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noch ſchlechter aus. Es muß demnach äußerſt wünſchenswerth erſcheinen, den Heſſiſchen Landwirthen billigeren Credit zu verſchaffen.
Es wird ferner ſofort einleuchten, daß die obigen, auf Selbſthülfe gerichteten Rathſchläge ſich nur allmählig ins Werk ſetzen laſſen. Daher iſt auch die Befürchtung naheliegend, es möchte ein Fortſchreiten der gegenwärtigen Mißſtände, ehe die ge⸗ planten Verbeſſerungen durchgeführt werden können und gegen erſtere anzukämpfen vermögen, die Mehrzahl des Bauernſtandes ruiniren und aus der Heimath verdrängen. Daher iſt es gewiß angezeigt, raſch und ſicher wirkende Schutzmittel anzuwenden, welche geeignet ſind, die der Landwirthſchaft drohende Gefahr ſo lange abzuhalten, bis erſtere genügend erſtarkt iſt, um ſelbſt den Kampf erfolgverheißend aufnehmen zu können. Als ſolche Maßregeln erſcheinen aber den Unterzeichneten namentlich möglichſte Beſchränkung der Steuerlaſten und thunlichſte Verhinderung eines weiteren Rückganges der Fruchtpreiſe. Sollten Kornzollerhöhungen in letzterer Hinſicht ſich als ungenügend erweiſen, ſo glaubt die mitunterzeichnete Erhebungscommiſſion, daß die gewiß berechtigten Bedenken gegen eine weitere Steigerung der Kornzölle gegen⸗ über der großen Gefahr, in welcher die deutſche Landwirthſchaft ſchwebt, zurückzu⸗ treten haben, während die übrigen Theilnehmer der heutigen Berathung theilweiſe einer Erhöhung der Kornzölle überhaupt nicht geneigt ſind, theilweiſe die Inausſicht⸗ nahme einer ſolchen Maßregel vorerſt nicht angezeigt erachten.
An der Berathung nahmen außer den Unterzeichneten der Großherzogliche Kreis⸗ rath Dr. Uſtnger von Bensheim, die Kreisausſchußmitglieder Rohn von Schwanheim und Boxheimer von Lampertheim, ſowie der Großherzogliche Bürgermeiſter und einige Ortsvorſtandsmitglieder von hier Theil.
Schwanheim, 3. Juli 1886.
Jaup, Geheimerath. Dr. Tobiſch.


