Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
Seite
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Alle übrigen Wirthſchaften haben einen ſo geringen Umfang an landwirthſchaftlich benutztem Boden, daß bei der Beurtheilung ihrer Rentabilität die rein landwirthſchaft⸗ lichen Momente gegenüber anderen Einflüſſen, wie ſie ſich z. B. in der Individualität des Wirthſchafters, ſeiner Frau und Kinder, ihrem Fleiß, der Achtſamkeit in der Benutzung der kleinſten Vortheile, dem Intereſſe für die Viehhaltung dem Geſchicke in Behandlung und Pflege der wenigen Thiere ꝛc. geltend machen, weit zurücktreten.

Außerdem üben bei der Kleinheit der Verhältniſſe(Anlage II und III an ſich kleine Verſehen ſofort außerordentlichen Einfluß auf die Geſtaltung der Rechnung. Dasſelbe gilt von den Angaben der betreffenden Beſitzer, die ja nicht den geringſten Anhalt für dieſelben an irgend einer Aufzeichnung bieten können. Es konnten über⸗ haupt nur mit größter Mühe annähernd zuverläſſige Zahlen in dieſer Beziehung ge⸗ wonnen werden.

Ferner ſpielt das Gebäudecapital, welches bei dem Beiſpiel der Anlage II 61 pCt., demjenigen der Anlage III 157 pCt. des Grundcapitals beträgt, in dieſen Fällen ſelbſtverſtändlich eine ganz andere Rolle, wie in einem normalen landwirth⸗ ſchaftlichen Betrieb und es kann deshalb das Reſultat der gleichmäßig angewendeten Methode der Rentabilitätsrechnung in dieſen beiden Fällen nicht ohne Weiteres mit demjenigen in Vergleich gezogen werden, welches bei der in Anlage I unterſuchten Wirthſchaft gefunden wurde. Es muß überhaupt der Unterſuchung dieſer kleinen Wirthſchaften ein mehr allgemeines volkswirthſchaftliches Intereſſe entgegengebracht werden und kann derſelben ſpeciell für die Beantwortung der hier in Betracht kommenden Frage der Rentabilität des landwirthſchaftlich benutzten Bodens in der Gemarkung Unter⸗Schönmattenwag eine allzu große Bedeutung nicht beigelegt werden.

Der außerordentlich beſchränkte Beſitz an Ackerland und Wieſen geſtattete nicht bei der Auswahl der zu beſchreibenden Wirthſchaften, insbeſondere für die in Anlage II und III auszuwählenden, weſentliche Abſtufungen in den Beſitzverhältniſſen des landwirthſchaftlich benutzten Bodens zu machen. Das ausſchlaggebende Unterſcheidungs⸗ merkmal für die in Anlage II und III unterſuchten Wirthſchaften iſt der Waldbeſitz. Ein ſolcher Beſitz an Wald, insbeſondere Eichenſchälwald, auch wenn er nicht bedeu⸗ tender als der des in der Anlage II behandelten Gütchens iſt, übt immer einen gün⸗ ſtigen Einfluß auf die Erwerbsverhältniſſe des Beſitzers. Er bietet, abgeſehen von ſeiner an ſich guten Rente durch die regelmäßigen Erträge, auch mancherlei kleine Nebenvortheile, welche der Wirthſchaft zu Statten kommen, ſo namentlich in Bezug auf Streu und geringwerthiges Abfallholz. Es iſt überhaupt für die bäuerlichen Wirthſchaften eines großen Theiles des Odenwaldes der verhältnißmäßig große Beſitz an Waldland charakteriſtiſch und viele Gegenden des Odenwaldes verdanken ihren relativen Wohlſtand in erſter Linie dieſem Beſitz.

Ein weiterer Umſtand, der die Auswahl der hier zu behandelnden Wirthſchaften

erſchwerte, lag, da es ſich ja nicht um eine Unterſuchung der Lage des Handwerks oder der Gewerbe überhaupt handelt, darin, daß es darauf ankam, paſſende Beſitzer zu finden, die neben ihrer Wirthſchaft kein eigentliches Handwerk betreiben, ſondern