Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
Seite
11
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Frage V.

a. In welcher Weiſe pflegen die Landwirthe ihre Mobilien und Producte gegen Feuer, ihre Früchte gegen Hagel und ihren Viehſtand gegen Unfall zu verſichern?

b. Hat die Lebens⸗, Alters⸗ und Renten⸗Verſicherung Eingang in der Gemeinde gefunden, event. in welcher Weiſe und welchem Umfange?

a. Gegen Feuer haben die meiſten Landwirthe ihre Producte und Mobilien bei einer größeren deutſchen Feuerverſicherung verſichert. In den letzten 10 Jahren kam ein größerer und ein kleiner Brand vor.

Verſicherung gegen Hagel iſt nicht allgemein gebräuchlich und auch in verſchie⸗ denen Jahren der Umfang derſelben verſchieden. Größere Hagelſchäden kamen in dieſem Jahrhundert nur 2 vor(25. Juli 1822 und 18. Juli 1852), und iſt deshalb die Hagelgefährlichkeit der Gegend keine ſehr große.

Zur Verſicherung des Viehes gegen Unfall beſteht ſeit 1862 eine Verſicherungs⸗ anſtalt. In derſelben haben zur Zeit 95 Beſitzer 210 Thiere zu einem Geſammt⸗ werth von 37136 Mk. verſichert. Die Thiere werden vierteljährlich abgeſchätzt und bei Unglücksfällen ¾ des Werthes vergütet, außerdem dem Beſitzer die Haut über⸗ laſſen. Die laufende Prämie beträgt vierteljährlich 1 Pf. auf 2 Mk.= 2Ct. der Verſicherungsſumme, reicht dieſelbe zur Deckung der Verluſte nicht, ſo wird ein entſprechender Zuſchlag erhoben. In den letzten Jahren hat ſie jedoch mehr wie aus⸗ gereicht, ſo daß ein kleiner Reſervefonds angeſammelt werden konnte. Die Verwal⸗ tungskoſten betragen ca. 46 Mk.

b.. Lebens⸗, Alters⸗ und Renten⸗Verſicherung haben noch keinen Eingang gefunden..

Frage VI.

In welcher Weiſe befriedigen die Landwirthe in der Regel ihre Creditbedürfniſſe hinſichtlich des Real⸗ und des Perſonalcredits und welches ſind bei beiden Arten des Credites die gewöhnlichſten Darlehens⸗ bedingungen in Bezug auf Zeitdauer und Zinsfuß und werden dabei auch Amortiſationsfriſten(Güterziele) angewendet?

Der Realcredit wird zum größeren Theile aus den Geldern der Kirche und der Gemeinde Nieder⸗Florſtadt, ſowie dem Mathildenſtifte Friedberg, zum kleineren Theile bei Privaten von Auswärts und einzelnen wohlhabenderen Dorfeinwohnern befriedigt. Bei gegenſeitiger vierteljährlicher Kündigung beträgt der Zinsfuß 5 pCt. bezw. 6 pCt. Die noch zu 4 ½ pCt. eingetragenen Darlehen der Gemeinde Nieder⸗Florſtadt müſſen jetzt auch mit 5 pCt. verzinſt werden. Amortiſationsfriſten ſind nicht in Anwendung.