Ausgabe 
17.2.1939
 
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Kmt§verhündigung§blatt

ter Landkreise Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach und Kisfeld

Rr. 6 Aatzrgans 1939

Beilage der Ob erhejfijche n Tageszeitung

Gießen. 17. Februar 1939

An die Bürgermeister der Landkreise

Alslelb, Büdingen, Friedberg, Gießen und Louterboch

Betreffend: Schweinezählung am 3. März 1939.

SJn die Bürgermeister der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach.

Auf Anordnung des Herrn Neichsministers für Ernährung und Landwirtschaft findet am 3. März 1939 eine Schweine- öählung in dem üblichen Umfang statt. Die örtliche Durchfüh­rung der Zählung ist Aufgabe der Bürgermeister. Die erforder­lichen Zählpapiere läßt Ihnen das Landesstatistischc Amt un­mittelbar zugehcn. Sollte ein Bürgermeister bis zum 25. Fe­bruar die Zählpapiere nicht erhalten haben, so mutz er dies unverzüglich dem Landesstatistischen Amt mittels Fernruf Darmstadt 7711, Nebenstelle 941 melden.

D/e auf den Zählpapieren abgedruckten Anleitungen für die Gemeindebehörden sind sorgfältig zu beachten. Die Zähler müssen sich mit der Zähleranweisung eingehend vertraut machen.

Sie wollen die Bevölkerung durch ortsübliche Bekannt­machung darauf Hinweisen, daß die Zählung lediglich statistischen und besonders wichtigen volkswirtschaftlichen Zwecken dient, daß jedermann zu wahrheitsgemätzer Auskunftserteilung gesetzlich verpflichtet ist, und datz die Erteilung falscher Auskünfte oder Auskunftsverwcigerung strafrechtlich verfolgt werden wird.

Nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über Viehzählungen sind Zäh- ler und Erhebungsorgane zur Verschwiegenheit gegen jedermann über die ihnen in Ausübung ihrer Befugnisse zur Kenntnis ge­langenden Angaben der Ticrbestände, Einrichtungen und Be­triebsverhältnisse der einzelnen Tierhalter verpflichtet.

. Die ausgefüllten Zähllisten und Reinschriften der Ee- meindebogen der Schwcinezählung sind bis spätestens

8. März

an das Landesstatistische Amt unmittelbar einzuscnden. Der Termin mutz unbedingt pünktlich eingehalten werden.

Ich erwarte von den Bürgermeistern, datz sie bei Durchfüh­rung der Erhebung die größte Sorgfalt anwenden.

Um eine Verschleppung der Maul- und Klauenseuche zu verhindern, sind für die Zählung in den verseuchten und in den unverseuchten Gehöften der Sperrbezirke besondere Zähler zu bestellen. Die Zähler des Sperrbezirks sind anzuweisen, dis Stalle im Sperrbezirk nicht zu betreten, sondern die Zählung nach den Angaben der Viehbesitzer vorzunehmen und beim Ver- lasieu der Seuchengehöfte Kleidung und Schuhwerk zu des­infizieren.

Eießen, den 14. Februar 1939.

Für die Landräte der Landkreise

Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Hießen und Lauterbach.

Dr. Lotz.

Der londrol des Landkreises Gießen

Detr.: Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Staufenberg. Bekanntmachung.

In der Gemeinde Staufenberg ist die Maul- und Klauen­seuche erloschen, ich hebe daher die mit Verfügung vom 17. Ja­nuar 1939 angeordneten Maßnahmen wieder auf.

Gießen, den 11. Februar 1939.

Der Landrat der Landkreise Gießen. .

I. V.: Weber.

nlvorsltäts- SHbllothek

I '2

Die 2mker O. Fink in Hattenrod und Ludwig Graulich in Bersrod wurden als Bienenseuchensachverständiger bezw. Stell­vertreter verpflichtet.

Betreffend: Schulgefechtsschietzen bei Wißmar vom 22.-25. Fe­bruar und vom 7.14. März 1939.

Bekanntmachung.

An den Tagen 22.-25. Februar und 7.14. März 1939 werden Truppenteile des Standorts Gießen Schießübungen mit scharfer Munition auf dem Schulgefechtsschießstand nordwestlich von Wißmar durchführen, und zwar vom 22.-25. Februar täg­lich in der Zeit von 9.30 Uhr vormittags bis 4 Uhr nachmittags und vom 7.14. März 1939 täglich in der Zeit von 8 Uhr vor­mittags bis 5 Uhr nachmittags.

Während der Schietzzeiten ist das Betreten des gefährdeten Raumes, der durch Pasten abgespcrrt wird, verboten. Den An­ordnungen der Absperrposten ist unbedingt Folge zu leisten.

Gießen, den 13. Februar 1939.

Der Landrat des Landkreises Gießen.

Betreffend: Aushebung der Polizeistunde für Fasching 1939. Bekanntmachung.

Für die Zeit vom Samstag, dem 18. Februar, bis Dienstag, dem 21. Februar 1939 (Fastnacht) wird die Polizeistunde für alle Gemeinden des Kreises aufgehoben.

Gießen, den 16. Februar 1939.

Der Landrat des Landkreises Gießen.

Dr. Lotz.

Betreffend: Maul- und Klauenfeuche in den Gemeinden Geils­hausen, Riiddingshausen und Villingen.

Bekanntmachung.

In den Gemeinden Geilshausen, Rüddingshausen und Vil­lingen ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die mit Ber- fügungen vom 12. bezw. 17. Januar 1939 angeordneten Maß­nahmen werden daher wieder aufgehoben.

E i e ß e n, den 16. Februar 1939.

Der Landrat des Landkreises Gietzen.

Dr. Lotz.

Das

Amtsverkündigungsblatt

der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, und fllsfelö erscheint nach Bedarf. Wir bitten die ftmtspeUen. das vor­liegende Material uns jeweils frühzeitig zu­kommen zu lassen.

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