Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
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ſich auf Nebenverdienſt und Tagelöhnerarbeit angewieſen wären, ſolche Arbeiten aber aus Standesvorurtheil, Trägheit ꝛc. nicht ausführen?

a. Die Taglöhne berechnen ſich im Allgemeinen durchſchnittlich pro Tag ohne Koſt:

für den Mann auf 1,40 1,60 Mk., für die Frau auf 1,20 Mk. An Geſinde werden bezahlt: für einen Knecht jährlich 200 220 Mk., für eine Magd 120 130

und wird die Koſt für einen Knecht auf ca. 220 Mk. und für eine Magd auf ca. 180 Mk. berechnet.

Die ortsanſäſſige Bevölkerung genügt vollkommen zur Beſtreitung der land⸗ wirthſchaftlichen Arbeiten, und kommen fremde Arbeiter nicht nach Groß⸗Rohrheim.

b. Der Nebenverdienſt der Bevölkerung von Groß⸗Rohrheim erſtreckt ſich im Winter auf die Holzhauerei im Gemeindewald und den an die Gemarkung angrenzen⸗ den fiscaliſchen Wald; in letzterem wird aber die Betheiligung in Folge der großen Concurrenz durch die Arbeiter der näher dabei liegenden Orte ſehr beſchränkt. Die Arbeiten werden im Accord ausgeführt, und iſt der ganze Verdienſt der beſchäftigten Holzhauer von Groß⸗Rohrheim, etwa 60 an der Zahl, auf ca. 7000 8000 Mk. zu veranſchlagen. Bei den Culturarbeiten in dem Gemeindewald, die im Frühjahr im Taglohn ausgeführt werden(pro Tag 1,60 Mk.), verdienen dieſelben ca. 300 400 Mk. Zu erwähnen bleibt auch noch der Verdienſt der landwirthſchaftlichen Taglöhner zu Groß⸗Rohrheim während der Heu⸗ und Grummeternte in der Gemarkung Hammerau. Der Fiscus beſitzt daſelbſt einen großen Complex von Wieſen, wovon das Gras all⸗ jährlich verſteigert wird. Von den auswärtigen Steigerern laſſen viele das Gras im Accord mähen und trocknen, und bringt dieſe Beſchäftigung den genannten Arbeitern einen guten Lohn ein. Im Ganzen iſt ſowohl der landwirthſchaftliche Taglohn wie auch der Nebenverdienſt eng begrenzt, und ſuchen deßhalb eine große Anzahl von kleinen Grundbeſitzern ihre Arbeitskraft im Pachtgut zu verwerthen.(S. Frage IV. a.)

c. Landwirthe, welche aus Standesvorurtheil u. ſ. w. die ihnen gebotene Ge⸗ legenheit zum Verdienſt ablehnen, giebt es in Groß⸗Rohrheim nicht.

Frage VIII.

a. Wie vertheilt ſich der ermittelte Betrag der Immobiliarverſchul⸗ dung auf die einzelnen Beſitzgruppen(größerer, mittlerer und kleinerer Grundbeſitz) und auf welche Gruppe entfällt der ſtärkſte Procentſatz der Schuldenlaſt?.

b. Datirt der Schuldenſtand aus älterer oder aus neuerer Zeit, im letzteren Fall, wie hat derſelbe im letzten Jahrzehnt zugenommen?