Jahrgang 
1864
Seite
331
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Politiſche Ueberſicht. 331

digkeit, eine geordnete Zeitfolge in den Seſſionen des Reichsrathes und der Landtage anzuhahnen. Das Herren⸗ haus kann daher dieſe Uebergangsmaßregel nur für zweck⸗ mäßig erachten und wird auf die Würdigung beider Vor anſchläge bereitwilligſt eingehen.

Den Finanzvorlagen, welche die Verbeſſerung beſte hender Geſetze, und theilweiſe nicht unerhebliche Erleichte⸗ rung der Steuerträger zum Zwecke haben, insbeſondere dem Geſetzentwurfe zur Regelung der direkten Beſteuerung, ſehen wir um ſo hoffnungsvoller entgegen, als die Noth wendigkeit dieſer letzteren im Intereſſe einer gerechteren und gleichmäßigeren Vertheilung der Steuerlaſt im Herren hauſe ſelbſt ſchon wiederholt betont wurde.

Nicht geringeres Gewicht legt das Herrenhaus auf die Mittheilung der Ergebniſſe jener Verhandlungen, welche in Beziehung auf die für die Wohlfahrt Oeſterreichs ſo hochwichtige volswirthſchaftliche Einigung mit den übrigen deutſchen Bundesſtaaten von der Regierung Eurer Maje ſtät gepflogen werden, und es hofft, daß deren Einfluß, wie er für die Feſtſtellung des neuen Zolltarifes ein ent ſcheidender ſein dürfte, ſo auch ein günſtiger ſein werde.

Die ſchweren Bedrängniſſe, welche in letzter Zeit die Intereſſen der Induſtrie und des Grundbeſitzes in Oeſter⸗ reich betroffen haben, laſſen alle Geſetze, welche die För⸗ derung und den Aufſchwung derſelben begünſtigen, als doppelt wichtig erſcheinen, und wir nehmen daher alle dahin abzielenden Vorkehrungen, namentlich aber jene, welche die Vervielfältigung der Verkehrsmittel bezwecken, freudig zur Nachricht, und werden insbeſondere die Vor⸗ lage bezüglich der nach dem Großfürſtenthume Sieben⸗ bürgen und innerhalb desſelben auszuführenden Eiſenbahn⸗ Linie mit eben ſo viel Sorgfalt als möglichſter Beſchleu⸗ nigung der verfaſſungsmäßigen Behandlung unterziehen.

Der Wunſch Eurer Majeſtät, die Löſung aller dieſer Aufgaben raſch ihrer Vollendung entgegen reifen zu ſehen, findet in unſeren Geſinnungen den vollkommenſten Wie⸗ derhall, und der hingebende Eifer des Herrenhauſes wird in dem Streben nach⸗ Erfüllung dieſes Wunſches um ſo weniger ermüden, als uns Eure Majeſtät die Abſicht kund⸗ zugeben geruhten, nach dem Schluſſe dieſer Sitzungsperiode den engeren Reichsrath in Wirkſamkeit treten zu laſſen.

Wenn wir auf den Beginn des nun ſich zu Ende neigenden Jahres zurückblicken, ſo ſehen wir ihn durch den Heldenmuth unſeres tapferen Heeres mit ruhmvollen Waffen⸗ thaten bezeichnet. Dürfen wir auch nicht hoffen, auf dem friedlichen Felde legislatoriſcher Thätigkeit eben ſo glän zende Erfolge zu erreichen, ſo iſt es uns doch vergönnt auch in dieſer Richtung Eintracht und Gemeinſinn, Aus dauer und Beſonnenheit treue Anhänglichkeit an den ge liebten Monarchen und warme aufopfernde Liebe für das gemeinſame Vaterland, dieſelben Gefühle zu bethätigen, deren ſiegreiche Macht ſich in dem öſterreichiſchen Heere zu allen Zeiten ſo glorreich bewährt hat.

Auch wir ſind bereit, für die geheiligte Perſon unſeres Kaiſers, für die Feſthaltung der Integrität der Monarchie Gut und Blut einzuſetzen; auch in unſeren Reihen gilt nur das Loſungswort: Das Wohl, die Macht und der Ruhm Oeſterreichs!

Von dieſem Gefühle beſeelt und in dieſem Gefühle der freudigen Zuſtimmung aller unter dem Scepter Habs⸗ burgs vereinigten Völker gewiß, geht das Herrenhaus an die Löſung der ihm verfaſſungsmäßig obliegenden Auf⸗ gaben.

Gott ſegne Oeſterreich! Gott ſchirme und erhalte Eure Majeſtät! 3

Wien, den 20. November 1864.

