter in Hessen Landesregierung Ab­teilung IV (Landwirtschaft) hat sich toamit einverstanden erklärt, daß für die Entwässerung von Ackergelände in der Gemarkung Nied er-Os leiden, Flur 2, für welche bereits das Verfahren zur Gründung einer Wassergenossenschaft vor dem Abschluß stand, nach den neuen Besitzverhältuissen ein Wasserverband aus Grund des Gesetzes über Master- und Bodenverbände vom 10. Februar 1937 gegründet wird.

Ich bringe daher zur allgemeinen Kenntnis, daß der Plan sowie das Mitgliederverzeichnis und die Satzung des zu grün­denden Verbandes in der Zeit vom 9. bis 22. Februar 1939 auf der Bürgermeisterei Nieder-Ofleiden während der Dienststunden offen liegen.

Sämtliche Grundeigentümer, deren Grundstücke in die zu entwässernde Fläche fallen, werden hiervon benachrichtigt mit dem Hinweis, daß ihnen während der genannten Frist die Ein­sicht der Unterlagen osfensteht.

Gleichzeitig werden alle Mitglieder des Verbandes zur ge­meinschaftlichen Verhandlung auf

Donnerstag, den 23. Februar 1939, 16 Uhr, im Saale der Gastwirtschaft Heinr. Karl Metz, Nieder-Ofleiden,

eingeladen. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß als dem Eründungsvorhaben zustimmend gilt, wer bis zum Abschluß dieser Verhandlung keine Erklärung abgibt.

Etwaige Einwendungen gegen das Unternehmen stnd spä­testens am Verhandlungstermin geltend zu machen, widrigen­falls die Einwendungen nicht mehr berücksichtigt und nur noch privatrschtliche Entschädigungsansprüche gegenüber dem Unter­nehmen erhoben werden können.

Alsfeld, den 6. Februar 1939.

Der Landrat des Landkreises Alsfeld.

I. V.: V e r i n g e r.

Bekanntmachung

Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Alsfeld.

Die Maul- und'Klauenseuche ist erloschen und die Schluß- desinfektion abgenommen in der Gemeinde Lehrbach.

Die für diese Gemeinde angeordneten Sverrmaßnahmen werden hiermit aufgehoben und die genannte Gemeinde und Gemarkung wieder der Schutzzone zugetoilt.

Die Seuche ist abgcheilt, die Schlnßdesinsektion aber noch nicht abgenommen in den Gemeinden Ober-Vreidenbach, Gon- tershaufen.

Die verseuchten Gehöfte dieser Gemeinden bilden Sperr­bezirke, die unverseuchten Gehöfte und die Feldmark Beobach­tung s gebiete.

Nachgenannte Gemeinden sind noch verseucht: Lehnheim, Vernsfeld.

In Lehnheim wird aus dem Unterdorf und der Köppeftraße ein Sperrbezirk gebildet, während der übrige bebaute Oristeil und die Feldgemarkung Beobachtungsgebiet werden. In Berns­feld bildet der bebaute Ortsteil südlich der Straße Nieder- Ohmen nach Weitershain Sperrgebiet, während der übrige be­baute Ortsteil und die Feldgemarkung Veobachtungsgebiet bilden.

Neu ausgebrochen ist die Seuche mrf der Lippmiihle bei Romrod.

Das Seuchengehöft wird zum Sperrbezirk erklärt. Gemeinde und Feldgemarlung Romrod sind Veobachtungsgebiet.

Sämtliche Gemeinden des Kreises, soweit sie nicht Sperr- und Beobachtungsgebieten zugeteilt sind, gehören zur Schutzzone.

Ich verweise im übrigen auf das in den beiden letzten Absätzen meiner Bekanntmachung vom 3. Oktober 1938- AmtsverkUndlgungsbla tt Nr. 56 vom gleichen Tage Gesagte, das auch hier gilt.

Alsfeld, den 4. Februar 1939.

Der Landrat des Landkreises Alsfeld.

Dr. S ch ö n h a l s.