Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
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wird deßhalb dermalen nicht mehr eingehalten. Hackfrucht und Futterbau treten immer mehr in den Vordergrund.

d. Es ſollte nach den vorſtehenden Ausführungen angenommen werden dürfen, daß in Habitzheim die Vorausſetzungen für einen zweckmäßigen landwirthſchaftlichen Betrieb gegeben ſeien.

Wenn nun auch einzelne Landwirthe der Gemeinde ſich durch eine verſtändige Bewirthſchaftung auszeichnen, ſo iſt die Wirthſchaftsweiſe im Großen und Ganzen doch keine rationelle zu nennen und dürfte die Richtigkeit dieſes Urtheils ſich durch folgende Thatſachen beweiſen laſſen.

1. Die Viehfütterung iſt nicht ausreichend, Kraftfutterzukauf unterbleibt ſo gut wie vollſtändig. Demzufolge iſt die Rentabilität weit unter mittel.

2. Ganz minimal iſt, abgeſehen vom Zuckerrübenbau, die Anwendung von künſtlichem Dünger, obgleich angeſichts der Bodenqualitäten deſſen Verwendung weſentlich beſſere Erndteerträge verſprechen würde. Die Körnererndten gehen aus dieſem Grunde in ihren Erträgniſſen langſam aber ſtetig zurück und verlangt der Boden entſchieden eine beſſere Düngung.

3. Vielfach iſt ein Mangel an Betriebscapital vorhanden. Durch häufige Guts⸗ übergaben entſteht bei zahlreichen Landwirthen ein ſtarkes Mißverhältniß zwiſchen Inventar, Gebäude⸗ und Grundſtückbeſtand, das durch entſprechende Entlaſtung ver⸗ mittelſt Veräußerungen oder durch Hereinziehung fremden Capitals nicht ausgeglichen wird.

Bei allen denjenigen Landwirthen, von welchen der Beſitz eines entſprechenden Betriebscapitals bekannt iſt, kann auch eine rationellere Wirthſchaftsweiſe und größere Rentabilität nachgewieſen werden. Hierbei erſcheint bemerkenswerth, daß zu den Landwirthen dieſer Kategorie eine relativ große Zahl von Kleinbauern gehört.

4. Es beſteht eine ſtarke, ſachlich nicht begründete, Neigung insbeſondere der kleineren Landwirthe zur Vergrößerung des bewirthſ chafteten Geländes durch Erpachtung. Man ſcheint auf dieſem Wege die unausgeſetzte, eine allmählige Vertreibung der Orts⸗ bewohner von ihrem Eigenthum bedeutende Zunahme des Grundbeſitzes der Ausmärker in der Gemarkung Habitzheim, welche an und für ſich ſchon den Beweis liefert, daß die Lage der Landwirthſchaft eine ungünſtige iſt und ein Rückgang der Verhältniſſe ſtattfindet, ausgleichen zu wollen. Das Pachtfeld liegt aber nun zumeiſt in benachbarten Gemarkungen, ſeine Bebauung iſt demnach ſchwieriger.

5. Trotz im Ganzen vorhandener Vorliebe für den Futterbau und obgleich die Verhältniſſe durch die Nähe einer Bahnſtation einer Milchausfuhr günſtig ſind, wird, wie bereits erwähnt, der Milchwirthſchaft nur wenig Beachtung geſchenkt. Keinerlei dem heutigen Stand des Molkereiweſens entſprechende verbeſſerte Einrichtungen ſind vorhanden.

6. Die Parcellirung der Grundſtücke iſt keine abnormale. Auf den Hectar Gelände entfallen ca. 5 Parcellen. Der Zuſtand iſt ſonach beſſer als in zahlreichen anderen Gemarkungen, auch der nächſten Nachbarſchaft. Ebenſo iſt die Geſtaltung der Parcellen durchweg nicht unzweckmäßig. Trotzdem würde eine Feldbereinigung, welche bei der Gleichmäßigkeit der Bodenqualität keinerlei Schwierigkeiten bietet und