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genährt aus und muß die Nahrung ſomit als eine vollkommen ausreichende ange⸗ ſehen werden.
Der Werth der aus der Wirthſchaft entnommenen Lebensmittel beträgt an⸗ nähernd rund Mk. 750 und ſomit pro Tag Mk. 2,05— 06 Pf.
Die Lebensweiſe der Familie unterſcheidet ſich nicht weſentlich von der unter Nr. 1.
III. Geld-Rechnung. A. Einnahmen.
10 Etr. Dorn Mk. 8,30....... ML. 88,—
12„ Hafer à NMek. 7,15..„ 85,30
8„ Weizen 3 Mk. 10,60„ 84,80
9,15„ Winterſamen à Mt. 12........„ 117, 12
2 Schweinen„ 120,—
2 Ninder oder Kühe..............„ 300,—
Für Gänſe und Federn..........„ 20,—
Für 25 Pid. Butter...„ 20,— Summa.. Mk. 835,60
B. Ausgaben.
—VVB——
Steuern und Umlagen:
Directe Steuer....... 9) t. 37 02 Gommunalſtener......„ 593,21 Tilgungarente..„ 20,60
— Mk. 110,83 Unterhaltung der Gebäude: Wirkliche Ausgaben...........„ 50,— Unterhaltung des todten Inventars: Wirkliche Ausgaben:
dem Schmied........... MFl. 20,— „ Waoner....„ 12,— „ Sattler.......... 5 3,— Hansrath 2c........„ 15,— — 1 50,— Inventar der Familienwohnung.............„ 25,— Berſichernngspränmne....„ 10,— Zulauf von 3 Ferkeln.......„ 36,— Für 4 Etr. Samenkuchen......„ 32—
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zu übertragen.. Mk. 313,83


