Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
Seite
13
Einzelbild herunterladen

13

landwirthſchaftlichen Arbeiten oder ſind fremde Arbeiter nöthig und wo⸗ her kommen letztere?

b. Iſt für die landwirthſchaftliche Bevölkerung Gelegenheit zum Nebenverdienſt vorhanden, event. haben dieſe Nebenverdienſte(Arbeiten im Wald, Hausinduſtrie, Fabrikbetriebe, Fuhrweſen ꝛc.) eine beſondere Bedeutung für den Wohlſtand der Landwirthſchaft treibenden Bevölkerung und der Gemeinde im Allgemeinen?

c. Gibt es Landwirthe in der Gemeinde, die mit Rückſicht auf den Umfang und die Rentabilität ihres landwirthſchaftlichen Betriebes an ſich auf Nebenverdienſt und Tagelöhnerarbeit angewieſen wären, ſolche Arbeiten aber aus Standesvorurtheil, Trägheit ꝛc. nicht ausführen?

a. An Arbeitslöhnen werden in der Regel in der Gemeinde bezahlt:

pro Mann und Frau ohne Unterſchied Mk. 0,70 und Verköſtigung. Als Geſindelöhne ſind üblich:

für einen Knecht jährlich Mk. 200,

für eine Magd 120.

Abgeſehen von dem ſtandesherrlichen Hofgut, welches fremde Arbeiter beſchäftigt, genügt die ortsanſäſſige Bevölkerung zur Beſorgung der Arbeiten vollkommen.

Die Einheimiſchen ſuchen nur ausnahmsweiſe und in geringer Zahl auswärts Arbeit. 5 b. Die Nebenverdienſte im Ort ſind ohne beſondere Bedeutung. Mit Gewerbe⸗ betrieb beſchäftigen ſich neben der Landwirthſchaft circa 48 Perſonen. Es ſind die üblichen, in jedem Ort vorkommenden Gewerbe.

Die Frage c iſt zu verneinen. Arbeitsſcheue und Trunkenbolde gibt es nur 2 im Orte.

Frage VIII.

a. Wie vertheilt ſich der ermittelte Betrag der Immobiliarverſchul⸗ dung auf die einzelnen Beſitzgruppen(größerer, mittlerer und kleinerer Grundbeſitz) und auf welche Gruppe entfällt der ſtärkſte Procentſatz der Schuldenlaſt?

b. Datirt der Schuldenſtand aus älterer oder aus neuerer Zeit, im letzteren Fall, wie hat derſelbe im letzten Jahrzehnt zugenommen?

c. Sind in den letzten 5 Jahren die Zinſen und Güterziele im All⸗ gemeinen regelmäßig bezahlt worden oder ſind bemerkenswerthe Rückſtände bekannt?