Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
Seite
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als land⸗ oder forſtwirthſchaftliche Arbeiter thätig ſind. Die Anfertigung von Beſen, womit ſich beide Beſitzer in den Wintermonaten beſchäftigen, kann für kein Handwerk gelten, es iſt dieſe Beſchäftigung, wie bei Frage VII des Näheren ausgeführt wurde, eine von dem landwirthſchaftlichen Mittelſtande ganz allgemein gepflegte Haus⸗ induſtrie.

Dieſes vorausgeſchickt, ſei hier in eigentlicher Beantwortung der Frage noch das Folgende erwähnt:

Die Rentabilität des landwirthſchaftlich benutzten Bodens, ſoweit ſich derſelbe zu ſolchen landwirthſchaftlichen Betrieben vereinigt findet, die ein Urtheil vom land⸗ wirthſchaftlichen Geſichtspunkte aus zulaſſen, kann als eine befriedigende nicht bezeichnet werden. Die Gründe hierfür dürften im Weſentlichen zu ſuchen ſein:

1. In der geringen Fruchtbarkeit des Ackerlandes im Allgemeinen(ſiehe Frage D. z 2. In der ſchwierigen und koſtſpieligen Bewirthſchaftung desſelben, bedingt in der ſteilen Lage und großen Entfernung eines großen Theiles der Grundſtücke vom Ort und der mangelhaften Anlage der Feldwege(Frage I und II). 3. In einem etwas zu großen Gebäudecapital.

4. In einer etwas zu ſtarken Belaſtung des Grundbeſitzes durch Communal⸗

umlagen.

5. In einem wenig rationellen Betrieb.

Punkt 1 und 2 ſind in der Beantwortung der Fragen I und II hinlänglich erörtert.

Zu Punkt 3 ſei erwähnt, daß das Gebäudecapital der in Anlage I unterſuchten Wirthſchaft 42 pCt. des Grundcapitals beträgt, während für die vorliegenden wirth⸗ ſchaftlichen Bedürfniſſe desſelben mehr als genügen würde.

Zu Punkt 4 ſei nur darauf hingewieſen, wie in den kleineren Wirthſchaften der Anlage II und III die Ausgaben für Steuern und Umlagen(incl. Perſonalſteuern und Tilgungsrente) einen viel kleineren Procentſatz des Rohertrages ausmachen, das Wirthſchaftsreſultat alſo bedeutend weniger beeinfluſſen, als bei der relativ größeren Wirthſchaft. Es iſt dieſes eine Erſcheinung, der man überall begegnen wird und die deshalb nicht ohne Intereſſe für die Frage der Steuerveranlagung überhaupt ſein dürfte.

In der Wirthſchaft der Anlage I betragen die Steuern und Umlagen 13 pCt. des Rohertrages, Anlage II 7 pCt. und Anlage III 2,8 pCt. des Rohertrages.

Die Steuern und Umlagen der Wirthſchaft in Anlage I betragen ca. 17 pCt. des Rein⸗Einkommens des Wirthſchafters(1135,22 Mk.), wie es ſich zuſammenſetzt aus den Renten der verſchiedenen in der Wirthſchaft thätigen Capitalien und dem Arbeitsverdienſt des Wirthſchafters mit ſeiner Familie.

Zu Punkt 5 ſei unter Hinweis auf alles das, was bei Beantwortung der früheren Fragen in dieſer Beziehung ausgeführt wurde, hier nochmals hervorgehoben, daß in der unrationell betriebenen Viehwirthſchaft der wunde Punkt des landwirth⸗ ſchaftlichen Betriebes in der Gemeinde Unter⸗Schönmattenwag liegt. Durch reich⸗ lichere und richtigere Ernährung könnte der doppelte Nutzen aus dem vorhandenen