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Wie die aller Städte und in noch höherm Maße wurde ihre Kraft gebrochen in dem unſeligen großen Kriege, der die Heerhaufen faſt aller ſtreitenden Parteien in ihre Mauern führte. Durch die dreißigjährige Kriegs⸗ not war ihr der Lebensnerv, der Handel und Verkehr, abgeſchnitten, und ſie ſank herab zu einem bedeutungs⸗ loſen, armſeligen Ackerſtädtchen, welches kaum die Er— innerung an ſeine einſtige Bedeutung bewahrte. Für den Erwerb der Bürger mußte es daher als eine Wohl— that empfunden werden, als ſich die Ausſicht eröffnete, das Reichskammergericht in ihre Mauern aufzunehmen. Dieſes war nach langen, vergeblichen Verſuchen als die oberſte ſtändiſche Gerichtsbehörde des Reichs im Gegenſatz zum kaiſerlichen Hofgericht am 7. Auguſt 1495 auf dem Reichstag zu Worms von Kaiſer Maximilian zugleich mit ewigen Landfrieden verkündet und am 31. Oktober deſſelben Jahres von dem erſten Kammer⸗ richter Eitel Friedrich, Grafen von Zollern, zu Frank⸗ furt eröffnet worden. Nach wechſelvollen Schickſalen hatte es endlich in Speier einen Sitz gefunden; als aber die Raubkriege Ludwigs XIV. die weſtliche Reichs— grenze zu bedrohen begannen, ſuchte man eine gedecktere Unterkunft. Aber keine Stadt im Reich wollte ſeine oberſte Behörde aufnehmen, und gegen die beiden Orte, welche ſich eifrig um dieſeibe bemühten, wehrten ſich die Mitglieder aufs heftigſte. In der That war die Schilderung der beiden Abgeordneten, welche 1681 die beiden Städte in Augenſchein genommen hatten, nicht gerade ſehr empfehlend. Es heißt darin unter anderem über Wetzlart):„Die Häuſer in den beiden Vorſtädten ſowohl, als in den entlegenen Straßen der Stadt ſeien nur mit Stroh gedeckt. Die Straßen ſeien teils gar nicht, teils ſehr übel gepflaſtert und äußerſt unflätig. Dagegen ſei Luft und Waſſer geſund und gut, die Lebensmittel wohlfeil. In der Stadt ſei keine Poſt,
ſondern die Brieſe müßten nach Gießen getragen werden.
*) S. Ulmenſt. II S. 250.


