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Betriebscapital, den Grundbeſitz zu vergrößern, weiter auch aus den unvernünftig hohen Pachtzinſen und aus der ſtarken Betheiligung der gutſituirten Landwirthe der Nachbargemeinden bei vorkommenden Gutsverſteigerungen. In einem der bei Frage VIII in Betracht gezogenen Fälle iſt conſtatirt, daß der betreffende Landwirth neue Aecker gekauft, den Kaufpreis durch Aufnahme eines Darlehns auf Handſchein gedeckt und gleichzeitig zur Ausgleichung der in den Wirthſchaftseinnahmen und Ausgaben ſeit mehreren Jahren eingetretenen Unterbilanz Grundſtücke verkauft hat, deren baarer Erlös ſucceſſive in der Wirthſchaft verbraucht wurde.
b. Die Preiſe ſind im Allgemeinen in den letzten Jahren um ein Weniges zurückgegangen, namentlich trifft dies bezüglich der vom Ort entfernt liegenden Grund⸗ ſtücke zu. Bei den nahe gelegenen iſt jedoch der Preis ſtabil geblieben.
c. Der Liegenſchaftsumſatz iſt nicht unbedeutend, aber kein übermäßig ſtarker.
Frage IV.
a. Nehmen die Pachtgüter einen erheblichen Umfang ein und ſtehen die Pachtpreiſe im richtigen Verhältniß zu dem Kaufpreiſe der Ländereien einerſeits und zur Ausnutzungsfühigkeit derſelben andererſeits, eventuell welche Urſachen wirken ſteigernd auf die Pachtpreiſe ein?
b. Welche Beſtimmungen gelten insbeſondere in Betreff der Dauer der Pacht, der Bezahlung der Steuern ꝛc., der Verſicherungsprämien, ſowie in Betreff vorzunehmender Meliorationen und etwaiger Pachtnach⸗ läſſe bei elementaren Unglücksfällen bei fiskaliſchem, ſtandesherrlichem und privatem Grundbeſitz?
c. Wirken die üblichen ſonſtigen Pachtbedingungen beſonders er⸗ ſchwerend für die Pächter oder nicht?
a. Außer dem ſtandesherrlichen Pachtgut, welches 232 Hectar umfaßt— und über deſſen Pachtverhältniſſe keinerlei Auskunft zu erhalten iſt—, ſind in der Ge⸗ markung Habitzheim ſelbſt im Ganzen nur 42 Hectar verpachtet. Der Pachtpreis iſt, wie bereits erwähnt, ohne Ausnahme exorbitant hoch und beträgt bei einem mittleren Kaufwerth von Mk. 3486 per Hectar Mk. 160, mithin 5 pCt. Daß unter dieſen Umſtänden in den betreffenden Wirthſchaften ohne Nutzen, vielfach mit Verluſt ge⸗ arbeitet wird, iſt einleuchtend. Die Urſachen der Höhe der Pachtpreiſe ſind weiter oben angeführt.
b. Das parcellenweiſe verpachtete Gelände wird in der Regel auf 6—12 Jahre verpachtet. Die Steuern zahlt der Eigenthümer; bei Unglücksfällen, Hagelſchlag ꝛc.
5 kann Pachtnachlaß nicht beanſprucht werden. c. Die ſonſtigen Pachtbedingungen wirken nicht erſchwerend.


