Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
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oder weniger zu wünſchen übrig bleibt. Sämmtliche Grundſtücke ſind durch Feldwege direct zugänglich, auf 1 Hectar kommen circa 56 Parcellen, und ſteht in dieſer Beziehung einem rationellen Betrieb nichts entgegen.

Der Futter⸗ und Hackfruchtbau ſteht mit dem Getreidebau, namentlich in Be⸗ rückſichtigung des Reichthums an Wieſen, in günſtigem Verhältniß, und es kommt nur ſelten vor, daß mehr als zweimal hintereinander Getreide gebaut wird. Der Viehſtand iſt im Allgemeinen ganz befriedigend(einzelne Wirthſchaften könnten aller⸗ dings mehr leiſten) und kommen an Rindvieh pro Hectar Acker und Wieſe im Durch⸗ ſchnitt 0,4 Stück Großvieh und 0,3 Stück Jungvieh 1 3jährige Rinder ꝛc. und verdient die Rindviehzucht alle Anerkennung. Der Viehſtand iſt im Allgemeinen von guter Qnalität und paßt für die wirthſchaftlichen Verhältniſſe. Das Rindvieh i*ſt meiſtentheils Simmenthaler Kreuzung, ebenſo auch die vier Gemeindefaſſel. Die Milchproduction iſt nur mittelmäßig, kann aber bei der geringen Qualität des Heues und dem größeren Intereſſe für Rindviehzucht als befriedigend erachtet werden. Dem Molkereiweſen dürfte im Allgemeinen mehr Beachtung zugewendet werden. Die Schweinehaltung und Zucht wird im Allgemeinen mit gutem Erfolg betrieben. Der größte Theil der Schweine iſt engliſche Kreuzung, ebenſo auch der Gemeinde⸗Eber. Zur Zucht und Maſtung werden Kartoffeln, Getreide und Molkereiabfälle verwendet.

Künſtliche Düngemittel haben bis jetzt nur in ſehr beſcheidenem Maße Verwen⸗ dung gefunden, während eine größere Anwendung derſelben ſehr zweckmäßig ſein dürfte. Ebenſo dürfte eine fleißige Compoſtdüngung der Wieſen, wo bis jetzt noch wenig geſchehen iſt, die Grasnarbe und Qualität des Futters weſentlich beſſern. Auch dürfte im Allgemeinen ein größerer Zukauf von Kraftfutter ſtattfinden.

Frage II.

a. Wie iſt das Verhältniß der Größe der Gemarkung zur Größe der anſäſſigen Landbau treibenden Bevölkerung?

b. In welcher Weiſe vertheilt ſich das landwirthſchaftliche Gelände unter die anweſende Bevölkerung(todte Hand, Großgrundbeſitz, Groß⸗, Mittel⸗, Klein⸗Bauern, Taglöhner und Gewerbtreibende) und ſind in den letzten Jahren weſentliche Aenderungen in der Beſittzvertheilung einge⸗ treten?

c. Iſt die Beſitzvertheilung im Allgemeinen als eine günſtige zu bezeichnen, wenn nicht, wodurch giebt ſich die behauptete ungünſtige Ver⸗ theilung zu erkennen, welche Umſtände haben letztere veranlaßt, z. B. das geltende bäuerliche Erbrecht, die üblichen Syſteme des ehelichen Güter⸗ rechts oder der Zuſammenkauf von Grundſtücken?