Jahrgang 
1864
Seite
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Feuilleton.

ſeiner Art einzig daſtehendes Gegenſtück zu den eben ge⸗ ſchilderten Verhältniſſen und Zuſtänden hat das Königreich Belgien aufzuweiſen: eine wahrhafte Irren⸗Kolonie, welche Hunderte von Geiſteskranken ſorgſam pflegt, eine Stadt, deren Bewohner ſeit alten Zeiten Irre aller Grade in ihre Häuſer aufnehmen und ſie als Glieder ihrer Familie be⸗ trachten und behandeln, nicht zwar lediglich um Gottes willen, denn ſie nehmen eine mäßige Vergütung dafür an, durch welche ſie ſich eine gewiſſe Wohlhabenheit zu erringen gewußt haben. Dieſes ſeltſame Inſtitut hat in neuerer Zeit weſentliche Verbeſſerungen in ſeiner Organi⸗ ſation erfahren, und es iſt deshalb doppelt dankenswerth, daß die Cotta'ſcheDeutſche Vierteljahrsſchrift in ihrem neueſten Hefte(1864. I. 2, Seite 258 284), theils auf Grund der letzten amtlichen Berichte, theils nach der Nie⸗ derſchrift eines Augenzeugen, ausführlichere Mittheilungen über die organiſche Einrichtung jener Kolonie veröffentlicht, welche ſicher geeignet ſind, das allgemeinſte Intereſſe auf ſich zu ziehen, und nach denen wir in dem Folgenden unſern Leſern in kurzen Zügen ein anſchauliches Bild zu geben verſuchen werden.

Wenn man die von Mecheln nach Antwerpen führende Eiſenbahn auf der Station Contich verlaſſen hat und auf der in der Richtung nach Turnhout zu führenden Eiſen⸗ bahn bis zum Städtchen Herrnthals gefahren iſt, hier aber eine alte baufällige Landkutſche beſteigt und ſich von der⸗ ſelben über eine gepflaſterte Straße weiterrumpeln läßt, ſo gelangt man in zwei Stunden nach Gheel, einem ſtadt⸗ ähnlichen Flecken, der die Ehre hat, der Hauptort des Kempenlandes(Campine) zu ſein. Von Contich aus hat der Reiſende ein wenig erquickliches Landſchaftsbild vor ſich, denn die Bahn zieht ſich durch ein ſandiges, nur durch Gehölz zeitweilig unterbrochenes ödes Heideland hin. Der Bahnwärterdienſt auf dieſer Strecke wird nur von ärmlich gekleideten, barfuß in Holzſchuhen gehenden und mit einem Signalhorn umgürteten Weibern verſehen. Nur zerſtreute einſtöckige Häuschen, ſelten ein kleines Dorf oder Gehöft und etliche Windmühlen deuten an, daß die Gegend bewohnt iſt. Von Herrnthals an belebt ſich die Gegend mehr durch die große Maſſe von Windmühlen, die hier arbeiten, und der Boden findet ſich beſſer ange⸗ baut, hauptſächlich mit Buchweizen; hin und wieder deuten auch zerſtreute Wirthshäuſer und Pappelalleen an, daß die Gegend hier bevölkerter iſt.

Der Marktflecken Gheel zählt mehr als 1900 niedrige, meiſtens einſtöckige, höchſtens zweiſtöckige Backſteinhäuſer von freundlichem Ausſehen und zeichnet ſich durch reinlich gehaltene breite Straßen aus. Die Einwohner mit denen der Filialorte zuſammen 11.200 Seelen widmen ſich, wie geſagt, ſeit Jahrhunderten der Verpflegung von Irren, die ihren letzten Urſprung in einem religiöſen Wun⸗ derglauben hat. Im ſiebenten Jahrhundert nach Chriſto ſoll nämlich daſelbſt eine dem heiligen Martin, dem Apo⸗ ſtel der Gallier, geweihte Kapelle geſtanden haben, zu welcher ſich Dymphne, eines Königs von Irland Tochter, in Begleitung eines Prieſters, der ſie zum Chriſtenthum bekehren wollte, flüchtete, um den frevelhaften Nachſtellun⸗ gen ihres Vaters zu entgehen, von dieſem aber entdeckt und nebſt dem Prieſter eigenhändig gemordet wurde. Aus den Gräbern dieſer beiden Opfer nun ſoll Heil und Segen für arme Geiſteskranke entſproſſen ſein, und da Dymphne's Aſche ſo vielen Irren die Geſundheit wiedergebracht, ſo wurde die iriſche Königstochter förmlich zur Schutzheiligen der Idioten erklärt und ihr im zwölften Jahrhundert eine Kapelle er⸗ baut. Neun Tage lang neunmal des Tages pflegten fortan die Kranken oder auch blos deren Stellvertreter an dem wunderthätigen Grabe vorüberzuziehen, und nach⸗ dem zumal Papſt Eugen IV. durch ein Breve dieſen Kultus beſtätigt hatte, wurde die Kapelle ein beſuchter Wallfahrtsort. Es machte ſich ſehr einfach und natürlich, daß die Einwohner Gheels, welche von dieſen Beſuchen doch auch Nutzen ziehen wollten, die Irren in ihre Häuſer aufnahmen, ſie an ihrem Tiſche mit eſſen ließen und ſie nach Kräften und in humanſter Weiſe pflegten, und ſo

entwickelte ſich allmälig die Irrenkolonie zu ihrer gegen⸗ wärtigen Bedeutung.

