Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
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Es wurde vom Steuercommiſſariat in Bingen ein Verzeichniß ſämmtlicher Grundbeſitzer mit Angabe der Areal⸗Größe an Aeckern, Wieſen und Weinbergen, auf⸗ geſtellt. Hieraus wurde eine Liſte der in Betracht kommenden Haushaltungen ge⸗ bildet(von über 0,5 Hectar) und dieſe Haushaltungen in Gruppen eingetheilt, analog, wie dies in Meſſel geſchehen, und deren Beſitzwerth incl. Gebäude unter Mitwirkung des Bürgermeiſters und ſachkundiger Männer von Fürfeld abgeſchätzt und eingetragen. Zugleich wurde den beiden Hppothekenämtern Bingen und Alzey ein Verzeichniß aller in Betracht kommenden Perſonen mitgetheilt und von dieſen Behörden die auf den betreffenden Namen ſtehenden Einſchreibungen ausgezogen. Hierbei ergab ſich als Geſammtbetrag aller z. Zt. beſtehenden Einſchreibungen die Summe von 522,909 Mk. Das hierbei gewonnene Material wurde hierauf einer wiederholten Berathung orts⸗ und ſachkundiger Männer unterbreitet und hierbei aus⸗ geſchieden 248,661 Mk. bezahlte, aber noch nicht gelöſchte Einſchreibungen, alſo über 47 pCt. des Geſammtbetrages. Die auf dieſe Weiſe gewonnene Nettoſumme kann als Mindeſtbetrag der effectiv vorhandenen Hypotheken⸗ und Kaufſchillingſchulden be⸗ trachtet werden, da nur ſolche Beträge ſtehen blieben, von denen mit Gewißheit an⸗ genommen werden konnte, daß ſie noch nicht bezahlt ſeien.

Ein Verſuch zur Ermittelung der Mobiliarſchulden ſchlug fehl, indem nur be⸗ züglich eines ſehr geringen Betrages dieſer Art Schulden einigermaßen Uebereinſtim⸗ mung unter den verſchiedenen Gewährsmännern herrſchte. In ſehr vielen Fällen, ſowohl bezüglich einer überhaupt vorhandenen Mobiliar⸗Verſchuldung, als auch der Höhe derſelben, traten ſehr widerſprechende Anſichten hervor. Mit ziemlicher Sicher⸗ heit konnten nur 20,500 Mk. Mobiliarſchulden ermittelt werden, oder 7,47 pCt. der feſtgeſtellten Netto⸗Einſchreibungen. Dieſes Verhältniß erſchien offenbar unzutreffend und es wurde daher von einer weiteren Verarbeitung des in dieſer Richtung ge⸗ wonnenen Materials abgeſehen.

Der Commiſſär hält ſich verpflichtet und berechtigt, an dieſer Stelle darauf hinzuweiſen, daß in Fürfeld eine weitgehende Parteizerriſſenheit beſteht, welche, gleich⸗ wie ſie den Gang der Erhebungen erſchwerte, auch die Objectivität der Gewährs⸗ männer gerade in dieſer heiklen Frage offenbar beeinflußte.

Dies vorausgeſchickt fügen wir dem gewonnenen Zahlenmaterial und den auf⸗ geſtellten tabellariſchen Ueberſichten erläuternd Folgendes bei:

a. Es wurden, gleichwie dies in der Muſterbearbeitung von Meſſel geſchehen, nur ſolche Beſitzer in Rechnung gezogen, deren Grundbeſitz über 0,5 Hectar beträgt. Kleinere Wirthſchaften können nicht mehr als eigentliche Landwirthſchaftsbetriebe an⸗ geſehen werden und würden einen mehr ſtörenden als klärenden Einfluß auf das Geſammtbild geübt haben. Nach Ausſcheidung dieſer, und Zuſammenfaſſung der einen gemeinſamen Haushalt führenden Beſitzer unter einer Nummer, kommen noch 133 Haushaltungen in Frage mit einem Geſammtbeſitz von 698,47 Hectar im Werth von 2630175 Mk. incl. Gebäude, dem eine(Immobiliar⸗) Verſchuldung von 274248 Mk. gegenüberſteht. Es ſind alſo 10,43 pCt. des geſammten Liegenſchaftswerthes mit Immobiliarſchulden belaſtet. Ueberhaupt verſchuldet ſind 85 Haushaltungen,