Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
Seite
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Die genoſſenſchaftliche Vereinigung hat ſich aber keineswegs auf den Bezug von landw. Verbrauchsmaterialien zu beſchränken, ſondern wird ſich auch auf gemeinſame Verwerthung der Verkaufsproducte erſtrecken müſſen.

Auch iſt die volle Ausnutzung der Fortſchritte des landw. Maſchinenweſens den Schwanheimer Landwirthen nur bei genoſſenſchaftlicher Vereinigung möglich, und weiter iſt die Gründung einer Ortsviehverſicherungskaſſe ein dringendes Bedürfniß.

Aber nicht blos die Pflege der landw. Genoſſenſchaften müſſen wir empfehlen, ſondern auch die derlandw. Vereine im engeren Sinne iſt auf das lebhafteſte zu befürworten. Denn die Aufgabe der letzteren iſt ja die Wahrung der Geſammt⸗ intereſſen und die Förderung der Fachbildung der Landwirthe ihres Bezirkes. Es iſt diesbezüglich für die Gemeinde Schwanheim die Bildung eines Ortsvereins und eine allgemeinere Betheiligung an dem Provinzialverein erwünſcht. Nur durch die landw. Vereine vermögen die Einzelnen vielfach ihren berechtigten Wünſchen Gehör zu ver⸗ ſchaffen, durch ſie werden die Mitglieder vor vielen Mißgriffen bewahrt, ohne ſie würden dem Einzelnen viele Fortſchritte ſeines Gewerbes lange entgehen, nur ſie ver⸗ mögen die landw. Literatur ohne erhebliche Opfer ihrem Kreiſe dienſtbar zu machen, Gründe genug, ſich eifrig dabei zu bethätigen. Sorgt doch auch der Heſſiſche Staat durch Anſtellung von Beamten für den fachwiſſenſchaftlichen Beirath ſeiner landw. Vereine. Im Anſchluß an vorſtehende Beſprechung über das landw. Vereinsweſen dürfte es paſſend ſein, hervorzuheben, daß die Landwirthe, welche jetzt am Ruder ſind, auch die fachliche Ausbildung der künftigen Generation ſtets im Auge behalten ſollten, und daß diesbezüglich der jetzige Beſuch der Ackerbauſchule des landw. Provinzial⸗ vereins ſeitens der Söhne Schwanheimer Landwirthe noch ungenügend erſcheint.

Des Verſicherungsweſens wurde bereits inſoweit gedacht, als die Benützung desſelben von dem einzelnen Landwirth bezw. der Gemeinde abhängt, dabei aber der Hagelverſicherung nicht ſpeciell Erwähnung gethan. Die Schwanheimer Landwirthe ſind gegen Hagel nicht verſichert. Wenn nun auch Hagelſchläge in der Gemarkung Schwanheim zu den Seltenheiten zählen, ſo erſcheint gegenüber ſo großen Schäden, wie ſie die Verhagelung bewirken kann, die Verſicherung doch dringend geboten, wobei uns die diesjährigen bezüglichen Schäden natürlich lebhaft vor Augen ſtehen. Wir glauben indeſſen, daß es ſich hierbei um einen auf unſer ganzes Großherzogthum übertragbaren Wunſch handelt, deſſen Erfüllung nicht ohne Mitwirkung der Regierung möglich ſein wird. Dasſelbe gilt von den noch folgenden Punkten.

Wir haben geſehen, daß das Grundeapital bei den drei berechneten Beiſpielen aus der Gemeinde Schwanheim ſich abgerundet zu 3, 2 und 0,3 pCt. verzinſt, wo⸗ gegen der hypothekariſche Zinsfuß immer noch auf 4,5 bis 5 pCt. ſteht. Denken wir uns, im Einklange damit, ſowie mit unſeren Erhebungen über Verſchuldung, einen kleinen Beſitz, der mit 20 pCt. verſchuldet wäre, hierfür 5 pCt. Zinſen zahlen müßte, dagegen nur 1 pCt. Grundrente abwürfe, ſo würde letztere vollſtändig zur Beſtreitung der Schuldzinſen aufgehen. Das ſind gewiß Mißverhältniſſe, und in den meiſten Gemeinden unſeres Großherzogthums ſieht es in dieſer Richtung ſicherlich