Kmt§verhündigung§blatt
ter Landkreise Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach und Kisfeld
Rr. 6 Aatzrgans 1939
Beilage der Ob erhejfijche n Tageszeitung
Gießen. 17. Februar 1939
An die Bürgermeister der Landkreise
Alslelb, Büdingen, Friedberg, Gießen und Louterboch
Betreffend: Schweinezählung am 3. März 1939.
SJn die Bürgermeister der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach.
Auf Anordnung des Herrn Neichsministers für Ernährung und Landwirtschaft findet am 3. März 1939 eine Schweine- öählung in dem üblichen Umfang statt. Die örtliche Durchführung der Zählung ist Aufgabe der Bürgermeister. Die erforderlichen Zählpapiere läßt Ihnen das Landesstatistischc Amt unmittelbar zugehcn. Sollte ein Bürgermeister bis zum 25. Februar die Zählpapiere nicht erhalten haben, so mutz er dies unverzüglich dem Landesstatistischen Amt mittels Fernruf Darmstadt 7711, Nebenstelle 941 melden.
D/e auf den Zählpapieren abgedruckten Anleitungen für die Gemeindebehörden sind sorgfältig zu beachten. Die Zähler müssen sich mit der Zähleranweisung eingehend vertraut machen.
Sie wollen die Bevölkerung durch ortsübliche Bekanntmachung darauf Hinweisen, daß die Zählung lediglich statistischen und besonders wichtigen volkswirtschaftlichen Zwecken dient, daß jedermann zu wahrheitsgemätzer Auskunftserteilung gesetzlich verpflichtet ist, und datz die Erteilung falscher Auskünfte oder Auskunftsverwcigerung strafrechtlich verfolgt werden wird.
Nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über Viehzählungen sind Zäh- ler und Erhebungsorgane zur Verschwiegenheit gegen jedermann über die ihnen in Ausübung ihrer Befugnisse zur Kenntnis gelangenden Angaben der Ticrbestände, Einrichtungen und Betriebsverhältnisse der einzelnen Tierhalter verpflichtet.
. Die ausgefüllten Zähllisten und Reinschriften der Ee- meindebogen der Schwcinezählung sind bis spätestens
8. März
an das Landesstatistische Amt unmittelbar einzuscnden. Der Termin mutz unbedingt pünktlich eingehalten werden.
Ich erwarte von den Bürgermeistern, datz sie bei Durchführung der Erhebung die größte Sorgfalt anwenden.
Um eine Verschleppung der Maul- und Klauenseuche zu verhindern, sind für die Zählung in den verseuchten und in den unverseuchten Gehöften der Sperrbezirke besondere Zähler zu bestellen. Die Zähler des Sperrbezirks sind anzuweisen, dis Stalle im Sperrbezirk nicht zu betreten, sondern die Zählung nach den Angaben der Viehbesitzer vorzunehmen und beim Ver- lasieu der Seuchengehöfte Kleidung und Schuhwerk zu desinfizieren.
Eießen, den 14. Februar 1939.
Für die Landräte der Landkreise
Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Hießen und Lauterbach.
Dr. Lotz.
Der londrol des Landkreises Gießen
Detr.: Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Staufenberg. Bekanntmachung.
In der Gemeinde Staufenberg ist die Maul- und Klauenseuche erloschen, ich hebe daher die mit Verfügung vom 17. Januar 1939 angeordneten Maßnahmen wieder auf.
Gießen, den 11. Februar 1939.
Der Landrat der Landkreise Gießen. .
I. V.: Weber.
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Die 2mker O. Fink in Hattenrod und Ludwig Graulich in Bersrod wurden als Bienenseuchensachverständiger bezw. Stellvertreter verpflichtet.
Betreffend: Schulgefechtsschietzen bei Wißmar vom 22.-25. Februar und vom 7.—14. März 1939.
Bekanntmachung.
An den Tagen 22.-25. Februar und 7.—14. März 1939 werden Truppenteile des Standorts Gießen Schießübungen mit scharfer Munition auf dem Schulgefechtsschießstand nordwestlich von Wißmar durchführen, und zwar vom 22.-25. Februar täglich in der Zeit von 9.30 Uhr vormittags bis 4 Uhr nachmittags und vom 7.—14. März 1939 täglich in der Zeit von 8 Uhr vormittags bis 5 Uhr nachmittags.
Während der Schietzzeiten ist das Betreten des gefährdeten Raumes, der durch Pasten abgespcrrt wird, verboten. Den Anordnungen der Absperrposten ist unbedingt Folge zu leisten.
Gießen, den 13. Februar 1939.
Der Landrat des Landkreises Gießen.
Betreffend: Aushebung der Polizeistunde für Fasching 1939. Bekanntmachung.
■ Für die Zeit vom Samstag, dem 18. Februar, bis Dienstag, dem 21. Februar 1939 (Fastnacht) wird die Polizeistunde für alle Gemeinden des Kreises aufgehoben.
Gießen, den 16. Februar 1939.
Der Landrat des Landkreises Gießen.
Dr. Lotz.
Betreffend: Maul- und Klauenfeuche in den Gemeinden Geilshausen, Riiddingshausen und Villingen.
Bekanntmachung.
In den Gemeinden Geilshausen, Rüddingshausen und Villingen ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die mit Ber- fügungen vom 12. bezw. 17. Januar 1939 angeordneten Maßnahmen werden daher wieder aufgehoben.
E i e ß e n, den 16. Februar 1939.
Der Landrat des Landkreises Gietzen.
Dr. Lotz.
Das
Amtsverkündigungsblatt
der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, und fllsfelö erscheint nach Bedarf. Wir bitten die ftmtspeUen. das vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zukommen zu lassen.
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