J. O. Kardinal Rauſcher. Freiherr v. Münch.

Das in Paris erſcheinendeMémorial Diplomatique iſt durch ſeine Wiener Korreſpondenten in den Stand ge⸗ ſetzt, über das Programm des Grafen Mensdorff⸗Pouilly genauere Mittheilungen machen zu können. Dieſes Pro gramm, das nach den Verſicherungen desMémorial in dem ganzen Kabinete definitiv feſtgeſtellt und von dem

Kaiſer genehmigt worden iſt, nimmt als unwandelbare Grundlage die Bemühungen der kaiſerlichen Diplomatie für Beibehaltung des allgemeinen Friedens an.Zu dieſem Zwecke wird ſich Oeſterreich nicht allein jedes ag⸗ greſſiven Aktes enthalten, ſondern ſich auch ſtreng auf das Defenſiv⸗Syſtem beſchränken, damit auch nicht der geringſte Verdacht irgend eines Hintergedankens auf ſein Benehmen fallen möge. In etwa auftauchenden Fragen wird es all' den verſöhnlichen Sinn bewähren, der mit der Wahrung ſeiner Ehre und ſeiner unabweisbaren In⸗ tereſſen vereinbar iſt. Von den allgemeinen Principien auf deren Anwendung im Beſonderen übergehend, wird die öſterreichiſche Politit darauf bedacht ſein, gemeinſam mit Preußen die ſchleunige Regelung der Erbfolge in den von Dänemark abgetretenen Herzogthümern zu bewirken. Graf Mensdorff⸗Pouilly iſt der Anſicht, daß die beſte Löſung in der Berückſichtigung der Sympathien beſtehe, welche ſich in allen Bundesſtaaten für den Herzog von Auguſten⸗ burg kundgeben und den Wünſchen der Herzogthümer ſelbſt entſprechen, deren förmliche Zuſtimmung durch ein von der geſetzlichen Landesvertretung ausgehendes Votum eingeholt werden muß. Eine vorherige Verſtändigung zwiſchen den beiden Mächten, welche den Krieg geführt, kann nur den glücklichen Ausgang dieſer Frage be⸗ ſchleunigen.

Was die Konvention vom 15. Sept. anbelangt, ſo geſtattet die Unterſchrift Frankreichs unter dieſem Akte dem öſterreichiſchen Kabinete, weder die Aufrichtigkeit der unausgeſetzten Betheuerungen des Tuilerienhofes zu Gun⸗ ſten des päpſtlichen Stuhles in Zweifel zu ziehen, noch zum voraus über die loyale Ausführung der zwiſchen Frankreich und Italien getroffenen Uebereinkunft aburthei⸗ len zu wollen. Weit entfernt, die Schwierigkeiten einer ſchon hinlänglich ernſten Lage vermehren zu wollen, wird Oeſterreich ſtets geneigt ſein, ſo wie ſich ihm die Gelegen⸗ heit darbieten wird, Rathſchläge der Klugheit und Mäßi⸗ gung zur Geltung zu bringen, um die Wege zur Errei⸗ chung des mit Unterzeichnung der fraglichen Konvention von Napoleon III. angeſtrebten Zieles zu ebnen. Jeder Gedanke eines Angriffes auf Italien bleibt der gegenwär⸗ tigen Politik Oeſterreichs fern. Das Miniſterium Schmer⸗ ling⸗-Mensdorff wird alſo das Entwaffnungs⸗ Syſtem in ausgedehntem Maße fortſetzen, trotz der verdoppelten Hetze reien der in Turin ſich aufhaltenden Revolutions⸗Komités, welche unabläſſig den Kriegsbrand in Venetien anzufachen bemüht ſind. Um für ſeine eigentliche Geſinnung gegen Italien Zeugniß abzulegen, erklärt ſich das Wiener Kabinet bereit, die Handelsbeziehungen zwiſchen beiden Ländern zu ordnen und feſter zu knüpfen. Die fortſchreitende Beſſerung der gegenſeitigen Beziehungen wird namentlich von der Art und Weiſe abhängen, wie die Regierung Viktor Ema⸗ nuels die Konvention vom 15. September zur Ausführung bringen wird. Sein Verhalten gegenüber dem päpſtlichen Stuhle wird als Prüfſtein dienen, um feſtzuſtellen, bis zu welchem Punkte er fortan ſich nach den Verpflichtungen richten wird, welche das Völkerrecht ernſtlich ausgeſöhnten und in den normalen Bedingungen einer guten Nachbar ſchaft zu leben begehrenden Grenzſtaaten auferlegt.

Im Intereſſe Deutſchlands kann nichts wünſchenswer ther ſein, als ein vollkommeues Einverſtändniß zwiſchen Oeſterreich und Preußen, allein nur unter der Bedingung, daß dieſes Einverſtändniß auf dem Principe der Solida⸗ rität der allen deutſchen Staaten durch die Bundesakte garantirten Rechte beruhe. Ein zu inniges oder vielmehr ausſchließliches Einverſtändniß der beiden Großmächte würde, weit entfernt, die lebenskräftigen Elemente des ge⸗ meinſamen Vaterlandes zu mehren, nur zu deren Schwä⸗ chung beitragen. Daraus folgt, daß die Beibehaltung dieſer Alliance von beiden Seiten nur die ſtrikte Erfüllung der Bundespflichten erfordert. Dabei darf man ſich aber nicht verhehlen, daß die Bundesakte eine bedauerliche Lücke in dem Mangel einer Vertretung Deutſchlands als euro päiſche Großmacht darbietet. Oeſterreich, das im vergan⸗ genen Jahre dieſe Lücke auszufüllen verſucht hatte, wird

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