Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
Seite
6
Einzelbild herunterladen

6

Ausdehnung betrieben werden könnte, beſonders ſollte der Anbau von Mais zur Grünfütterung im Sommer zunehmen, denn der Milchwirthſchaftsbetrieb fordert ge⸗ bieteriſch einen möglichſt vielſeitigen Futterbau.

Aus dem gleichen Grunde wird denn auch an die Milchkühe Kraftfutter in ge⸗ nügender Menge verwendet, und zwar Kleien, Saatkuchen, Biertreber.

Schweinehaltung wird nur zum eigenen Bedarf betrieben; etwa zum Verkauf gelangende fette Schweine ſind Producte der Nebengewerbe(Müllerei, Bäckerei ꝛc.).

Die vorhandenen Geſpannkräfte 74 Pferde und viele Zugkühe geben wir über das Bedürfniß hinaus, und finden ihre eigentliche Hauptverwendung in den auch von den geſpannfähigen Beſitzern betriebenen Nebengewerben, z. B. Milchhandel, Waſcherei, Lohnfuhrwerksbetrieb und anderes mehr.

Das im Orte vorhandene Pferdematerial repräſentirt übrigens einen im Allge⸗ meinen ſehr geringen Werth, ſowohl was den Geldwerth, als was die Arbeitskraft anbetrifft. Meiſtens als abſtändige Pferde eingekauft, werden ſie dem geringen Ar⸗ beitsanſpruch entſprechend mit Kleien, Kartoffeln, Dickwurz, alſo mit geringwerthigen Futtermitteln, ernährt.

Der durchſchnittliche Zuſtand von Feld und Wieſen, von lebendem und todtem Inventar, von Haus und Hof macht im Allgemeinen einen guten Eindruck. Durch ihre vielſeitige Beſchäftigung erſcheint die Bevölkerung intelligent und geweckt. Auch im Landwirthſchaftsbetriebe läßt ſie es an Arbeitſamkeit und Fleiß nicht fehlen, aber oft genug verweigert der geringe Boden, wenn die Witterung nicht günſtig iſt, den entſprechenden Lohn.

Frage II.

a. Wie iſt das Verhältniß der Größe der Gemarkung zur Größe der anſäſſigen Landbau treibenden Bevölkerung?

b. In welcher Weiſe vertheilt ſich das landwirthſchaftliche Gelände unter die anweſende Bevölkerung(todte Hand, Großgrundbeſitz, Groß⸗, Mittel⸗, Klein⸗Bauern, Taglöhner und Gewerbtreibende) und ſind in den letzten Jahren weſentliche Aenderungen in der Beſitzvertheilung eingetreten?

c. Iſt die Beſitzvertheilung im Allgemeinen als eine günſtige zu bezeichnen, wenn nicht, wodurch giebt ſich die behauptete ungünſtige Ver⸗ theilung zu erkennen, welche Umſtände haben letztere veranlaßt, z. B. das geltende bäuerliche Erbrecht, die üblichen Syſteme des chelichen Güterrechts oder der Zuſammenkauf von Grundſtücken?

d. Iſt ein Theil der Gemarkung Allmendland und welchen Einfluß hat die Benutzung des letzteren auf die Lage der Bevölkerung?

Die Größe der landwirthſchaftlich benutzten Flächen beſteht in der Gemarkung aus 553 Hectar, welche