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geringen Preiſen verkauft werden, während andererſeits die zu kaufenden Waaren viel theuerer, als an anderen, günſtiger gelegenen Orten bezahlt werden müſſen.
7. Die Steuern, beſonders die hohen Communalſteuern, welche ſchon ſeit Jahren den doppelten und jetzt noch mehr als den doppelten Betrag der Staats⸗ ſteuern ausmachen, ſind ſehr drückend und wirken nachtheilig auf die Rentabilität.
Frage X.
Zu welchen Schlußbetrachtungen gelangt die Commiſſion auf Grund ihrer Erhebungen über die Geſammtlage der landw. Bevölkerung der Gemeinde, bezw. von welchen Verhältniſſen oder Maßnahmen glaubt ſie eine Beſſerung der wirthſchaftlichen Lage erwarten zu dürfen?
Die Gemeinde Nieder⸗Moos kann für den Amtsgerichtsbezirk Herbſtein als typiſch angeſehen werden, ſowohl was die Bodengüte, die klimatiſchen und die Frucht⸗ barkeitsverhältniſſe ſowie die Bewirthſchaftungsweiſe der Güter anbetrifft, als auch in Bezug auf die Vermögens⸗ und Schuldverhältniſſe der Einwohner. Gibt es im Bezirk auch beſſer ſtehende Gemeinden, ſo gibt es auch wieder andere, wo es ebenſo oder noch ſchlimmer ausſieht(wie Holzmühl, Metzlos 2c) und wo mitunter Aecker wüſt liegen bleiben. Wie in Nieder⸗Moos, ſo iſt in vielen Orten eine ſehr bedenk⸗ liche Ueberhandnahme der Verſchuldung unverkennbar. Geht man den Urſachen der Verſchuldungen auf den Grund, ſo findet ſich, daß dieſelben hauptſächlich in Folgen⸗ dem beſtehen:
Hin den ungünſtigen climatiſchen und Fruchtbarkeitsverhältniſſen;
in der jahrelangen Aufeinanderfolge unbefriedigender Ernten, ſowie
.heines Hagelſchlags im Jahr 1884;
in den ſchon mehrjährigen niedrigen Preiſen der landwirthſchaftlichen Producte; .in dem Mangel an Verkehr, insbeſondere einer Bahn zum beſſeren Abſatz
und der Wegbringung der landwirthſchaftlichen Producte und billigeren Beſchaffung
der von auswärts zu beziehenden Bedürfniſſe;
6. in dem Mangel an Gelegenheit zu Nebenverdienſt;
7. in dem Mangel an genügendem Betriebscapital;
8. in dem Mangel an geeigneteren Creditinſtituten zur Befriedigung der Geld⸗ bedürfniſſe der Landwirthe und zur Beſeitigung des Wuchers;
9. in dem Ankauf von Gütern oder Grundſtücken ohne Mittel zur Einhaltung der Ziele;
10. in dem nachtheiligen Zwiſchenhandel mit Vieh;
11. in den verhältnißmäßig hohen Steuern, insbeſondere den Communalſteuern;
12. in der Belaſtung und Erſchwerung des Liegenſchaftsumſatzes; insbeſondere aber:
13. in den geſteigerten Anſprüchen des Lebens in Bezug auf Genußmittel und beſonders auf die Kleidung, die mit den von Alters her gewohnten Anzügen aus
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