Teil eines Werkes 
Band 2, Erster Theil (1886)
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c. Iſt die Beſitzvertheilung im Allgemeinen als eine günſtige zu bezeichnen, wenn nicht, wodurch giebt ſich die behauptete ungünſtige Ver⸗ theilung zu erkennen, welche Umſtände haben letztere veranlaßt, z. B. das geltende bäuerliche Erbrecht, die üblichen Syſteme des ehelichen Güter⸗ rechts oder der Zuſammenkauf von Grundſtücken?

a. Iſt ein Theil der Gemarkung Allmendland und welchen Einfluß hat die Benutzung des letzteren auf die Lage der Bevölkerung?

a. Die Größe des landwirthſchaftlich benutzten Bodens beträgt 382,1513 Hectar, die Zahl der Haushaltungen 126. Hiervon kommen nur 70 Haushaltungen mit 244,8565 Hectar in Betracht, da der übrige Theil auf ganz kleine Beſitzungen fällt, ferner auf Ausmärker, auf Pfarr⸗ und Schulgüter, Gemeinde⸗ und fiscaliſches Ge⸗ lände, ferner auf Liegenſchaften, die im Concurs noch ohne Beſitzer, oder von aus⸗ wärtigen Gläubigern zwangsweiſe übernommen, theils verpachtet, theils überhaupt unbewirthſchaftet ſind. Es kommen demnach auf die Haushaltung 3,498 Hectar.

b. Die Vertheilung des Grundbeſitzes ergibt ſich aus Beantwortung der Frage VIII. Großgrundbeſitz iſt nicht vorhanden. In der todten Hand befinden ſich 15,0418 Hectar der Pfarrei gehörig, zum Theil im Einzelnen verpachtet, zum Theil in Selbſtbewirth⸗ ſchaftung. Die Gemeinde beſitzt 25,3440 Hectar, von denen ein kleiner Theil ab⸗ theilungsweiſe verpachtet iſt, der bei Weitem größere in Huten, Triften und Wegen beſteht. 10 bis 12 Hectar ſind, nachdem die früheren Beſitzer vergantet oder ausge⸗ wandert ſind, theils verpachtet, theils außer Bewirthſchaftung.

Frage III.

a. Welches ſind die durchſchnittlichen Preiſe für die einzelnen Boden⸗ qualitäten der verſchiedenen Culturländereien(Acker, Wieſe, Weide, Wein⸗ berg ꝛc.), erſcheinen dieſe Preiſe beſonders hoch oder beſonders niedrig und auf welche Urſachen ſind die bezüglichen Erſcheinungen zurückzu⸗ führen?

b. Welche Aenderungen in den Preiſen haben ſich in den letzten 5 Jahren vollzogen?

c. Pflegt ein ſtarker Umſatz in Liegenſchaften ſtattzufinden und liegt hierfür(ſ. a) ein berechtigtes Bedürfniß vor?

a. Die durchſchnittlichen Preiſe von Acker und Wieſe in Ruhlkirchen betragen nach amtlichen Ermittelungen für die I. Claſſe des Ackerlandes 14 Pf., die mittlere 10 Pf., die geringſte 4 Pf.; die des Wieſengeländes I. Claſſe 28 Pf., mittlerer 18 Pf., geringſter 8 Pf. pro Quadrat⸗Meter. In Wirklichkeit werden dieſe Preiſe heute nicht erzielt; vielleicht zur Arrondirung.