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Außerdem ſind einige vermögende Einwohner da, die hie und da einen kleinen Vorſchuß leiſten. Für die Anlehen werden 5 pCt. Zinſen gezahlt, ebenſo für Hypo⸗ theken, die anderweitig bei Privatperſonen in Mainz u. ſ. w. aufgenommen ſind. Wie bei Frage VIII. zu erſehen iſt, iſt aber eine weſentlich höhere Summe Mobiliar⸗ ſchulden vorhanden, als das was hier aufgeführt wurde, es ſollen dies größtentheils alſo zwiſchen 50— 60000 Mk. Schulden ſein, die in Folge von nicht glatt regulirten Viehhändeln u. ſ. w. entſtanden ſind, und dafür ſind Juden die Gläubiger. Sie kommen als Vieh⸗, Frucht⸗ und Kleiderhändler und ſcheinen meinen eignen Wahr⸗ nehmungen nach in vielen Häuſern Zornheims ſehr gut bekannt zu ſein. Dieſe Summe iſt ſelbſtverſtändlich nur Schätzung, ebenſo können hinſichtlich des Zinsfußes keine ſicheren Angaben gemacht werden, doch kann man wohl annehmen, daß dabei Wucher getrieben wird, ſoweit dies ohne Gefahr geſchehen kann. Näheres bei Frage VIII.
Frage VII.
a. Wie ſtehen im Allgemeinen die Arbeits⸗ und Geſindelöhne in der Gemeinde, genügt die ortsanſäſſige Bevölkerung zur Beſtreitung der landwirthſchaftlichen Arbeiten oder ſind fremde Arbeiter nöthig und woher kommen letztere?
b. Iſt für die landwirthſchaftliche Bevölkerung Gelegenheit zum Nebenverdienſt vorhanden, event. haben dieſe Nebenverdienſte(Arbeiten im Wald, Hausinduſtrie, Fabrikbetriebe, Fuhrweſen ec.) eine beſondere Bedeutung für den Wohlſtand der Landwirthſchaft treibenden Bevölkerung und der Gemeinde im Allgemeinen?
c. Gibt es Landwirthe in der Gemeinde, die mit Rückſicht auf den Umfang und die Rentabilität ihres landwirthſchaftlichen Betriebes an ſich auf Nebenverdienſt und Tagelöhnerarbeit angewieſen wären, ſolche Arbeiten aber aus Standesvorurtheil, Trägheit ꝛc. nicht ausführen?
Zu a. Die ortsanſäſſige Bevölkerung genügt vollkommen zur Beſtreitung der landwirthſchaftlichen Arbeiten, hat auch, ohne daß dadurch Stockung im landwirth⸗ ſchaftlichen Betrieb eingetreten wäre, in den zwei letzten Jahren, die ziemlich umfang⸗ reichen, ſchon in Frage I und III beſprochenen Entwäſſerungsarbeiten ausgeführt.
Der Taglohn iſt für den Mann 1 Mk. pro Tag, dabei Frühſtück und Vesper⸗ brot und 1 ½ Liter Wein, ebenſo für die Frau, doch kommt Frauentaglohn bei dem ſehr getheilten Grundbeſitz außer der Ernte⸗ und Herbſtzeit kaum vor.
Der Geſindelohn iſt für einen Knecht........ Mk. 250— 280
„„„ für eine Magd........„ 150— 200 nebſt einfachem Zubehör im Werth von 20— 25 Mk.


