Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
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muß und die Beſitzer dann damit noch einen Umweg von mehr als 1 weiteren Kilo⸗ meter zurückzulegen haben. Fohlenzucht wird nur behufs Deckung des eigenen Be⸗ darfs getrieben. Der Schweinezucht und Haltung wird eine immerhin ſchon aner⸗ kennenswerthe Sorgfalt gewidmet. Die Gemeinde hält 2 Eber engliſcher Kreuzung.

d. Der landwirthſchaftliche Betrieb iſt, einige Wirthſchaften ausgenommen, ein ziemlich guter, rationell kann derſelbe jedoch noch nicht genannt werden. Als Haupt⸗ hinderniß eines ſolchen intenſiveren Betriebes muß in erſter Linie die Unſicher⸗ heit der Grundſtücke und damit wohl in engſtem Zuſammenhang der Mangel an Betriebscapital und vollends an Reſerven wie nicht minder die theilweiſe abſolut unwirthſchaftliche Entfernung der Grundſtücke vom Wirthſchaftshof bezeichnet werden. Die Grundſtücke ſind größtentheils durch Feldwege zugänglich, ein Flurzwang findet nicht ſtatt. Der Boden an ſich wäre der höchſten Cultur wohl fähig, aber unter den angedeuteten Verhältniſſen dürfte eine ſolche vorerſt wirthſchaftlich kaum räthlich er⸗ ſcheinen.

Frage II.

a. Wie iſt das Verhältniß der Größe der Gemarkung zur Größe der anſäſſigen Landbau treibenden Bevölkerung?

b. In welcher Weiſe vertheilt ſich das landwirthſchaftliche Gelände unter die anweſende Bevölkerung(todte Hand, Großgrundbeſitz, Groß⸗, Mittel⸗, Klein⸗Bauern, Taglöhner und Gewerbtreibende) und ſind in den letzten Jahren weſentliche Aenderungen in der Beſitzvertheilung eingetreten?

c. Iſt die Beſitzvertheilung im Allgemeinen als eine günſtige zu bezeichnen, wenn nicht, wodurch giebt ſich die behauptete ungünſtige Ver⸗ theilung zu erkennen, welche Umſtände haben letztere veranlaßt, z. B. das geltende bäuerliche Erbrecht, die üblichen Syſteme des ehelichen Güterrechts oder der Zuſammenkauf von Grundſtücken?

d. Iſt ein Theil der Gemarkung Allmendland und welchen Einfluß hat die Benutzung des letzteren auf die Lage der Bevölkerung?

a. Die Größe der Gemarkung beträgt 889,4 Hectar, die Zahl der Haushal⸗ tungen mit Landwirthſchaft 75 und das entſprechende Gemarkungsareal ca. 364 Hectar, welche allerdings wohl unter den günſtigen Vorausſetzungen intenſiven Betriebes als vollkommen genügend und ausreichend erſcheinen könnten, ſelbſt weitergehende Anſprüche zu befriedigen, während dermalen daraus kaum den allerbeſcheidenſten genügt wer⸗ den kann.

b. Die Beantwortung der Frage VIII gibt ein Bild von der Vertheilung des Grundbeſitzes unter die einzelnen Beſitzgruppen; in der Hand größerer Beſitzer befinden ſich 152,90 Hectar; der Fiscus beſitzt 240 und die Gemeinde 15 Hectar.