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ſelbſtgezogenen Producten und ſelbſtgewebten Stoffen nicht mehr zufrieden ſind und denen durch den Hauſierhandel auf die ſchädlichſte Weiſe Vorſchub geleiſtet wird, und
14. in einem falſchen Schamgefühl, das Viele veranlaßt, bei Geldbedürftigkeit ſich an Händler zu wenden, anſtatt ein ſolides Creditinſtitut in Anſpruch zu nehmen, in dem Glauben, daß ſo die Schulden verſchwiegen blieben, infolge davon: Uebervor⸗ theilung im Handel beſonders mit Vieh und Ausbeutung durch die Händler bis zur gänzlichen Zerrüttung der Vermögensverhältniſſe der Schuldner.
Als Mittel zur Verbeſſerung der Lage der landwirthſchaftlichen Bevölkerung dürften erſcheinen:
1. beſſere Bewirthſchaftung, mehr Einſchränkung der Ackerfläche auf die dazu geeigneten Bodenarten und vermehrter Futterbau, dadurch genügendere Bearbeitung und Düngung der Aecker, beſſere Wieſenpflege, Anlage von Ent⸗ und Bewäſſerungen;
2. zweckmäßigere Anlage der Feldwege, größere Regulirung der Grenzen der Grundſtücke;
3. rationellere Viehzucht und beſſere Haltung ſowohl in Beziehung auf Jung⸗ viehzucht als auch auf Milchwirthſchaft;
.Vereinigungen zur beſſeren Verwerthung der Milchproducte;
5. Ausdehnung und beſſerer Betrieb der Schweinezucht;
6. größere Vorſicht beim Ankauf von Gütern und Vieh; 7 8
.Anſammlung eines flüſſigen Betriebscapitals; . mehr Sparſamkeit im Haushalt und in der Kleidung; „billigere Beſchaffung der Bedarfsartikel auf genoſſenſchaftlichem Wege;
10. Buchführung;
11. Errichtung von Creditinſtituten zum Zwecke der Befriedigung des Perſonal⸗ credits(Darlehnskaſſen);
12. Errichtung einer Landescreditkaſſe zur Gewährung von Darlehen an Land⸗ wirthe gegen Hypotheken mit Amortiſation;
13. Erleichterung der Steuerlaſt, Geſtattung des Abzugs der Schuldzinſen bei der Steuerveranlagung;
14. Entlaſtung der Gemeinde durch Uebernahme der Schul⸗ und Straßenkoſten ſowie einigen Unterſtützungskoſten auf die Staatskaſſe;
15. Erleichterung und Herabſetzung der Koſten bei dem Umſatz von Liegen⸗ ſchaften;
16. Verringerung der Gerichts⸗ und Beitreibungskoſten;
17. vermehrte Einführung der Baarzahlung durch kürzere Verjährungsfriſten der Schulden für Wirthshauszechen, für geiſtige Getränke ꝛc.;
18. Beſchränkung der Schenken und Gaſtwirthſchaften auf das Bedürfniß, Ver⸗ bot des Branntweinzapfens der Ladenbeſitzer;
19. geſetzliche Beſtimmungen zur Einſchränkung des Hauſierhandels;
20. Aufhebung des Eigenthumsvorbehalts bei Viehhändeln, beſonders bei ſog. Einſtellvieh;
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