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Eine Steuerentlaſtung des Landwirths iſt unbedingt anzuſtreben und zwar ſowohl durch gerechtere Vertheilung der Staatsſteuern, als ganz beſonders durch Herabmin⸗ derung der Communalſteuern. Während ein Beamter mit ähnlichem Einkommen wie der Beſitzer des in Anlage I näher beſchriebenen Gutes kaum 1,5 pCt. ſeines Ein⸗ kommens an Staatsſteuern zahlt, hat letzterer von ſeinem Einkommen(ca. 1500 Mk., wovon noch 325 Mk. Zinſen abgehen) über 7 pCt. oder reichlich 3 pCt. des Roh⸗ ertrags zu zahlen.— Die Communalſteuern betragen beim größeren Gute gar 11 pCt. des Einkommens. Bedenkt man, daß die Gemeinde dazu eine jährliche Einnahme aus Wieſen, Feldgütern, Wald und Capitalzinſen, veranſchlagt zu 11750 Mk. hat, ſo muß man wohl zu der Ueberzeugung kommen, daß hier in Anbetracht der Lage der Landwirthſchaft geſpart werden muß. Wollte der Staat ſolche Ausgaben, zu denen er die Gemeinde zwingt, ohne daß dieſelbe allein den Nutzen davon hat, z. B. Lehrer⸗ gehalte, auf die Staatskaſſe übernehmen, ſo würde dadurch eine gerechtere Vertheilung ſolcher Laſten und eine Herabminderung der Geſammtſteuern in ſolchen Gemeinden herbeigeführt, die reich an Kopfzahl aber arm an Glücksgütern ſind.
Von großer Wichtigkeit iſt es, daß Vorkehrungen gegen Ueberſchwemmungen unter ſtaatlicher Beihülfe getroffen werden. 3 Zum allergrößten Theile aber muß die gegenwärtige mißliche Lage durch Ver⸗ beſſerung des ſehr im Argen liegenden landwirthſchaftlichen Betriebes beſeitigt wer⸗ den, nur ſo bekommt die Landwirthſchaft eine feſte Grundlage. Die Müäglichkeit iſt da, das beweiſen einzelne Güter, ja ſchon eine nur oberflächliche Inſpection einer Anzahl Wirthſchaften.— Zur Verbeſſerung des Betriebes bedarf der Landwirth in erſter Linie billiges Betriebscapital, wie ſolches vielleicht von einer Landescredit⸗ kaſſe gewährt werden könnte. Eine ſolche Creditkaſſe würde dann auch den zur Zeit ſehr hohen Zinsfuß für Hypotheken, welcher die Landwirthſchaft ſehr drückt, herab⸗ mindern können. Um eine Grundlage für rationelle Ackercultur zu ſchaffen, wäre dann weiterhin die Zuſammenlegung der Grundſtücke ins Auge zu faſſen, die, wenn auch manche ihrer Vortheile durch das geltende Erbrecht alsbald wieder zerſtört werden, doch allein ſchon durch Schaffung ordentlicher Gewannwege außerordentlich ſegensreich wirken muß. Ohne jederzeit paſſirbare Gewannwege iſt eine beſſere Fruchtfolge und Ackercultur nicht möglich, nachher könnte Belehrung, eventuell Muſtereinrichtung Wandel ſchaffen.— Eine beſondere Aufmerkſamkeit wäre der beſſeren Verwerthung der Milch zuzuwenden. Eine Centrifugenmolkerei, ſei es Sammel⸗ oder Genoſſen⸗ ſchaftsmolkerei, mit beſchränktem Betriebe, d. h. ohne Käſefabrikation, würde hier zum Ziele führen können, Kälberaufzucht und Schweinehaltung verwerthete die abgerahmte ſüße Milch, während der Butterabſatz ja ſehr geſichert iſt. Die Magerkäſefabrikation macht den Betrieb zur Zeit ſehr unſicher und für ländliche Verhältniſſe zu complicirt. Hat der Landwirth erſt eine entſprechende ſichere Einnahme aus dem Viehſtalle, dann füttert er von ſelbſt beſſer und ebenfalls iſt er auf Vergrößerung des Viehſtandes bedacht.
Von großer Bedeutung iſt es dann endlich, daß mit allen Mitteln darauf hin⸗ gearbeitet wird, den jungen Landwirthen eine entſprechende Fachbildung zu geben, ſowohl durch den Beſuch von Ackerbauſchulen, als durch practiſche Ausbildung in


