Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
Seite
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wie die meiſten anderen Zweige des Erwerbslebens, und daß dies einen Hauptgrund für ſeine gegenwärtigen Nothſtände abgibt, kann wohl mit Beſtimmtheit behauptet werden, was aber ſpeciell den Schwanheimer Landwirthſchaftsbetrieb betrifft, ſo iſt er gewiß innerhalb unſeres Großherzogthums als ein relativ recht guter zu bezeichnen, wie dies bereits unter I, d zum Ausdruck gebracht wurde. Wie nachtheilig aber das Zurückſtehen des Betriebes hinter der wiſſenſchaftlichen Erkenntniß auf den wirth⸗ ſchaftlichen Erfolg einwirken kann, zeigt deutlich das Beiſpiel des kleinen Gutes, deſſen auffallend unbefriedigende Rentabilität offenbar, neben einem zu großen Ge⸗ bäudecapital, in einem zu geringen Erlös aus der Viehzucht beruht, welcher wieder theils durch unrationelle Fütterung des Großviehs, theils durch ungenügende Eier⸗ production entſteht.

wahrſcheinlich noch weſentlich verſchlechtern, wie umgekehrt, ein Heben der Preiſe die⸗ ſelbe muthmaßlich ebenſo beſſern würde, iſt im Allgemeinen wohl unbeſtreitbar und geht auch aus den Schwanheimer Erhebungen hervor. Ebenſo kann mit Beſtimmt⸗ heit behauptet werden, daß auch für die Gemeinde Schwanheim Abſatzeinrichtungen geſchaffen werden könnten, welche geſtatten, höhere Preiſe zu erzielen und dement⸗ ſprechend ertragsſteigernd wirken würden.

Bezüglich der Steuern und Umlagen hält ſich der unterzeichnete Commiſſär nicht für berufen, ein Urtheil darüber abzugeben, ob die directen Steuern in der Ge⸗ meinde Schwanheim etwa zu hoch eingeſchätzt, oder ob die Umlagen relativ hoch ſind, doch hebt er an dieſer Stelle nochmals hervor, daß die Schwanheimer Ortsbürger größtentheils ein Stück Allmendland von etwa 0,15 Hectar in Benutzung haben, welches namentlich für die kleineren Güter als Gegengewicht der Gemeindelaſten von Belang iſt. Daß eine Verminderung der Steuerlaſt ſehr wünſchenswerth wäre, um der Landwirthſchaft das glückliche Ueberſtehen der Kriſis, in welcher ſie ſich gegen⸗ wärtig offenbar befindet, zu erleichtern, geht wohl auch aus den Schwanheimer Er⸗ hebungen deutlich hervor.

Die Gebäudecapitalien dürften im Allgemeinen in Schwanheim nicht zu hoch ſein, obgleich dieſer Fall bei dem kleinen Gut vorzuliegen ſcheint.

Ob unwirthſchaftliche Pferdehaltung in vereinzelten Fällen vorkommt, darüber hat ſich Unterzeichneter noch kein beſtimmtes Urtheil gebildet.

Zu frühzeitiges Zurückziehen der Eltern ſowie Belaſtung von Gütern mit hohen Altentheilen oder Leibrenten kommt in Schwanheim, ſoweit Unterzeichnetem bekannt geworden, nicht, als Regel keinesfalls vor.

Die Arbeiterverhältniſſe ſind für die Landwirthe als Arbeitgeber nicht ungünſtig zu nennen, denn es fehlt für die größeren Güter nicht an geeigneten Hülfskräften, und ſind dementſprechend die gezahlten Löhne auch nicht als hoch zu bezeichnen. Anders ſteht es dagegen mit der Arbeitsgelegenheit für die kleineren Landwirthe. Es fehlt letzteren offenbar eine Nebenbeſchäftigung, welche ſich gut mit dem land⸗