Frage V.
a. In welcher Weiſe pflegen die Landwirthe ihre Mobilien und Producte gegen Feuer, ihre Früchte gegen Hagel und ihren Viehſtand gegen Unfall zu verſichern?
b. Hat die Lebens⸗, Alters⸗ und Renten⸗Verſicherung Eingang in der Gemeinde gefunden, event. in welcher Weiſe und welchem Umfange?
Die meiſten Landwirthe haben, obgleich Brände von einiger Bedeutung ſchon lange nicht vorgekommen ſind, ihre Mobilien und Producte verſichert. Verſicherungen gegen Hagel finden nicht ſtatt, weil behauptet wird, daß es ſeit unvordenklicher Zeit in Ober⸗Moſſau nicht gehagelt habe. Die Mobilien ſind größtentheils verſichert: bei dem Mittelrhein, der North⸗Britiſh and Mercantile und Aachen⸗Münchner⸗Geſellſchaft. Renten⸗ und Lebensverſicherungen finden nicht ſtatt.
Frage VI.
In welcher Weiſe befriedigen die Landwirthe in der Regel ihre Creditbedürfniſſe hinſichtlich des Real⸗ und des Perſonalcredits und welches ſind bei beiden Arten des Credites die gewöhnlichſten Darlehens⸗ bedingungen in Bezug auf Zeitdauer und Zinsfuß und werden dabei auch Amortiſationsfriſten(Güterziele) angewendet?
Die Real⸗ und Perſonal⸗Creditbedürfniſſe werden meiſtentheils im Ort gegen Handſchein aufgenommen. Darlehen bei der Creditkaſſe in Erbach ſind nur 700 Mk. bekannt. Letztere leiht auch auf Amortiſation.
Frage VII.
a. Wie ſtehen im Allgemeinen die Arbeits⸗ und Geſindelöhne in der Gemeinde, genügt die ortsanſäſſige Bevölkerung zur Beſtreitung der landwirthſchaftlichen Arbeiten oder ſind fremde Arbeiter nöthig und woher kommen letztere?
b. Iſt für die landwirthſchaftliche Bevölkerung Gelegenheit zum Nebenverdienſt vorhanden, event. haben dieſe Nebenverdienſte(Arbeiten im Wald, Hausinduſtrie, Fabrikbetriebe, Fuhrweſen ꝛc.) eine beſondere Bedeutung für den Wohlſtand der Landwirthſchaft treibenden Bevölkerung und der Gemeinde im Allgemeinen?
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