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Die ortsüblichen Taglöhne ſind folgende: pro Mann ohne Koſt.... 1,40 Mk., pro Frauenzimmer ohne Koſt. 1,00„
Fürs Geſinde werden durchſchnittlich an Jahreslohn bezahlt, wobei allerlei Nebenbezüge, das ſogenannte Zubehör, mit einbegriffen ſind:
für einen Knecht 210— 270 Mk.,
für eine Magd 120— 140„ und wird nach Mittheilungen ortskundiger Männer die Koſt auf 200— 240 Mk. taxirt, dürfte aber vielleicht etwas niedrig gegriffen ſein.
b. Kleine Leute verſchaffen ſich im Winter, wie unter a erwähnt, allerlei Neben⸗ verdienſte, ſonſtige Gelegenheit hierzu bietet ſich jedoch ſehr wenig. Der Gemeindewald bietet wohl etwas Beſchäftigung, jedoch nicht gerade während der kritiſchen Winterszeit. Größere Fabriken und Gewerbebetriebe gibt es nicht.
c. Kleine Landwirthe, welche nach Umfang ihres Beſitzes auf Nebenverdienſt angewieſen wären, ſolchen aber aus Vorurtheil oder Trägheit verſchmähen, gibt es kaum. Die kleinen Beſitzer treiben entweder ein Gewerbe oder gehen in Taglohn, was auch aus den Ueberſichten zu Frage VIII hervorgeht, und nutzen ſo ihre Arbeits⸗ kraft völlig aus. Ganz vereinzelte Ausnahmen hiervon kommen nicht in Betracht.
Frage VIII.
a. Wie vertheilt ſich der ermittelte Betrag der Immobiliarverſchul⸗ dung auf die einzelnen Beſitzgruppen(größerer, mittlerer und kleinerer Grundbeſitz) und auf welche Gruppe entfällt der ſtärkſte Procentſatz der Schuldenlaſt?
b. Datirt der Schuldenſtand aus älterer oder aus neuerer Zeit, im letzteren Fall, wie hat derſelbe im letzten Jahrzehnt zugenommen?
c. Sind in den letzten 5 Jahren die Zinſen und Güterziele im All⸗ gemeinen regelmäßig bezahlt worden oder ſind bemerkenswerthe Rückſtände bekannt?
d. Welche Urſachen haben einen erkennenswerthen Einfluß auf die Ver⸗ ſchuldung z. B. das beſtehende Erbrecht oder die üblichen ehelichen Güter⸗ ſyſteme, unwirthſchaftlicher Ankauf von Grundſtücken zu hohen Preiſen, ungenügendes Betriebscapital, zu frühe Gründung eines eigenen Haus⸗ halts, Verſchwendung und nachläſſige Wirthſchaft, die Aufeinanderfolge ſchlechter Ernten u. ſ. w.?
Bei der Bearbeitung dieſer Frage iſt der Commiſſär in folgender Weiſe vor⸗ gegangen.


