Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
Seite
6
Einzelbild herunterladen

6=

übrig und könnten auch hier, bei etwas mehr Verſtändniß für die Sache, weſentlich höhere Erträge erzielt werden.

Frage II.

a. Wie iſt das Verhältniß der Größe der Gemarkung zur Größe der anſäſſigen Landbau treibenden Bevölkerung?

b. In welcher Weiſe vertheilt ſich das landwirthſchaftliche Gelände unter die anweſende Bevölkerung(todte Hand, Großgrundbeſitz, Groß⸗, Mittel⸗, Klein⸗Bauern, Taglöhner und Gewerbtreibende) und ſind in den letzten Jahren weſentliche Aenderungen in der Beſitzvertheilung eingetreten?

c. Iſt die Beſitzvertheilung im Allgemeinen als eine günſtige zu bezeichnen, wenn nicht, wodurch giebt ſich die behauptete ungünſtige Ver⸗ theilung zu erkennen, welche Umſtände haben letztere veranlaßt, z. B. das geltende bäuerliche Erbrecht, die üblichen Syſteme des ehelichen Güterrechts oder der Zuſammenkauf von Grundſtücken?

d. Iſt ein Theil der Gemarkung Allmendland und welchen Einfluß hat die Benutzung des letzteren auf die Lage der Bevölkerung?

a. Die Zahl der Haushaltungen mit Grundbeſitz beträgt 178, wovon jedoch nur 115 mit einem Beſitze von 467 Hectar in Betracht gezogen werden konnten, da der Beſitz der übrigen 63 Haushaltungen zu klein iſt, um hier berückſichtigt werden zu können. Es kommen hiernach auf eine Haushaltung durchſchnittlich 4 Hectar Grund⸗ beſitz, wovon ca. 2,6 Hectar Wald und 1,4 Hectar Ackerland und Wieſen. Dieſer Beſitz iſt für die Ernährung und Beſchäftigung einer Familie durchaus unzureichend (Frage VII.

b. In den Anlagen zu Frage VIII ſind die einzelnen Beſitzgruppen in der Ge⸗ meinde Unter⸗Schönmattenwag überſichtlich zuſammengeſtellt. Der Beſitz der Ge⸗ meinde, des Staates, der Kirche und des Freiherrn v. Dorth in Neckar⸗Steinach iſt dabei nicht in Betracht gekommen.

c. Die Beſitzvertheilung von Ackerland und Wieſen kann mit Rückſicht auf die Erwerbsverhältniſſe in der Gemeinde ja im Allgemeinen als eine günſtige bezeichnet werden; von landwirthſchaftlichem Standpunkte aus muß jedoch betont werden, daß der Beſitz an Ackerland und Wieſen allzu ſehr zerſplittert, daß nur ganz wenige Be⸗ triebseinheiten vorhanden ſind, welche einen normalen landw. Betrieb geſtatten und dem Beſitzer und ſeiner Familie auskömmliche Beſchäftigung gewähren, daß Unter⸗ Schönmattenwag überhaupt eine Normalgemeinde in Bezug auf die landwirthſchaft⸗ liche Betriebsweiſe des Odenwaldes nicht iſt.

In Bezug auf die ungünſtige Vertheilung des Waldbeſitzes in der Gemarkung muß erwähnt werden, daß die Gemeinde zu Anfang dieſes Jahrhunderts einen Beſitz

an Wald und Wieſen von ca. 880 Hectar hatte, welcher im Jahre 1823 zu gleichen