das geltende bäuerliche Erbrecht, die üblichen Syſteme des ehelichen Güterrechts oder der Zuſammenkauf von Grundſtücken?
d. Iſt ein Theil der Gemarkung Allmendland und welchen Einfluß hat die Benutzung des letzteren auf die Lage der Bevölkerung?
Die Gemarkung umfaßt an landwirthſchaftlich benutztem Boden 1121 Hectar. Bei vorliegender Betrachtung ſind hiervon in Abzug zu bringen:
a. Fürſtlich Birſtein'ſches Hofgut.... 204,52 Hectar,
b. Gräflich Laubach'ſches Gut..... 54,96„
e. Gemeindeländexci........ 151,63„
d. Pfarr⸗ und Eihnlgelünde.... 9,34„
e. Ausmärker........ 65,47„ nannen.. 485,92 Hectar,
ſo daß noch verbleiben....... 635,08„
welche ſich auf 155 Haushaltungen vertheilen, ſo daß auf jede Haushaltung durch⸗ ſchnittlich 4,10 Hectar kommen.
Aus dieſen Angaben und aus den Zuſammenſtellungen zu Frage VIII ergibt ſich dann die Beantwortung der weiteren Fragen, wenn noch weiter bemerkt wird, daß ein beſonderes bäuerliches Erbrecht nicht gilt, daß vielmehr, wenn die Eltern ſterben oder ſich zur Ruhe ſetzen, die ſämmtlichen Güterſtücke unter die einzelnen Kinder vertheilt werden. Bei etwaiger Auswanderung oder bei Concurſen findet ein Verkauf der Grundſtücke ſtatt; freiwillige Verkäufe ſind ſelten und beſchränken ſich nur darauf, daß, wenn Einzelne ihren Verpflichtungen nicht anders nachzukommen im Stande ſind, ſie ſich durch Verkauf von Güterſtücken helfen. In den letzten Jahren haben aus Ueberſchuldung der früheren Beſitzer herrührende Verkäufe in größerem Maße ſtatt⸗ gefunden. Die Güterpreiſe ſind dadurch ſehr gedrückt und viele Leute haben ſich mehr Grundſtücke angeſchafft, als ihnen dienlich war. Die vielen Kaufſchillinge, die zu zahlen ſind, geben davon Zeugniß.
Allmendländereien beſtehen nicht. Die Gemeindeländereien werden, wie ſchon erwähnt, in der Art verwerthet, daß die Heuernte der Wieſen verſteigert und der Erlös zur Gemeindekaſſe vereinnahmt wird. Die der Gemeinde gehörenden Hutweiden werden theilweiſe zur Ernährung des Schafpviehes benutzt, theilweiſe treiben die Ein⸗ wohner von Wenings ihre Kühe und Rinder auf dieſelbe, damit ſie ſich dort noth⸗ dürftig ernähren können; ein verhältnißmäßig geringer Theil iſt auch zur Urbar⸗ machung und Gewinnung der nöthigen Winterkartoffeln an geringe Leute gratis abgegeben; es ſind dies die Ländereien, auf welchen die oben erwähnte Obſtplantage hergeſtellt iſt.
Frage III.
a. Welches ſind die durchſchnittlichen Preiſe für die einzelnen Boden⸗ qualitäten der verſchiedenen Culturländereien(Acker, Wieſe, Weide, Wein⸗


