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Kurioſe Teſtamente. 183
der Lebenszeit von deren Söhnen und Enkeln aufge⸗ ſpart und durch die hinzugeſchlagenen Zinſen vermehrt werden ſollte, zum Beſten der dann vorhandenen männ⸗ lichen Nachkommen, alſo ſeiner Ur⸗Urenkel. Wären männliche Nachkommen dann nicht vorhanden, ſo ſollte die Geſammtſumme an die Amortiſationskaſſe über⸗ wieſen und zur Tilgung der Staatsſchuld verwendet werden. Unter den angegebenen Bedingungen war es nicht unmöglich, daß das Kapital 120 Jahre lang an⸗ wachſen und die Höhe von 140 Millionen Pfd. Sterl. erreichen konnte. Begreiflicher Weiſe beruhigten ſich die Hinterlaſſenen des Teſtators nicht bei dieſen Ver⸗ fügungen, ſondern ſie erſuchten das Kanzleigericht, die letzteren zu Gunſten der rechtmäßigen Erben für un⸗ giltig zu erklären; anderſeits aber wendeten ſich die Fideikommiſſäre und Teſtamentsvollſtrecker ebenfalls an denſelben Gerichtshof, um die Giltigkeit jener Verfügun⸗ gen beſtätigen und wegen der weiteren Maßregeln zur ſtrikten Ausführung derſelben ſich Weiſungen geben zu laſſen. Der Haupteinwand, welchen die Hinterblie⸗ benen gegen die Rechtsbeſtändigkeit des Teſtaments geltend machten, war der, daß dergleichen Vorbehalte, wie der Verſtorbene ſie gemacht, nur dann rechtlich zu⸗ läſſig ſeien, wenn der Teſtator die ausdrücklich kundge⸗ gebene und vollſtändig beglaubigte Abſicht habe, durch vernünftige Beſtimmungen lediglich das Wohl ſeiner Familie zu fördern; da nun aber das Teſtament des Hrn. Thelluſſon offenbar auf unſittlichen Motiven be⸗ ruhe und thatſächlich nichts weiter ſei als der ver⸗ werfliche Verſuch eines liebloſen Vaters, ſeine leiblichen Nachkommen vielleicht auf ein Jahrhundert hinaus um den Genuß des ihnen gebührenden Vermögens zu brin⸗ gen, ſo müſſe dasſelbe zu Gunſten der rechtmäßigen Erben umgeſtoßen werden. Im December 1798 kam die Sache in Lincolns⸗Inn⸗Hall vor dem Lordkanzler Loughborough zur Verhandlung, und dieſer entſchied ſich für Aufrechthaltung des Teſtaments. Die Witwe mit ihren Kindern appellirte nun an das Haus der Lords, in welchem die Sache am 25. Juni 1805 und die folgenden Tage verhandelt wurde; aber auch dieſe oberſte Inſtanz, unter dem Vorſitz des Lord Eldons, der damals auf dem Wollſacke ſaß, entſchied ſich mit Stimmeneinhelligkeit für Aufrechthaltung aller Beſtim⸗ mungen des Teſtaments. Dieſe Entſcheidung machte natürlich ungeheures Aufſehen, beſtimmte aber auch das Parlament zum Erlaß einer Akte, kraft deren die Be⸗ fugniß, Vermögen zu immobiliſiren, um es durch Zu⸗ ſchlag von Zins und Zinſeszins zu accumuliren, 21 Jahre nach dem Tode des Teſtators erliſcht. Im Jahre 1806 wurde Thelluſſons älteſter Sohn zum Peer unter dem Titel eines Baron Rendlesham erhoben. Endlich am 9. Juni 1859 kam die Sache zu endgiltiger Ent⸗ ſcheidung durch das Oberhaus. Die Letzte der neun Perſonen, während deren Lebzeiten das Kapital liegen bleiben und anwachſen ſollte, war am 5. Februar 1856 geſtorben. Der zweite Sohn des Erblaſſer hatte keine männliche Nachkommenſchaft hinterlaſſen, und ſo waren denn blos zwei Erbtheile zu machen. Die eine fiel dem gegenwärtigen Lord Rendlesham, dem fünften
dieſes Namens, in ſeiner Eigenſchaft als älteſter männ⸗ licher Nachkomme in abſteigender Linie und als Sproß des älteſten Sohnes des Teſtators zu, die andere Hälfte bekam der ihm zunächſt folgende Verwandte. Es war eine bedeutende Erbſchaft, welche die Beiden machten, aber doch nicht ſo bedeutend, wie man allgemein ver⸗ muthet hatte:— die ungeheuren Gerichtskoſten hatten zu viel davon verſchlungen, auch war es nicht immer möglich geweſen, die anwachſenden Gelder ſo anzule⸗ gen, daß Zins zu Zins geſchlagen werden konnte.
