Teil eines Werkes 
Band 2, Erster Theil (1886)
Entstehung
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kaufen waren, ſo daß der Zuſchlag, trotz mehrmaligen Ausgebotes, wegen zu geringen Gebotes, nicht erfolgte. Die Preiſe werden daher wahrſcheinlich noch mehr zurück⸗ gehen.

c. Der Umſatz in den Liegenſchaften iſt als ein ſtarker zu bezeichnen. Der Grund hierfür liegt in den Vererbungsverhältniſſen der Beſitzer und hat eine gewiſſe Berechtigung deßhalb, weil häufig der Zukauf einer ausgebotenen Parcelle dem Nachbar, wegen Abrundung der ſeinigen, auch oft der Zufuhr wegen, räthlich und empfehlens⸗ werth erſcheint. Im Jahre 1883 ſind z. B. allein 55 gerichtliche Verkaufsprotocolle ausgefertigt worden.

Frage IV.

a. Nehmen die Pachtgüter einen erheblichen Umfang ein und ſtehen die Pachtpreiſe im richtigen Verhältniß zu dem Kaufpreiſe der Ländereien einerſeits und zur Ausnutzungsfähigkeit derſelben andererſeits, eventuell welche Urſachen wirken ſteigernd auf die Pachtpreiſe ein?

b. Welche Beſtimmungen gelten insbeſondere in Betreff der Dauer der Pacht, der Bezahlung der Steuern ꝛc., der Verſicherungsprämien, ſowie in Betreff vorzunehmender Meliorationen und etwaiger Pachtnach⸗ läſſe bei elementaren Unglücksfällen bei fiskaliſchem, ſtandesherrlichem und privatem Grundbeſitz?

c. Wirken die üblichen ſonſtigen Pachtbedingungen beſonders er⸗ ſchwerend für die Pächter oder nicht?

a. Es kommen in Rodheim einzelne Güter im Ganzen nicht zur Verpachtung, während Grundſtücke im Einzelnen in Summa im Betrag von ca. 165 Hectar(ſiehe Frage II) zur Verpachtung ausgeboten werden. Als Pächter für dieſelben treten die Beſitzer der Güter in Rodheim und zwar aus allen Größengruppen auf. Der Pacht⸗ preis beträgt im Durchſchnitt 16 20 Mk. pro ¼ Hectar, wovon jedoch, da der Verpächter die Steuern im Betrage von ca. 5,50 Mk. bezahlt, dieſe abzuziehen ſind. Der Reſtbetrag von ca. 14,50 Mk. würde bei 3 ½ pCt. Verzinſung ein Capital von ca. 420 Mk. repräſentiren, woraus zugleich auch hervorgeht, daß die Pachtpreiſe ſich annähernd in normalen Verhältniſſen befinden. Zu bemerken iſt hier noch, daß die größeren Parcellen im Allgemeinen verhältnißmäßig höhere Pachtpreiſe erzielen.

b. Die Pachtdauer iſt 6, 9 und 12 Jahre. Die Steuern bezahlt, wie ſchon erwähnt, der Verpächter. Beſondere Zugeſtändniſſe ſowohl von Seiten des Pächters wie Verpächters werden nicht gemacht.

c. Die Pacht erſchwerende Bedingungen ſind im Allgemeinen nicht vorhanden.

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