Verſchiedene Erlaſſe und Vorſchriften, keine jedoch vor dem Jahre 1676, ermächtigten die Einwohner von Gheel zur Anwendung von Ketten und Banden, um etwaige Gewaltthätigkeiten der Irren abzuwenden, doch ſollen ſie ſtets geneigt geweſen ſein, von dieſen Zwangsmitteln keinen Gebrauch zu machen; es beſchwert ſich auch eine Verfügung von 1795 darüber, daß man in Gheel zwiſchen Irren und Vernünftigen keinen Unterſchied machen wolle. Im Jahre 1838 wurde die Behandlung der Irren neu organiſirt und ein Kommunalarzt, ſtändige Aufſicht und beſondere Wärter eingeſetzt; als entehrend wurde es be⸗ zeichnet, wenn ein Pflegevater ſeinen Pflegebefohlenen mißhandelte, dagegen wurden für beſondere Sorgfalt und eine größere Zahl von Heilungen Irrer Belohnungen in Ausſicht geſtellt. Nach dem Erlaß eines allgemeinen Ir⸗ rengeſetzes für Belgien im Jahre 1850 erſchien für Gheel im Jahre 1851 ein beſonderes Reglement und im folgen⸗ den Jahre ein weiteres, welches alle materiellen Einzeln⸗ heiten umfaßt. Die wichtigſten Ergebniſſe der nenen Ge⸗ ſetzgebung waren die Uebernahme der Kolonie durch den Staat und die Einſetzung eines ärztlichen Dienſtes durch drei Aerzte und einen ärztlichen Oberaufſeher.

Auf den Straßen begegnete der Berichterſtatter vielen Geiſteskranken, theils in Begleitung von Pflegleuten oder ihren Angehörigen, theils gingen dieſelben allein umher, einzelne ſaßen auch wohl bei ihren Pflegleuten vor den Häuſern mit leichteren häuslichen Arbeiten beſchäftigt. Einige folgten der ankommenden Diligence nach in den Poſthof, wurden aber dort fortgewieſen. Der Berichter⸗ ſtatter beſichtigte auch ihre Wohnungen, ihre Schlafzimmer, die Betten und die Einrichtung überhaupt, unterhielt ſich mit den Kranken und Pflegleuten und fand, daß, ſoweit ein kurzer Einblick in das Leben und Treiben derſelben zu einem Ürtheil berechtigt, die Kranken hier gut untergebracht und verpflegt ſind und ſich nach Umſtänden behaglich zu fühlen ſcheinen. Die Bewohner Gheels von den verſchie⸗ denſten Ständen, Aerzte, Apotheker, Beamte, Handwerker, Bauern, Tagelöhner, befaſſen ſich mit der Verpflegung der Irren, und es ſcheint, daß die Einwohner ſo an die Anweſenheit von Geiſteskranken in ihren Familien gewöhnt ſind, daß ſie das Läſtige und Störende im häuslichen Leben, was hiermit nothwendig verbunden ſein muß, nicht mehr fühlen. In den Jahren 18301835 ſoll die Zahl der Geiſteskranken welche in Gheel Aufnahme und Verpflegung gefunden haben, auf neunhundert geſtiegen ſein. Am 31. December 1855 betrug die ganze Zahl der verpflegten Irren in Gheel 778, im Jahre 1857: 790, im Jahre 1859: 800.

Alle Provinzen Belgiens liefern ihr Kontingent für Gheel. Brabant ſchickt die größte Zahl, nach ihr die Pro⸗ vinz Antwerpen und dann die von Namur und Luxem⸗ burg, wo es keine Anſtalten für bedürftige Kranke gibt. Die Anzahl der Irren welche die Hauptſtadt Brüſſel in Gheel unterhält, beträgt 216, und zwar 94 männlichen und 122 weiblichen Geſchlechts; faſt alle gehören der be⸗ dürftigeren Klaſſe an. Außerdem gibt es in Gheel eine Anzahl von fremden Penſionären, welche man mit dem Titelfreie Penſionäre bezeichnet. Dieſe ſtehen nicht unter der Direktion, nicht einmal unter der Obhut der Verwaltung und nicht im Eintragregiſter. Vor der Reor⸗ ganiſation wurden die ſogenannten freien Penſionäre wie die übrigen Pfleglinge augeſehen und behandelt. Die größte Zahl der Erkrankungen fällt auf das Alter von dreißig bis vierzig Jahren und nach dieſem auf das von vierzig bis fünfzig Jahren. Das männliche Geſchlecht iſt hier uͤberwiegend vertreten. Die ledigen Kranken betragen nach der Aufnahmeliſte mehr als die Hälfte, die Verhei⸗ rateten und Witwen mit Kindern ſind zahlreicher vertreten als ſolche ohne Kinder. Der Stand der Ackerbauern bildet mehr als die Hälfte, und die gewöhnlichen Taglöhner zeigen ebenfalls eine hohe Ziffer. Außerdem liefern das größte Kontingent die Schneider, Schuſter, Grobſchmiede,