Vor etwa fünfzig Jahren war in London häufig ein altes Original zu ſehen, der Doktor Martin van Butchell, der mit langem Bart und Dreimaſter durch die Straßen paradirte und Sonntags im Park auf einem angemalten Pferde im Schritte ritt. Man be⸗ handelte ihn als einen überſpannten Menſchen oder auch als Charlatan, und in der That verdankte er ſeine Berühmtheit wie ſeine Kundſchaft einem ſehr ſonder⸗ baren Streiche. Er hatte eine Dame geheiratet, welche teſtamentariſch in den Genuß eines anſehnlichen Ver⸗ mächtniſſes eingeſetzt war und zwar auf ſo lange, als ſie„auf der Oberfläche der Erde“ ſich befinden werde. Sie ſtarb, und der Doktor war ſchnell entſchloſſen, die Beſtimmung des Teſtaments durchaus wörtlich zu neh⸗ men, um ſich den ferneren Genuß jenes Vermächtniſſes zu ſichern. Er balſamirte alſo den Leichnam ſeiner Frau ein, legte ihn in ein Glasgehäuſe und bewahrte dieſen ſeltenen Schatz bis an ſein Lebensende auf, um endlich gleichzeitig mit demſelben der Erde übergeben zu werden.— In der Nähe von Wendsworth ſtand vor längerer Zeit ein merkwürdiger Bau, der ganz einem Schiffsgerippe glich; ſtatt der Treppen gab es Leitern, ſtatt der Thüren Lukenladen u. ſ. w. In die⸗ ſem Narrenhaus wohnte ein alter Seebär, der in ſeinem Teſtament verfügt hatte, daß man ihn, wenn er geſtor⸗ ben, auf dem Verdecke, d. h. in dem obern Stockwerk ſeines Palaſtes beſtatte. Man bruchte denn auch ſeinen Sarg in einer Art von Schiffskaſtell oder Thürmchen neben der für unverheiratete Beſucher bereit gehaltenen Kammer, und bald darauf hieß es, der Kapitän zeige ſich in der Geiſterſtunde Jedem, der in der nicht ver⸗ lockenden Nähe ſeiner letzten Ruheſtätte übernachte.
Amedée Pichot erzählt in ſeinem Buche über Sir Charles Bell, daß Sir Aſtley Cooper es für eine Ge⸗ wiſſenspflicht erachtete, teſtamentariſch ſeinen Leichnam dem Secirmeſſer der Anatomen zu vermachen. Sir Aſtley hatte wahrſcheinlich ſeine guten Gründe dazu. Er war, da er Koſten nicht ſcheute, ſtets reichlich ver⸗ ſorgt mit Leichnamen, ſo daß er in einer Komitéſitzung des Unterhauſes ungeſcheut erklärte, es ſterbe Niemand in London, welch hohen Rang er auch bekleide, deſſen Leichnam er ſich nicht, wenn er Luſt dazu hätte, ver⸗ ſchaffen könnte. Pichot bemerkte, als er eines Tages bei dem berühmten Arzt frühſtückte, daß der Hund des Letzteren die Biſſen, welche ſein Herr ihm zuwarf, nur mit ehrfurchtsvoller Bangigkeit hinnahm.„Sehen Sie den undankbaren Köter!“ rief der Arzt;„er grollt mir, weil ich ihn trepanirt habe, und doch werden Sie auf den erſten Blick erkennen, wie außerordentlich wohl
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