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Verſicherung gegen Hagel, ſowie des Viehſtandes gegen Unfall hat bis jetzt noch nicht ſtattgefunden. b. Lebens⸗, Alters⸗ und Rentenverſicherung haben noch keinen Eingang gefunden.
Frage VI.
In welcher Weiſe befriedigen die Landwirthe in der Regel ihre Creditbedürfniſſe hinſichtlich des Real⸗ und des Perſonalcredits und welches ſind bei beiden Arten des Credites die gewöhnlichſten Darlehens⸗ bedingungen in Bezug auf Zeitdauer und Zinsfuß und werden dabei auch Amortiſationsfriſten(Güterziele) angewendet?
Die gegen Verunterpfändung von Immobilien aufgenommenen Capitalien ſind zum weitaus größten Theil von Privatleuten aus der Umgegend von Groß⸗Rohrheim dargeliehen worden, und nur zu einem kleinen Theil von den Sparkaſſen Lorſch und Zwingenberg. Hinſichtlich der Zeitdauer beſteht bei allen das Recht gegenſeitiger dreimonatlicher Kündigung, der Zinsfuß iſt mit wenigen Ausnahmen von 4 ½ pCt. allgemein 5 pCt.; regelmäßige Amortiſation findet nicht ſtatt.
Beträge bis zu 300 Mk. leiht die Sparkaſſe Lorſch auch auf einfache Schuld⸗ ſcheine gegen Stellung eines Bürgen, deſſen Zahlungsfähigkeit von der Bürgermeiſterei anerkannt wird, auf die Dauer von längſtens 3 Jahren gegen 5 pCt. Zinſen aus, und werden dieſe Anlehen im Gewöhnlichen mit einem Dritttheil alljährlich zurück⸗ bezahlt. Dieſelbe hat auf dieſe Weiſe an Einwohner von Groß⸗Rohrheim geliehen: im Jahre 1879 ca. 1800 Mk., 1880 ca. 1250 Mk., 1881 ca. 1689 Mk., 1882 ca. 1560 Mk., 1883 ca. 540 Mk., 1884 ca. 830 Mk.
Kleinere Anlehen auf kürzere Zeitdauer können auch leicht von vermögenden Einwohnern von Groß⸗Rohrheim zum laufenden Zinsfuß beſchafft werden.
Frage VII.
a. Wie ſtehen im Allgemeinen die Arbeits⸗ und Geſindelöhne in der Gemeinde, genügt die ortsanſäſſige Bevölkerung zur Beſtreitung der landwirthſchaftlichen Arbeiten oder ſind fremde Arbeiter nöthig und wo⸗ her kommen letztere?
b. Iſt für die landwirthſchaftliche Bevölkerung Gelegenheit zum Nebenverdienſt vorhanden, event. haben dieſe Nebenverdienſte(Arbeiten im Wald, Hausinduſtrie, Fabrikbetriebe, Fuhrweſen ꝛc.) eine beſondere Bedeutung für den Wohlſtand der Landwirthſchaft treibenden Bevölkerung und der Gemeinde im Allgemeinen?
c. Gibt es Landwirthe in der Gemeinde, die mit Rückſicht auf den Umfang und die Rentabilität ihres landwirthſchaftlichen Betriebes an


