Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
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berg ꝛc.), erſcheinen dieſe Preiſe beſonders hoch oder beſonders niedrig und auf welche Urſachen ſind die bezüglichen Erſcheinungen zurückzuführen?

b. Welche Aenderungen in den Preiſen haben ſich in den letzten 5 Jahren vollzogen?

c. Pflegt ein ſtarker Umſatz in Liegenſchaften ſtattzufinden und liegt hierfür(ſ. a) ein berechtigtes Bedürfniß vor?

a. Die Bodenqualität iſt eine äußerſt verſchiedene und ſind demgemäß die Preiſe für einzelne Ländereien auch ſehr ſchwankend. Die höchſten Preiſe mögen 10 Pf. für den Quadratmeter Ackerland und 20 Pf. für Wieſen ſein; ein mittlerer Kaufwerth kann zu 6 reſp. 12 Pf. angenommen werden, wogegen das geringſte Ackerland zu 3 Pf. verkäuflich iſt und für Wieſen nur bis zu 5 Pf. gegeben werden; es gibt aber auch Gelände, welches nicht einmal zu dieſen geringſten Preiſen verkauft werden kann,

namentlich bei Zwangsverſteigerungen kommt es vor, daß Käufer abſolut nicht auf⸗ zutreiben ſind.

Bei vorliegender Berechnung und namentlich bei den Zuſammenſtellungen zu Frage VIII wurden die genannten Preiſe zu Grunde gelegt, doch ſei dabei bemerkt, daß dieſelben hiermit eher zu hoch als zu niedrig angeſetzt wurden.

b. Namentlich in den letzten Jahren ſind die Preiſe für Ländereien ganz be⸗ deutend herabgegangen.

c. Der Umſatz in Liegenſchaften iſt nicht bedeutend inſofern, als man freiwillige Verkäufe in Betracht zieht, Zwangsverkäufe und ſolche, die den Zweck haben, die Beſitzer aus dringenden Verlegenheiten zu helfen, ſind jedoch nicht ſelten, ja in den letzten Jahren, wie ſchon bemerkt, recht häufig geweſen.

Frage IV.

a. Nehmen die Pachtgüter einen erheblichen Umfang ein und ſtehen die Pachtpreiſe im richtigen Verhältniß zu dem Kaufpreiſe der Ländereien einerſeits und zur Ausnutzungsfähigkeit derſelben andererſeits, eventuell welche Urſachen wirken ſteigernd auf die Pachtpreiſe ein?

b. Welche Beſtimmungen gelten insbeſondere in Betreff der Dauer der Pacht, der Bezahlung der Steuern ꝛc., der Verſicherungsprämien, ſowie in Betreff vorzunehmender Meliorationen und etwaiger Pachtnach⸗ läſſe bei elementaren Unglücksfällen bei fiskaliſchem, ſtandesherrlichem und privatem Grundbeſitz?

c. Wirken die üblichen ſonſtigen Pachtbedingungen beſonders er⸗ ſchwerend für die Pächter oder nicht?

Abgeſehen von dem Fürſtlichen Hofgut und den Gräflich Laubach'ſchen Ländereien, welches erſtere im Ganzen verpachtet iſt, während letztere größtentheils als Wieſe