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wird, daß das hierzu nöthige Material nicht von der Regierung zu Gebot geſtellt wurde. Wie aus der nachfolgenden Zuſammenſtellung erſichtlich iſt, ſind die einge⸗ tragenen Hypothekenſchulden und Kaufſchillingsreſte von einer Höhe, die geradezu unmöglich iſt, dagegen iſt wohl anzunehmen, daß die durch eine Schätzung mit der Ortscommiſſion und durch Erhebung bei der Sparkaſſe für die Landgemein⸗ den des Kreiſes Mainz aufgenommenen Mobiliarſchulden vollſtändig die angegebene
Höhe haben.
werden in der Regel von den Schuldnern, ſelbſt wenn ſie abbezahlt werden, nicht gelöſcht, ſondern man läßt ruhig die Verjährung eintreten, ebenſo iſt es mit den Steigpreiſen, in Folge deſſen figuriren dieſe Schulden in ihrer ganzen Höhe bis zu ihrer Verjährung in den Hypothekenregiſtern.
Die Frage iſt ſo delicater Natur und eine eigentliche Richtigſtellung der Schuld⸗ zahlen ſo unbedingt unmöglich, da hierzu wahrheitsgetreue Angaben der verſchuldeten Grundbeſitzer nöthig wären, auf die gar nicht gehofft werden kann, daß ich von einem directen Befragen der Einzelnen abgeſehen habe und in dem Bericht nur meine Schätzung wiedergebe. Ich habe deßwegen eine doppelte Zuſammenſtellung ange⸗ fertigt, einmal nach den Auszügen aus dem Hypothekenregiſter und dann nach meiner Annahme Gruppe A und B mit 30 pCt. und Gruppe C, D und E mit 25 pCt.
der Hypothek⸗ und Kaufſchillingsſchulden, dagegen die Mobiliarſchulden ſo wie ſolche mit der Ortscommiſſion aufgenommen wurden.
von 2,468,520 Mk. haben, mithin mit 44,84 pCt. ihres Werths belaſtet ſein ſollen. Nicht verſchuldet ſind 25 Beſitzer von 152,91 Hectar Land, welches 558,720 Mk. mittleren Werth hat. Nimmt man hier den Grundbeſitz des Univerſitätsfonds und der Gemeinde mit 91,09 Hectar und 321,020 Mk. Werth weg, ſo bleiben nur 54,82 Hectar mit einem mittleren Werth von 237,700 Mk. unbelaſteten Beſitzes.
Nach den einzelnen Gruppen betrachtet, würde bei Gruppe A eine weitgehende Ueberſchuldung eingetreten ſein, 152,87 pCt. des Liegenſchaftswerthes, bei Gruppe B 75,82 pCt. u. ſ. w., das iſt einfach unmöglich, da nicht angenommen werden kann, daß die Gläubiger ſo leichtſinnig ſein ſollen.
Reducirt man die Hypothek⸗ und Kaufſchillingsſchulden wie oben angedeutet auf 30 reſp. 25 pCt. der nach den Auszügen der Hypothekenämter zuſammengeſtellten
Werth von 3,027,240 Mk. eine Schuldhöhe von 356,570 Mk. oder 11,44 pCt. des Werthes. Davon ſind verſchuldet 174 Beſitzer von 544,63 Hectar, die einen mitt⸗


