Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
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Ich habe, um eine ſichere Grundlage zur Berechnung der Güterwerthe zu er⸗ halten, Auszüge aus den Veräußerungsacten der Immobilien von 1873 bis 1882 am Großherzoglichen Amtsgerichte Herbſtein gefertigt. Hiernach betragen die Kauf⸗ preiſe pro Hectar in 1873 210 Mk., 1874 550 Mk., 1875 850 Mk., 1876 393 Mk., 1877 970 Mk., 1878 858 Mk. incl. Hofraithe, 1879 340 Mk., 1880 429 Mk. mit Hofraithe, 1881 bei einem Gute 784 Mk. mit Hofraithe, desgl. 639 Mk. ohne Hof⸗ raithe, desgl. 620 Mk. mit Hofraithe, 1882 752 Mk.

Die Uebergabsverträge ſind außer Betracht geblieben, weil Einſitzberechtigungen, Auszugleiſtungen und ſonſtige Laſten mit ausbedungen werden, deren Werth ſchwer oder mitunter gar nicht beſtimmt angegeben werden kann. Beſonders maßgebend dürften die in 1881 ſtattgefundenen Verkäufe zweier Güter, eines mit Hofraithe 22,23 Hectar haltend für 15955 Mk. und eines mit Hofraithe 14,34 Hectar haltend für 9209 Mk. ſein. Den jetzigen Güterpreis ohne Hofraithen kann man nicht höher als 400 Mk. pro Hectar annehmen. Es ſtehen eben noch 3 Güter zum Verkauf, wegen Mangel an Käufern ziehen aber die Gläubiger vor, vorerſt vom Zwangsver⸗ kaufe abzuſtehen und, um Verluſte zu vermeiden, beſſere Zeiten abzuwarten. Der Rückgang der Güterpreiſe iſt dem ſtarken Angebot und beſonders der geringen Renta⸗ bilität des landwirthſchaftlichen Betriebs zuzuſchreiben.

b. Die Preiſe ſind, wie aus Vorſtehendem erhellt, in den letzten Jahren be⸗ deutend, gegen die Mitte der ſiebenziger Jahre um die Hälfte zurückgegangen.

c. Der Umſatz in Liegenſchaften war beſonders um das Jahr 1880 und 1881 ein bedeutender und würde, da noch, wie erwähnt mehrere Güter verkäuflich ſind, ein reger ſein, wenn nicht noch viele Zielzahlungen rückſtändig wären. Ueberdies liegt für die noch gut ſtehenden Landwirthe kein Bedürfniß, keine Luſt vor, ihren Beſitz⸗ ſtand zu vergrößern.

Frage IV.

a. Nehmen die Pachtgüter einen erheblichen Umfang ein und ſtehen die Pachtpreiſe im richtigen Verhältniß zu dem Kaufpreiſe der Ländereien einerſeits und zur Ausnutzungsfühigkeit derſelben andererſeits, eventuell welche Urſachen wirken ſteigernd auf die Pachtpreiſe ein?

b. Welche Beſtimmungen gelten insbeſondere in Betreff der Dauer der Pacht, der Bezahlung der Steuern ꝛc., der Verſicherungsprämien, ſowie in Betreff vorzunehmender Meliorationen und etwaiger Pachtnach⸗ läſſe bei elementaren Unglücksfällen bei fiskaliſchem, ſtandesherrlichem und inrüem Grundbeſitz?

Wirken die üblichen ſonſtigen Pachtbedingungen beſonders er⸗

ſchwerend für die Pächter oder nicht? a. Außer den Aeckern und Wieſen der Freiherren Riedeſel und der Pfarrei iſt noch ein Bauerngütchen von 10 Hectar verpachtet. Das ganze verpachtete Areal wird