Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
Seite
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zirksſparkaſſe zu Reinheim von Mk. 21428 ſeit 1879 nur Mk. 205,15 abgetragen wurden.

Was den bei Grundſchulden üblichen Zinsfuß anbelangt, ſo ſind die Darlehen zur Hälfte des Geſammtbetrags etwa zu 4 ½ pCt., zur anderen Hälfte zu 5 pCt. geliehen.

Die zweifelhafte Ehre im Beſitze zweier durch Hypothek geſicherter, zu 6Ct. verzinslicher Forderungen von zuſammen Mk. 1372 zu ſein, genießen zwei auswärtige Iſraeliten!

Was die Kaufſchillingsforderungen anbelangt, ſo ſind dieſelben zumeiſt inner⸗ halb ſechs Jahren zu tilgen, zu 5 pCt. verzinslich und mit geringer Ausnahme in der Hand der Bezirksſparkaſſen. Die Terminszahlungen erfolgen im Allgemeinen prompt.

Auffallend erſcheint, daß dem relativ hohen Betrage der von auswärtigen Pri⸗ vaten nach Habitzheim gewährten Hypothekdarlehen nicht unbedeutende Activcapitalien der Einwohner gegenüberſtehen. Neben den gegen Verunterpfändung von Liegen⸗ ſchaften aus geliehenen Guthaben(ſ. oben Mk. 234088) ſind aus Habitzheim in den drei oben erwähnten Sparkaſſen zuſammen Mk. 90419 eingelegt und werden daſelbſt zu 4, bezw. zu 3 ½ pCt. verzinſt. Bei einzelnen Wohlhabenden dürfte auch noch etwas Beſitz an Werthpapieren vorhanden ſein.

Dieſe Thatſache iſt mit Rückſicht darauf beachtenswerth, daß für die Bedürfniſſe des Perſonalecredits irgend welche örtliche Einrichtungen nicht beſtehen. Die Einwohner ſind in dieſer Beziehung vielmehr ebenfalls auf die Bezirkskaſſen und die Privathilfe angewieſen, ohne nachweislich davon einen ausgiebigen Gebrauch zu machen. Denn von dem bei Frage VIII aufgeführten Geſammtbetrag von Mk. 21429, welcher nicht einmal alle Mobiliarſchulden repräſentiren dürfte, da ein guter Theil eben nicht zugeſtanden wird, hat die Sparkaſſe Reinheim, die eigentliche Creditanſtalt des Bezirks, an Habitzheimer auf Handſchrift nur Mk. 7269 ausgeliehen, zu 5 pCt. verzinslich. Dies läßt erkennen, daß die nur unter Mitwirkung der Ortsbehörden ausführbaren Geldaufnahmen bei dieſem immerhin fern gelegenen Inſtitut den Ortsangehörigen nicht convenirt. Da nun andrerſeits den Privatcapitaliſten die Darlehen auf Hand⸗ ſcheine nicht genügend geſichert erſcheinen, fließt der örtliche Capitalüberſchuß nach der Sparkaſſe ab, ohne den Einheimiſchen wieder zu Gut zu kommen. Hieraus erklärt ſich auch, weßhalb zu dem offenſichtlichen Mangel an eignem Betriebscapital die Unter⸗ laſſung der Hereinziehung fremden Betriebscapitals in den Wirthſchaftsbetrieb tritt. Ohne Zweifel hat aus dieſen Gründen der Wucher in Habitzheim freies Feld.

Die Errichtung und der verſtändige Betrieb einer Darlehnskaſſe würde von größtem Segen begleitet und ſowohl den Geldbeſitzenden wie den Geldbedürftigen von Vortheil ſein.

Bei Handſchriftſchulden pflegt eine Rückzahlung in 6 Terminen bedungen zu werden.

Frage VII. a. Wie ſtehen im Allgemeinen die Arbeits⸗ und Geſindelöhne in der Gemeinde, genügt die ortsanſäſſige Bevölkerung zur Beſtreitung der