Teil eines Werkes 
Band 2, Erster Theil (1886)
Entstehung
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Im Allgemeinen läßt ſich erkennen, daß die erſten und letzten Gruppen die höchſten Procentſätze, die mittleren Gruppen die geringeren Procentſätze der Verſchul⸗ dung ergeben.

Ein anderer Procentſatz der Verſchuldung ergibt ſich für Hypothekſchulden allein im Vergleich zu den Liegenſchaftswerthen. Für ſämmtliche 70 Haushaltungen iſt der Liegenſchaftswerth mit 12,54 pCt., oder da 41 Haushaltungen mit Hypotheken be⸗ laſtet ſind für dieſe mit 20,35 pCt. belaſtet und zwar in der 1. Beſitzgruppe für 11 Haushaltungen mit 29,77 pCt., in der 2. für 11 Haushaltungen mit 21,16 pCt., in der 3. für 11 mit 23,50 pCt., in der 4. für 3 mit 33,60 pCt., in der 5. für 4 mit 18,39 pCt., in der 6. für 1 Haushaltung mit 2,70 pCt.

Bei den nur Landwirthſchaft Betreibenden iſt der Werth des Geſammtgrund⸗ beſitzes 238530 Mk., die Hypothekſchulden betragen 24410 Mk., mithin die Verſchul⸗ dung 10,23 pCt., oder der nur verſchuldeten Haushaltungen 10,98 pCt. u. ſ. w.

Ein weiteres Ausſpinnen dieſer Berechnungen dürfte Reſultate von Wichtigkeit nicht zur Folge haben, zumal die Eintragung von Hypotheken einen ſicheren Maßſtab der Verſchuldung nicht bildet. Denn es hat in Kreiſen von Capitaliſten und Credit⸗ inſtituten vielfach die Anſicht Platz gegriffen, daß Sicherheit durch gute Bürgſchaft der durch Hypothekeintragung geleiſteten Sicherheit überall da vorzuziehen ſei, wo eine Entwerthung des Grundbeſitzes und damit eine demnächſtige ſchwierige Verwerthung vorhanden oder zu erwarten ſei, ſo daß das Hauptgewicht der Unterſuchung eigentlich auf die Mobiliarverſchuldung zu legen wäre. In Wirklichkeit überſteigen an unſerem Beiſpiel die nicht geſicherten Schulden die Hypotheken um 13590 Mk., welche Summe, eine gleiche Sicherheit der Eruirung vorausgeſetzt, gewiß noch erheblicher würde.

Nicht ohne Intereſſe dürfte dagegen eine Scheidung des Liegenſchaftswerthes in Grundwerth und Gebäudewerth ſein. Die Zahlen ſtellen ſich folgendermaßen:

Gruppe 1 Grundwerth 14900 Mk., Gebäudewerth 23770 Mk.

2 29100 29160 3 60800, 55390 1 76600 3 34130 5 75300. 67350 6 241000 7 17140 Insgeſammt 240700 Mk., 226940 Mk.

Der Geſammtliegenſchaftswerth beträgt 467640 Mk., ſomit der Grundwerth ein weniges über, der Gebäudewerth ein weniges unter der Hälfte.

Blos auf den Grundwerth berechnet würde ſich in Tabelle A die Verſchuldung in Procenten des Grundwerths ergeben für Gruppe 1 mit 91 pCt., Gruppe 2 mit 88 pCt, Gruppe 3 mit 52 pCt., Gruppe 4 mit 35 pCt., Gruppe 5 mit 49 pCt., und für Gruppe 6 mit 57 pCt., insgeſammt mit 54 pCt.

Desgleichen in Tabelle B für Landwirthſchaft allein betreibende: 2³⁹