Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
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leiſtete dieſer Vermehrung der Concurrenz Vorſchub. Die menſchlichen Leidenſchaften, Ehrgeiz bei dem einen, Neid gegen den anderen, das Trumpfen auf den eigenen Reich⸗ thum bei den größeren, leiſteten dem Steigen der Güterpreiſe auch ſchon um deſſent⸗ willen Vorſchub, als die Güter auf den Ortsgerichten auf Ziele allerarten öffentlich verſteigert wurden und noch werden. So hat der Grund und Boden in unſerem Lande, und überall da, wo die Induſtrie in Beziehung zur Landbevölkerung getreten und eine große Dichtigkeit der Bevölkerung auf dem Lande ſtatthat, einen Affections⸗ werth angenommen.

Ein Gleiches gilt von den ein beſonderes Handelsobject bildenden Hofraithen.

Das in dieſelben zu ſteckende Capital ſteht in den allermeiſten Fällen in keinem Verhältniſſe zu dem Umfange der Ländereien und ihrer Ertragsfähigkeit. Eine treffende Illuſtration geben wiederum die in Anlage I und II angegebenen Werthe der Hofraithen:

In I ſind die Ländereien bewerthet mit..... 26000 Mk. Hofraithen.... 16890 II Ländereien..... 6400 1 1/ u, Hofraithen 2.. 4000 7

In beiden Fällen ſteht der eine zum anderen außer allem Verhältniß, je kleiner der Beſitz, je ungünſtiger die Geſtaltung beider zu einander, wie in Frage VIII nach⸗ gewieſen iſt.

Das Verhältniß der einzelnen Betriebscapitalien zum Grundcapital ſtellt ſich wie folgt:

Größeres Gut.

Das Gebäudecapital beträgt...... 60 pCt. vom Grundeapital

Das Inventarcapital(todt und lebend) beträgt 20

Das umlaufende Betriebscapital beträgt.. 5 Kleineres Gut.

Das Gebäudecapital beträgt...... 60

Das Inventarcapital(todt und lebend) beträgt 20

Das umlaufende Betriebscapital beträgt.. 8

Wenn nun der Commiſſär in logiſcher Reihenfolge die Momente aufzählt, welche die Rentabilität nach einander ungünſtig beeinfluſſen, ſo muß er in erſter Linie anführen, daß die Grundurſache des ganzen Uebels in der Theilbarkeit des Grundbeſitzes beſtanden, und in der Gewohnheit unſerer Bauern, ihre Aecker an ihre Kinder gleich zu vertheilen. Alſo:

1. Zerſplitterung des Beſitzes.

2. Zu hohe Preiſe für Grund und Boden.

3. Geſpann⸗ und Handarbeits⸗Verſchleuderung aller Orten und Enden durch die Zerſplitterung.

4. Die Gepflogenheit, die Hofraithe, das Haus im Orte, nicht als integrirenden Theil des Grundbeſitzes zu betrachten, ſondern gleich in den Städten als beſonderes Handelsobject.