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Frage III.
a. Welches ſind die durchſchnittlichen Preiſe für die einzelnen Boden⸗ qualitäten der verſchiedenen Culturländereien(Acker, Wieſe, Weide, Wein⸗ berg ꝛc.), erſcheinen dieſe Preiſe beſonders hoch oder beſonders niedrig und auf welche Urſachen ſind die bezüglichen Erſcheinungen zurückzuführen?
b. Welche Aenderungen in den Preiſen haben ſich in den letzten 5 Jahren vollzogen?
c. Pflegt ein ſtarker Umſatz in Liegenſchaften ſtattzufinden und liegt hierfür(ſ. a) ein berechtigtes Bedürfniß vor?
a. Die Bodenpreiſe zeigen folgende Abſtufungen:
— Ackerland:
1. Boden I. Claſſe in der Nähe des Ortes und vom
Wege aus zugänglich....
4000 Mk. pro Hectar. 2. Boden I. Claſſe in weiterer Entfernung vom Orte
und Boden II. Claſſe......... 3500„„„ 3. Boden III. Claſſe........ 3000„„„ 4. Boden IV. Claſſe.... 1500 2000„„„
5. Boden von gleicher Beſchaffenheit wie Claſſe IV, aber
ſehr weiter Entfernung......... 1000„„„
Die Preiſe für Wieſen ſtellen ſich in den beſſeren Qualitäten denen des Acker⸗ landes gleich, in den geringeren ſtehen ſie etwas niedriger.
Die Steiggelder müſſen in 6 einjährigen Zielen bezahlt und vom 2. Ziele ab mit 5 pCt. verzinſt werden.
Ich bemerke, daß die Seitens der Großh. Centralſtelle für die Landesſtatiſtik im Jahre 1877 ermittelten mittleren Kaufwerthe des Ackerlandes und der Wieſen für die einzelnen Klaſſen bedeutend(20, 25 und 33 pCt.) niedriger angegeben ſind.*)
Die Bodenpreiſe ſind ſo hoch, daß eine annehmbare Verzinſung(3 pCt.) bei Abrechnung der Arbeits⸗ und Betriebskoſten, welche auf die zugekauften Grundſtücke entfallen, zur Zeit nicht erreicht wird, in manchen Fällen bleibt für Verzinſung gar nichts übrig. Da aber die meiſten Landwirthe bei dem üblichen Erbrechte nach Theilung des väterlichen Gutes ſo wenig Grundbeſitz erhalten, daß ſie ihre Arbeits⸗ kraft in eigener Wirthſchaft nicht verwerthen und das in der Wirthſchaft noth⸗ wendiger Weiſe ſteckende Betriebscapital nicht ausnützen können, ſo haben ſie aus dem zugekauften Boden,— eben durch Verwerthung ihrer Arbeitskraft und beſſere Ausnutzung des Betriebscapitals— immerhin eine Einnahme, welche die Zinſen für die Steiggelder übertrifft und mithin den Zukauf wünſchenswerth erſcheinen läßt.— Taglöhnerbeſitzungen müſſen nach ſtattgehabter Theilung durch Zukauf ver⸗
*) Die Commiſſion iſt der Anſicht, daß bei den Erhebungen der Großh. Centralſtelle für die Landesſtatiſtik der Ortsmorgen irrthümlich gleich dem Normalmorgen gerechnet worden iſt.
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