Teil eines Werkes 
Band 2, Erster Theil (1886)
Entstehung
Seite
11
Einzelbild herunterladen

11=

c. Sind in den letzten 5 Jahren die Zinſen und Güterziele im All⸗ gemeinen regelmäßig bezahlt worden oder ſind bemerkenswerthe Rückſtände bekannt?

d. Welche Urſachen haben einen erkennenswerthen Einfluß auf die Ver⸗ ſchuldung z. B. das beſtehende Erbrecht oder die üblichen ehelichen Güter⸗ ſyſteme, unwirthſchaftlicher Ankauf von Grundſtücken zu hohen Preiſen, ungenügendes Betriebscapital, zu frühe Gründung eines eigenen Haus⸗ halts, Verſchwendung und nachläſſige Wirthſchaft, die Aufeinanderfolge ſchlechter Ernten u. ſ. w.

Zur Beurtheilung der Richtigkeit der in den Tabellen A, B, C und D ange⸗ gebenen Zahlen ſei hier zunächſt bemerkt, daß der Werth des Immobiliarbeſitzes in der Weiſe feſtgeſtellt wurde, daß zunächſt die einzelnen Größengruppen mit der Größe der einzelnen und der ſämmtlichen Güter aufgeſtellt, daß hierzu der Brandkaſſenwerth der Gebäude der einzelnen Güter notirt und daß weiterhin die Arealgröße mit dem bei Beantwortung der Frage III ermittelten Durchſchnittspreis der Culturländereien pro Hectar multiplicirt wurde*). Die Summe aus dem Brandkaſſenwerth und den ſo ermittelten Werth der Culturländereien wurde als Werth des Immobiliarbeſitzes betrachtet.

Die Ermittelung der Verſchuldung war nicht ſchwierig, da nach Ausſage aller Sachverſtändigen, außer den eingetragenen Hypotheken und den bei den beiden Dar⸗ lehnskaſſen erhobenen Handſcheinſchulden ſonſt bedeutende Handſcheinſchulden als exiſtirend nicht anzunehmen ſeien.

a. Der geſammte Immobiliarbeſitz iſt nach Tabelle A in Nieder⸗Eſchbach mit 14,92 pCt. verſchuldet. Zieht man nur die verſchuldeten Bewohner in Betracht, ſo iſt deren Immobiliarbeſitz mit 21,83 pCt. verſchuldet. Verſchuldet ſind der Zahl nach von den 71 Landwirthſchaft treibenden Bewohnern 53, 18 ſind nicht verſchuldet.

Es fällt ſofort in die Augen, daß die Gruppen 1, 2 und 3 am ſtärkſten ver⸗ ſchuldet ſind, alſo diejenigen Gruppen, die, wie aus den Tabellen B, C und D er⸗ ſichtlich iſt, neben der Landwirthſchaft noch eine Nebenbeſchäftigung betreiben.

Tabelle B beſtätigt dieſe Thatſache höchſt auffällig, indem nämlich aus derſelben hervorgeht, daß die Bewohner Nieder⸗Eſchbachs, welche Landwirthſchaft allein betreiben, nur mit 9,47 pCt. ihres Immobiliarbeſitzes verſchuldet ſind, die Verſchuldeten allein mit 16,01 pCt. des betreffenden Beſitzes.

*) Es ſei hier bemerkt, daß eine Einzelabſchätzung der einzelnen Parcellen bei der immerhin ſehr großen Anzahl derſelben nicht thunlich erſchien. Sollte aber vielleicht der Durchſchnittspreis der Culturländereien(incl. der Obſtbäume) mit 3100 Mk. pro Hectar etwas zu hoch gegriffen ſein, was aber kaum anzunehmen iſt, ſo ſei hier bemerkt, daß eine 10 pCt. niedrigere Taxe die Verſchuldung erſt kaum 1 pCt erhöhen würde.

Der Commiſſär.

y