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auch bereits angeſtrebt wird, im Intereſſe eines rationelleren Betriebs gelegen ſein. Zur Zeit unterliegen die meiſten Gewannwege, als im Privatbeſitz befindlich, der Beſteuerung, dieſer Umſtand könnte beſeitigt werden. Ebenſo iſt eine zweckmäßigere Lage der Wege und die mindeſtens gewann⸗ bezw. flurweiſe Zuſammenlegung der Grundſtücke höchſt wünſchenswerth, zumal eine Parcellenvermeſſung noch nicht ſtatt⸗ gefunden hat.
Frage II.
a. Wie iſt das Verhältniß der Größe der Gemarkung zur Größe der anſäſſigen Landbau treibenden Bevölkerung?
b. In welcher Weiſe vertheilt ſich das landwirthſchaftliche Gelände unter die anweſende Bevölkerung(todte Hand, Großgrundbeſitz, Groß⸗, Mittel⸗, Klein⸗Bauern, Taglöhner und Gewerbtreibende) und ſind in den letzten Jahren weſentliche Aenderungen in der Beſitzvertheilung eingetreten?
c. Iſt die Beſitzvertheilung im Allgemeinen als eine günſtige zu bezeichnen, wenn nicht, wodurch giebt ſich die behauptete ungünſtige Ver⸗ theilung zu erkennen, welche Umſtände haben letztere veranlaßt, z. B. das geltende bäuerliche Erbrecht, die üblichen Syſteme des ehelichen Güterrechts oder der Zuſammenkauf von Grundſtücken?
d. Iſt ein Theil der Gemarkung Allmendland und welchen Einfluß hat die Benutzung des letzteren auf die Lage der Bevölkerung?
a. Die Zahl der Haushaltungen mit Landwirthſchaft, in welchen mehr wie 0,5 Hectar bewirthſchaftet werden, iſt 183, während die Gemarkung 808,19 Hectar landwirthſchaftlich benützbaren Boden umfaßt. Nach Abzug des im ſtandesherrlichen und im Beſitz der übrigen Ausmärker befindlichen Landes entfallen auf jede Haus⸗ haltung durchſchnittlich 2,77 Hectar. Zieht man nur die bei Frage VIII berückſichtigten 124 Haushaltungen, in welchen ausſchließlich oder in erſter Linie Landwirthſchaft betrieben wird, in Betracht, ſo ergeben ſich 3,71 Hectar, ſonach ein annehmbares Verhältniß.
b. Die Vertheilung des landwirthſchaftlichen Geländes unter die anweſende
Bevölkerung ergibt ſich aus der Einleitung und den Ausführungen zu Frage VIII. In der todten Hand befinden ſich, den Pfarrfonds Lengfeld und
Ueberau gehörig...... 7,950 Hect. Der Staat beſitt.. 3,068„ Beide Areale ſind verpachtet. Im Eigenthum der Gemeinde ſtehen......... 9,157„ Dieſes Gelände iſt den Lehrern als Schulbeſoldungsgut über⸗ 2 wieſen und wird von denſelben ſelbſt bewirthſchaftet. Zum(unbebauten) Gelände der Ludwigsbahn gehören.... 7,226„


