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Theilen unter die damals vorhandenen 49 Ortsbürger vertheilt wurde, ſo zwar, daß jedem Bürger ein Loos von ca. 18 Hectar Wald mit etwas Wieſengelände(im Finkenbacher Thal gelegen) und Ackerland zufiel. Von dieſen 49 Bürgerlooſen ſind heute noch 5 ungetheilte Looſe und 13 Looſe, vertheilt, im Beſitze verſchiedener Orts⸗ bürger, 3 ganze Looſe im Beſitze der Gemeinde(von dieſer ſpäter wieder aufgekauft) und 29 ganze Looſe ſind Eigenthum des Freiherrn von Dorth in Neckar⸗Steinach geworden.
Der fiscaliſche Beſitz in der Gemarkung Unter⸗Schönmattenwag datirt aus alter Zeit.
Frage III.
a. Welches ſind die durchſchnittlichen Preiſe für die einzelnen Boden⸗ qualitäten der verſchiedenen Culturländereien(Acker, Wieſe, Weide, Wein⸗ berg ꝛc.), erſcheinen dieſe Preiſe beſonders hoch oder beſonders niedrig und auf welche Urſachen ſind die bezüglichen Erſcheinungen zurückzuführen?
b. Welche Aenderungen in den Preiſen haben ſich in den letzten 5 Jahren vollzogen?
c. Pflegt ein ſtarker Umſatz in Liegenſchaften ſtattzufinden und liegt hierfür(ſ. a) ein berechtigtes Bedürfniß vor?
a. Die Bodenqualitäten, insbeſondere des Ackerlandes, zeigen außerordentlich große Unterſchiede und ſind dementſprechend auch die Verkaufspreiſe ſehr verſchieden.
Dieſelben betragen im Durchſchnitt: Acker 1. Claſſe 2200 Mk. pro Hectar,
/ 2./ 1400 4/ 11 2 „ 3.„ 1000„„„ 1/ 4. 2 400 I 7 7 Wieſe 1.„ 2800„„ 3 2 2 12 1600 II 7 7 II 3 2 1000 2 II 7
2 4. 1 600 1 2
Der Preis der Waldungen iſt ſehr verſchieden je nach Art, Qualität, Alter des Beſtandes, je nach Lage und Qualität der Bodenverhältniſſe. Der Durchſchnittspreis pro Hectar Eichenſchälwald(der wichtigſten Waldeulturart in der Gemarkung Unter⸗ Schönmattenwaag) dürfte ſich auf etwa 400 Mk. ſtellen.
Die vorſtehenden Zahlen ſtimmen nicht ganz mit den Seitens der Großherzogl. Centralſtelle für die Landesſtatiſtik ermittelten überein; ſie ſind niedriger als dieſe letzteren, was ſich vielleicht in der Weiſe erklärt, daß die Angaben der Bürgermeiſterei oder des Ortsgerichtes, auf welche ſich die Ermittelung der Großherzogl. Centralſtelle ſtützt, mit Rückſicht auf die Taxationen für Zwecke der Errichtung von Hypotheken gemacht ſind.


