Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
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theile ſein. Die Gemeinde iſt leider in zwei ſich ſchroff gegenüber ſtehende Parteien geſpalten; hierunter hat auch dieſe gemeinnützige Frage zu leiden. Eine Unterſuchung der bezüglichen Verhältniſſe durch ſachkundige Kraft, ſowie den Gegenſtand behandelnde Vorträge würden wohl geeignet ſein, dem Guten ſchließlich zum Durchbruch zu ver⸗ helfen. Die Mitwirkung des landwirthſchaftlichen Vereins nach dieſer Richtung hin wäre gewiß von Nutzen.

Als ferner geeignet zur Beſſerung der Lage erſcheint die Einführung des land⸗ wirthſchaftlichen Genoſſenſchaftsweſens, insbeſondere zunächſt die Einführung von Con⸗ ſumvereinen. Fürfeld iſt bis jetzt von den auf dieſem Gebiete gemachten Fortſchritten völlig unberührt geblieben. Der Nutzen und die Vorzüge ſolcher Vereinigungen im Allgemeinen ſind von berufenſter Seite ſo oft und ausführlich beleuchtet worden, daß eine nochmalige Erörterung hier höchſt überflüſſig erſcheinen müßte. Es ſei uns nur erlaubt, darauf hinzuweiſen, wie gerade in dem abgelegenen Fürfeld ſolche Vereine am Platze wären, dem mächtigen Zwiſchenhandel gegenüber, ſowie gegenüber dem er⸗ ſchwerten Bezug vieler Bedürfniſſe.

Vielfach wird jetzt als Mittel zur Beſſerung der landwirthſchaftlichen Verhält⸗ niſſe die Einführung des Molkereiweſens empfohlen. Unter gewiſſen Vorausſetzungen laſſen ſich gewiß durch Verarbeitung der Milch im Großen mit Maſchinen einige Vortheile erringen, ob dieſe Vortheile aber ſo durchſchlagender Art ſind, daß ſich darauf die Hoffnung auf Beſſerung der landwirthſchaftlichen Verhältniſſe im Allge⸗ meinen gründen läßt, bezweifeln wir. Nur unter Vorausſetzungen, die für Fürfeld nicht zutreffen, würden wir die Einführung des neuen Verfahrens dorten für berechtigt und lebensfähig halten.

Wir beſchränken uns daher darauf, unſere Anſicht dahin auszuſprechen: von der Einführung des Molkereiweſens ſind für die mittleren und kleineren Landwirthe weſentliche Vortheile nicht zu erhoffen und es erſcheint zweckmäßiger, das Augenmerk auf Verbeſſerung der alten Methode, reſp. auf Beſeitigung der derſelben noch an⸗ haftenden Mängel zu richten.

Unter denjenigen Maßregeln, welche nothwendig ſind, jedoch außerhalb des Be⸗ reiches der Selbſthülfe liegen, nennen wir in erſter Reihe den Weiterbeſtand land⸗ wirthſchaftlicher Schutzzölle in angemeſſener Höhe. Der Commiſſär hat ſeine perſön⸗ lichen Anſichten in dieſer Frage unter Frage IX ausführlicher dargelegt. Hiernach ſollen dieſe Zölle in der Hauptſache dazu da ſein, der vaterländiſchen Landwirthſchaft als Compenſation zu dienen, für die in der Macht der Verhältniſſe liegende Ueber⸗ legenheit ausländiſcher Productionsgebiete. Dieſe Zölle ſind in jüngſter Zeit erhöht worden und halten wir damit den ſoeben ausgeſprochenen Zweck unter gegenwärtigen Verhältniſſen für erreicht.

Ein Theil der Mitglieder der Commiſſion war in dieſer Frage abweichender Anſicht und erblickt keinen Nutzen für die Landwirthſchaft in den Zöllen.

Die Verbeſſerung des landwirthſchaftlichen Creditweſens durch Gründung einer landwirthſchaftlichen Landes⸗Creditbank würde von hohem Nutzen ſein und manche bedrohte Exiſtenz von dem Untergange retten. Bei einer äußerſt beſcheidenen Boden⸗